Bekanntmachungen.
i) Da in den vormaligen Nocken- lbsrger Amts - Orten Obermörlen, Nie- dermörlen und Oberwöllstadt die Kon- trücten - und Hypotheckenbücher revidirt und leztere erneuert werden sollen; als werden alle diejenige welche in ersag- ten Orten sowohl Häuser und Grundstücke auf Zahlungstermine verkauft — die Kaufbriefe abgegeben haben aber nicht bezalt sind, als auch diejenige, welche gerichtliche Pfandverschreibungen besitzen, aufgefodert, dem Großherzvg- lichen Amts t Sekrerair, Syndikus Kraft dahier, im ersteren Fall die noch nicht erhaltene Zahlung des Kaufschillings an- zuzeigen, in lezterem aber die gerichtli- chen Pfandverschreibungen in Urschrift gegen Empfangschein und die Versicherung der Zurückgabe, zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypothecken- Lücher, einzuliefern, oder die Urschriften demselben wenigstens vorzuzeigen und beglaubte Abschrift davon zuzustellen, und dieses um so gewisser binnen drei Monaten a dato, wozu in jeder Woche der Dienstag für Obermörlen, und der Samstag für Niedermörlen und Oberwöllstadt bestimmt ist, zu befolgen, als sie sonst des — etwa bei dem Verkauf sich vorbehaltenen Eigenthumsrechts Lis zur erlangten Zahlung, und ihres Pfandrechts, verlustig seyn sollen.
Friedberg den zner, Marz 1812.
Großherzog!. Hessisches Justiz- Amr daselbst.
L. H. Hager.
2) Samstags den zoten dieses Monats und Jahrs, soll die dem Gemeiuds- mann Johannes Müller zu Leihgestern, Grosherzogl. Justizamtes Hüttenberg, gehörige, im Orte Leihgestern belegens Hoftaiths, bestehend
i) aus einem zweystöckigten Wohnhaus,
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2) einer Scheuer, und
3) einem Stalle,
in des Lanvgerichtsschöffen Johannes Heß Behausung, Mittags i. Uhr Schul- denhaiben, nach dem Verlangen derer Steiglustigen, enlwederim Ganzen, oder einzeln, mit Allem, was darinn erb x nied - und nagelfest ist, auf den Abbruch öffentlich an den Meistbietenden, vorbehaltlich sowohl der allerhöchsten verord- uungsmasig einzuholenden Genehmigung, rücksichtlich des Abbruchs, als auch sal- va ratificatione be6 einschlägigen Jusiiz- amtes, in Ansehung der Gebote zum Verstrich, unter denen bei demselben bekannt zu machenden Bedingungen , aus- geboten werden, — welches andurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, daß der Grosherzogl. Schultheis Jung zu Leihgestern beauftragt ist, auch vor dem Subhastations- termm, denen Steiglustigen auf Verlangen , die zu vergantende Gebäude vorzuzeigen.
Langgöns den itenMai i8l2.
I. v. Z a tt gen, Grosherzogl. Hessischer Amts- Assessor.
3) Da der Wirth Wilhelm Will kn Wieseck entschlossen ist, sein Wohnhaus nebst Zugehör öffentlich an den Meistbietenden zu verkaufen; so wird hierzu Termin auf Montag den itenJuny, Nach- mittags 2. Uhr in der gedachten Behaus sung angesezt, und werden alsdann die näheren Bedingungen den Kauflustigen eröfnet werden.
Giesen den 22ten Mai 1812.
Grosherzogl. Hess. StadftAmts- secretariat.
S t a u d i n g e r.
4) Da des Burgers und VackerS- Conrad Kempf hinterlassene Wittwe entschlossen ist, ihr Wohnhaus auf dem Markt


