Ausgabe 
23.5.1812
 
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Bekanntmachungen.

i) Da in den vormaligen Nocken- lbsrger Amts - Orten Obermörlen, Nie- dermörlen und Oberwöllstadt die Kon- trücten - und Hypotheckenbücher revidirt und leztere erneuert werden sollen; als werden alle diejenige welche in ersag- ten Orten sowohl Häuser und Grund­stücke auf Zahlungstermine verkauft die Kaufbriefe abgegeben haben aber nicht bezalt sind, als auch diejenige, welche gerichtliche Pfandverschreibungen besitzen, aufgefodert, dem Großherzvg- lichen Amts t Sekrerair, Syndikus Kraft dahier, im ersteren Fall die noch nicht erhaltene Zahlung des Kaufschillings an- zuzeigen, in lezterem aber die gerichtli- chen Pfandverschreibungen in Urschrift gegen Empfangschein und die Versiche­rung der Zurückgabe, zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypothecken- Lücher, einzuliefern, oder die Urschrif­ten demselben wenigstens vorzuzeigen und beglaubte Abschrift davon zuzustel­len, und dieses um so gewisser binnen drei Monaten a dato, wozu in jeder Woche der Dienstag für Obermörlen, und der Samstag für Niedermörlen und Oberwöllstadt bestimmt ist, zu befolgen, als sie sonst des etwa bei dem Ver­kauf sich vorbehaltenen Eigenthumsrechts Lis zur erlangten Zahlung, und ihres Pfandrechts, verlustig seyn sollen.

Friedberg den zner, Marz 1812.

Großherzog!. Hessisches Justiz- Amr daselbst.

L. H. Hager.

2) Samstags den zoten dieses Mo­nats und Jahrs, soll die dem Gemeiuds- mann Johannes Müller zu Leihgestern, Grosherzogl. Justizamtes Hüttenberg, gehörige, im Orte Leihgestern belegens Hoftaiths, bestehend

i) aus einem zweystöckigten Wohn­haus,

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2) einer Scheuer, und

3) einem Stalle,

in des Lanvgerichtsschöffen Johannes Heß Behausung, Mittags i. Uhr Schul- denhaiben, nach dem Verlangen derer Steiglustigen, enlwederim Ganzen, oder einzeln, mit Allem, was darinn erb x nied - und nagelfest ist, auf den Abbruch öffentlich an den Meistbietenden, vorbe­haltlich sowohl der allerhöchsten verord- uungsmasig einzuholenden Genehmigung, rücksichtlich des Abbruchs, als auch sal- va ratificatione be6 einschlägigen Jusiiz- amtes, in Ansehung der Gebote zum Verstrich, unter denen bei demselben be­kannt zu machenden Bedingungen , aus- geboten werden, welches andurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kennt­nis gebracht wird, daß der Grosherzogl. Schultheis Jung zu Leihgestern beauf­tragt ist, auch vor dem Subhastations- termm, denen Steiglustigen auf Ver­langen , die zu vergantende Gebäude vorzuzeigen.

Langgöns den itenMai i8l2.

I. v. Z a tt gen, Grosherzogl. Hessischer Amts- Assessor.

3) Da der Wirth Wilhelm Will kn Wieseck entschlossen ist, sein Wohnhaus nebst Zugehör öffentlich an den Meistbie­tenden zu verkaufen; so wird hierzu Ter­min auf Montag den itenJuny, Nach- mittags 2. Uhr in der gedachten Behaus sung angesezt, und werden alsdann die näheren Bedingungen den Kauflustigen eröfnet werden.

Giesen den 22ten Mai 1812.

Grosherzogl. Hess. StadftAmts- secretariat.

S t a u d i n g e r.

4) Da des Burgers und VackerS- Conrad Kempf hinterlassene Wittwe ent­schlossen ist, ihr Wohnhaus auf dem Markt