Ausgabe 
21.11.1812
 
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Bekanntmächuntzen.

j) Nachdem alschon unter Ql 2$ten Setober- 1784. die höchste Verordnung treten des Pfuschens in der Medlziu und Chirurgie erlassen worden , welche so lau» tot:

Es seyn zwar schon öfters geschärfte Verordnungen gegen das Pfuschen in me- > -iciu t und chirurgischen Verrichtungen er­gangen , gleichwie aber die Erfahrung vestättige, daß dtmohngeachtet mancher Unterthgn seine Gesundheit und Leden auf d'e unvorsichtigste Weise jedem Quack- sälver preißgehe, und Arzneien gebrauche, die kein Medicus verordne, vielwentger apprvdiren könne, ausserdem auch keiner ordentlichen, gleichwohl nothwendigen Vorschrift sich bedienten, wodurch es dann geschehe , daß viele Unterthanen dein Staat und mancher Vater frühzeitig sei­ner Familie durch den Tod entrissen wür­den ; so seye zur Verhütung künftiger besvrglichen Inconvenienjen.sammtlichen Amtsunterthanen aufdas nachdrücklichste und bei Vermeidung einer unauebleibli» eben Ahndung anzubefthlen, sich in Krankheitsfällen keiner Pfuscher und Quacksalber, besonders auswärtiger, oder auswärtiger Arzneien zu bedienen, sondern so viel es möglich ist , der in­ländischen recipirten Medicis unb Chi- ru^is.Rath und Hülfe zu suchen, und sich überhaupt ihre.Gesundheit und Le­benserhaltung besonders angelegen seyn zu lassen.

Daher auch in der höchsten Verord­nung vom röten Zuny ,788. bestimmet worden, daß in Zukunft sowohl die Pfu­scher in der Medicin mid Chirurgie, auch diejenige, di? sich ihrer bedienen, und zwar ein jeder mit 20 Rtolr. und nach Befinden mit einer höheren LeideSstrafe beleget werden sollen, welches dann auch durch die höchste Verordnung vom J4ten December 17.89* erneuert und girädigst

bestimmet wyrbew, L' demjenigen, weft eher einen solchen Uebertrettungsfall an» zeigen werde, ein Drittel der bestimmten Strafe zuerkannt werden soll, demohn» geachtet die Erfahrung lehre, daß dieser wohlmeynenden höchsten Verordnung nicht nachgelebet worden; so wird auf höheren Befehl hierdurch solches zu je» dermannö Wissenschaft bekannt gemacht».

Giesen den irten Nov. 1812.

Grosherzogl.Hess, Stadt-Amt daselbst.

Ray ß.

2) Montags den goten dieses Mo­nats, soll die Scheeren - und Messer­schleiferei in dem kombinirten Anne Ätz­bad) auf anderweite 6 Jahre verpachtet werden Die hiezu Lusttragenden wer­den eingeladen, sich am bestimmten Tage,, Vormittags ioUl)r, auf hiesiger Renkei­stube einzufinden.

Atzbach den izten Nov. 1812.

Herzoglich Nassauische Rentek.- Gümb e l.

3) Da der Rathsdiener Ludwig Koh, lermaun dahier freiw-llig entschlossen ist, sein Wohnhaus aus dem Kirchenplatz zwi­schen Herrn Regierungs - Sekretär Fa­bers Wittwe und Maurermeister Reiber, sodann ohngefehr 1/4 Morgen Garten auf dem Nehrungsbrg neben Christian Thurm, Conrad Henkel und Johann Wilhelm Hsihner gelegengiebt jährlich 2z Alb 5 Pfeun. Ains in den Gotteska- sten und 7 Pfenn. auf das Rathhaus und ohngefehr 1/4 Morgen 2O Ruthen Garten am Leihgesterner Weg zwi'chen Backer S'mon und Schuhmacher Ramspeck, öf­fentlich an den Meistbietenden zu ver­kaufen , so wird zu dieser Versteigerung Termin auf Montag den zoten d. M. des' Nachmittags um 2 Uhr auf dahiesi­gem Nalhhaus auberüumt, wo alsdann die