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Den sämtlichen dahiesigen Büch- ftn machern, der In den schäft, rind den Eisenhandl e r j , wie auch allen andern mir Schießpul- V e/r handelnden Personen, wird hiermit bei hoher Strafe und eigner Ver­antwortung untersagt, weder Pistolen und dergleichen Arten Schießgewehre, noch auch Pulver an Knaben und über­haupt an unerwachsene Personen, zu ver­kaufen.

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Da dem Vernehmen nach dadurch, daß Bettungen nm Backsteinen gewärmt werden, ein Belt entzündet worden; so wird solches hierdurch zur Warnung des Publikums bekannt gemacht, und zugleich Jedermann bei dergleichen Erwarmungen der Bettungen zur möglichsten Vorsicht um so mehr aufgeforderi, als man son­sten nach Beschaffenheit der Umständen diejenigen, welche dieselbe hierbei ver­nachlässigen , zur besonderen Verantwor­tung ziehen wird.

Giesen den r8ten Dec. I8t2.

Grosherzogl. Hess Polizey» Deputation das.

Bekanntmachungen.

i) Alle diejenigen, Weiche Pfänder bei dem verstorbenen hiesigen Schutzju­den Juda Samuel, oder dessen ebenfalls verstorbenen Ehefrau eingelegt baden, werden hierum aufgefordert, solche bm# tun 8 Tagen so gewib einzulösen und sich beefaile bei dem Vorsteher Seligmann Meyer zu melden, als sich sonsten zu gewärtigen, daß diese Pfänder rurgan- tet werden.

Giesen den iZtenDee. 1812.

Grvsherzogl. Hess. Stadt-Amt.

Rayß.

2) Da auf das, jüngsthin salva ra« tißcatioue auf öffentlichem Strich ge­

wesene, dem Rathsdiener Ludwig Koh- lermann zugehörige Wohnhaus auf dem Kirchenplatz zwischen Herrn Regierungs- secretair Fabers Wittwe und Maurermei­ster Reiber, ein Nachgebot geschehen, und daher eine nochmalige Versteigerung desselben versügt worden ; so wird zu sol­cher Termin auf den 2Z.'en d. M. Nach­mittags um 2. Uhr auf dahiesigem Rath» Haus anberaumt, in welchem die Kauf­liebhaber erscheinen und sich unter Eröf- nuug der Verkaufsbedingungen des uns wiederruflichen Zu>chlags gewärtigen kön­nen. Giesen den iLten Dec. 1812.

Grvsherzogl. Hess. Sradr-AmtS- secrerariat das.

S t a u d i n g e r.

3) Nach erhaltener Erlaubnis von Herrn Polizeyrath Rayß sollen solgende Stücke Montags den 2 Heu dieses, Nach­mittags um 2 Uhr, in dem Hause des Burgers und Kiefermeisters Philipp Her­bert in der Neustadt, öffentlich verloosct werden, nämlich :

1) eine silberne Taschen - Uhr , nach der neuesten Art,

2) ein mit Silber beschlagener Ulmer Pfeifenkopf,

3) ein halb Dutzend Caffee - Löffel von 12 löthigen Silber,

4) ein Paar Ohrringe von iqkarra» thigen Gold,

5) ein Paar von gleicher Güte,

6) ein Paar dergleichen,

7) ein Paar dergleichen,

8) eine Vorsteck-Nadel von 14farra» thigen Gold,

9) eine von gleicher Güte.

Die Herren Interessenten, die der Zie­hung beiwohnen wollen, belieben sich an dem genannten Ort zur bestimmten Stunde einzusiuden.

Giesen den tßtenDec. 1812. Johannes Dillman».

4) En-