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Bekanntmachungen.

i) Der Freyherr Ludwig von Wrede zu Würgessen, ist entschlössen sein-zu Kleinlinden-gelegenes Landguth) beste­hend

j) in einem geräumigen Wohnhaus, 2 Scheuern, mehreren sehr geräumi­gen, für Pferde, Rind- und an­deres Vieh wohl eingerichteten Stal­lungen, nebst einem grosen gepfla­sterten Hof

2) in 4 Morgen Zi Ruthen 2 Schuh Gärten, welche größtentheils un, mittelbar an der Wohnung gesege» sind

3) in 8r Morgen 4 Ruthen 6 Schuh Ackerland von guter Qualität

4) in 14 Morgen LSchuh Wiesen und

5) einer Waide zu 8 Morgen, welche sehr leicht zu einer guten Wiese ap- tirt werden kann im Ganzen 107 Morgen 35 Ruthen io Schuh (die Ruthe zu 16 Schuh gerechnet) hal­tend nebst

6) einem dazu gehörigen Frucht-Pacht ä 8 Achtel 1 Mefte z Gescheid, und zwar an Korn 5 A. 3 M. 71/2 G. an Hafer 2 A. 5M. Z1/2G. svdenn an Zinsen 1 fl. 17 kr. 1 Pf. und jährlich eine Gans samt der damit verbundenen Pferch-Gerech­tigkeit auf 2O Morgen Ackerland öffentlich an den Meistbietenden, unter denen bei der Versteigerung näher bekannt zu machenden Bedingungen, wohin be­sonders die gehört : daß

die Kaufsnmme in zwey Terminen, und zwar die Hälfte 14 Tage nach erfolgtem Zuschlag die andere Hälfte aber ein halb Jahr nachher in groben Münzsorten Frkft. Wäh­rung baar bezahlt werden soll zu verkaufen, wozu Termin auf

Mittwoch den 22ten July Vormit­tags 10. Uhr

auf dem Gnthe selbst bestimmt ist.

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Die Kauflustige. welche sich nach Befund wegen ihrer Zablnngsfämgkeik zu kgttimiren haben werden eingela­den, in dem anberanmten Termine auf dem Guthshanse zn Kleinllnden sich ein- zufinden, und können solches vorbero zu jeder Zeit in Augenschein nehmen, auch bei dem Unterzeichneten in frankirten Brie­fen die etwa weiters nöthige Aufschlüsse zuvor erhalten.

Giesen den 2Zten Juny 1812. Vermöge Auftrags.

G. Krug, Grosherzogl. Hess. Hofrath.

2) Da man vor der Aufstellung deS Inventar» über die Verlassenschsfr deS dahier verstorbenen Pvft-Eecretär Gra- veliuS dessen allenfalls hinterlassene Schulden zu wissen nöthig hat ; so wer­den alle diejenigen, welche mit Forde­rungen an denselben aufzurreten sich für berechtigt halten sollten, hiermit aufge­fordert, solche binnen 4 Wochen bei Un­terzeichnetem so gewiß anzugeben, und richtig zu stellen, als sie sonsten nach Ablauf dieses Termins damit bei der Commission nicht mehr werden gehört werden. Giesen den 24k« 3uin; 1812.

Von Commissions wegen.

Dietz, Grosherzoglicher Commissions- rath daselbst.

3) Da der Burger und Fubrmann Magnus Hering dahier freiwillig ent­schlossen ist, nachstehende Feldgürer, als

1) im Neustadter Feld.

1/4 M. Z8 R. 14 Sch. Acker über dem - v Fabricischen .Acker, an Jeremias Christoph Hering gelegen,

2) im Wallpförter Feld.

1/2 M. 27 R. Acker in der Schwarz­lach, an Conrad Schwan, giebt 4'/8