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Bekarmtmachlmgm.
i) Da in den vormaligen Rocken- Verger Amts - Orten Obermörlen, Nie- dermorlen. und Oberwöllstadt die Kvn- tracteu- und Hypothcckenbücher revldirr And ieztere erneuert werden sollen; als werden alle diejenige, welche in ersag- ten Orten sowohl Hauser und Grundstücke auf Aahlnngstermine verkauft — die Kaufbriefe abgegeben haben aber Nicht bezatt sind, als auch diejenige, welche gerichtliche Pfandverschreibungen besitzen, aufgefodert, dem Großherzog- Lichen Amts f Sekretair, Synvicus Kraft dahier, im ersteren Fall die noch nicht erhaltene Zahlung des Kaufschillings an- zuzeigen, in teuerem aber die gerichtlichen Pfandverjchreibungen in Urschrift gegen Empfangschein und die Versicherung der Zurückgabe, zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypothecken- dücher, einzuliefern, oder die Urschrif- ten demselben wenigstens vorzuzeigen And beglaubie Abschrift davon znzustel- len, und dieses um so gewisser binnen drei Monaten a dato, wozu in jeder Woche der Dienstag für Öbermörlen, And der Samstag für Niedermorien und Oberwöllstadt bestimmt ist, zu befolgen, als sie sonst des — etwa bei dem Verkauf sich vorbehaltenen EigenthumsrechtS -is zur. erlangten Zahlung, und ihres Pfandrechts, verlustig seyn sollen..
Friedberg den Ziten März 1812.
Großherzogl Hessisches Justiz- Amt daselbst»
L. H. Hager»
2) Johannes Lob, Sohn von Ben» Zamin t‘o[), ehemaligem Einwohner indem hiesigen Landamtsorte Fellingsbaus- fen, 1752 gebohren und über ZoJabre' abwesend, oder dessen allentallstge Des- vendenten werden hierdurch öffentlich vor- gelaven, um respedtive das elterliche
rwv von Ludwig Loh augefassene Vers mögen innerhalb z Monaten onzutreten, als dasselbe jonst den anwesenden nach-- sten Verwandten gegen Eaution ausge- händigt werden wird.
Giesen den irren Febr. rjjrr.
Groöherzogl. Hess. Land-Amt.
8 0 l l e 111 u s,
3) Die heutige Erklärung der Jüdin Feitchen, Braut des, in den Gros- herzoglichen Schutz nach Heuchelheim aufgenommenen Juden Löw Stein, daß sie mit diesem , ihrem künftigen Ehemann, keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, für dessen Schulden nicht haften, sondern sich vielmehr ihre weiblichen Nechts- woblthaten ausdrücklich Vorbehalten wolle, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giesen am i8ten Febr. 1812.
Grosherzogl. Hess. Land-Amt». F 0 llenius.
4) Dienstags den 2gfen dieses Mor- gsnds y.Uhr soll auf dahiesigem Rath» Haus die Benutzung von nachbenannten^ Zum hiesigen Burger-Hospital gehörigen Wiesen — alS
1) 88 Ruthen 14 z/4 Schn beym kleinen Steinweeg am Lumpengäßchen, 2) 71 Ruthen i2Cchu überdemalten
Schlag, am Entenpfuhl auf daS Bruch stosend,
3) 1 ^2 Morgeu 26 Ruthen auf der Au bey der Speck, stößt auf die Wieseck,
4) '13 Ruthen 4 1/4 Schn auf der Au, obig dem Hammweeg,
5) Ruthen n Schu auf der Au^ am Felßgraben, die Opserwiesc gcr na«nt,
6) 4Morgen zz Ruthen auf der Au in den Simmetswiksen,'an der Knechts- Wiese ,.
7) 2 Morgen 69 Ruthen 4 Schu am Stölzenmyrgen, am Eguergraben,
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