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Bekarmtmachlmgm.

i) Da in den vormaligen Rocken- Verger Amts - Orten Obermörlen, Nie- dermorlen. und Oberwöllstadt die Kvn- tracteu- und Hypothcckenbücher revldirr And ieztere erneuert werden sollen; als werden alle diejenige, welche in ersag- ten Orten sowohl Hauser und Grund­stücke auf Aahlnngstermine verkauft die Kaufbriefe abgegeben haben aber Nicht bezatt sind, als auch diejenige, welche gerichtliche Pfandverschreibungen besitzen, aufgefodert, dem Großherzog- Lichen Amts f Sekretair, Synvicus Kraft dahier, im ersteren Fall die noch nicht erhaltene Zahlung des Kaufschillings an- zuzeigen, in teuerem aber die gerichtli­chen Pfandverjchreibungen in Urschrift gegen Empfangschein und die Versiche­rung der Zurückgabe, zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypothecken- dücher, einzuliefern, oder die Urschrif- ten demselben wenigstens vorzuzeigen And beglaubie Abschrift davon znzustel- len, und dieses um so gewisser binnen drei Monaten a dato, wozu in jeder Woche der Dienstag für Öbermörlen, And der Samstag für Niedermorien und Oberwöllstadt bestimmt ist, zu befolgen, als sie sonst des etwa bei dem Ver­kauf sich vorbehaltenen EigenthumsrechtS -is zur. erlangten Zahlung, und ihres Pfandrechts, verlustig seyn sollen..

Friedberg den Ziten März 1812.

Großherzogl Hessisches Justiz- Amt daselbst»

L. H. Hager»

2) Johannes Lob, Sohn von Ben» Zamin to[), ehemaligem Einwohner in­dem hiesigen Landamtsorte Fellingsbaus- fen, 1752 gebohren und über ZoJabre' abwesend, oder dessen allentallstge Des- vendenten werden hierdurch öffentlich vor- gelaven, um respedtive das elterliche

rwv von Ludwig Loh augefassene Vers mögen innerhalb z Monaten onzutreten, als dasselbe jonst den anwesenden nach-- sten Verwandten gegen Eaution ausge- händigt werden wird.

Giesen den irren Febr. rjjrr.

Groöherzogl. Hess. Land-Amt.

8 0 l l e 111 u s,

3) Die heutige Erklärung der Jü­din Feitchen, Braut des, in den Gros- herzoglichen Schutz nach Heuchelheim aufgenommenen Juden Löw Stein, daß sie mit diesem , ihrem künftigen Ehemann, keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, für dessen Schulden nicht haften, son­dern sich vielmehr ihre weiblichen Nechts- woblthaten ausdrücklich Vorbehalten wolle, wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giesen am i8ten Febr. 1812.

Grosherzogl. Hess. Land-Amt». F 0 llenius.

4) Dienstags den 2gfen dieses Mor- gsnds y.Uhr soll auf dahiesigem Rath» Haus die Benutzung von nachbenannten^ Zum hiesigen Burger-Hospital gehöri­gen Wiesen alS

1) 88 Ruthen 14 z/4 Schn beym klei­nen Steinweeg am Lumpengäßchen, 2) 71 Ruthen i2Cchu überdemalten

Schlag, am Entenpfuhl auf daS Bruch stosend,

3) 1 ^2 Morgeu 26 Ruthen auf der Au bey der Speck, stößt auf die Wieseck,

4) '13 Ruthen 4 1/4 Schn auf der Au, obig dem Hammweeg,

5) Ruthen n Schu auf der Au^ am Felßgraben, die Opserwiesc gcr na«nt,

6) 4Morgen zz Ruthen auf der Au in den Simmetswiksen,'an der Knechts- Wiese ,.

7) 2 Morgen 69 Ruthen 4 Schu am Stölzenmyrgen, am Eguergraben,

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