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Bekanntmachungen.
i) Da in den vormaligen Rocken- Verger Amts-Orten Obermörlen, Nies dermörlen und Oberwöllstadt die Kon» tracten - und Hypotheckenbücher revidirt und leztere erneuert werden sollen; als werden alle diejenige, welche in erjagten Orten sowohl Hauser und Grundstücke auf Zahlungstermine verkauft — die Kaufbriefe abgegeben haben aber nicht bezalt sind, als auch diejenige, welche gerichtliche Pfandverschreibungen besitzen, aufgefodert, dem Großherzog- kichen Amts - Sekretair, Syndikus Kraft dahier, im ersteren Fall die noch nicht erhaltene Zahlung des Kauffchillings anzuzeigen , in lezterem aber die gerichtlichen Pfandverschreibungen in Urschrift gegen Empfangschein und die Versicherung der Zurückgabe, zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypothecken- dücher, einzuliefern , oder die Urschriften demselben wenigstens vorzuzeigen und beglauble Abschrift davon zuzustellen , und dieses um so gewisser binnen drei Monaten a dato, wozu in jeder Woche der Dienstag für Obermörlen, und der Samstag für Niedermörlen und Oberwöllstadt bestimmt ist, zu befolgen, als sie sonst des — etwa bei dem Verkauf sich vorbehaltenen Eigenthumsrechts Lis zur erlangten Zahlung, und ihres Pfandrechts, verlustig seyn sollen.
Friedberg den ziren März 1812.
Großherzogl. Hessisches Justiz- Amt daselbst.
L. H. Hager.
2) Der Freyherr Ludwig von Wrede zu Würgeffen, ist entschlossen sein zu Kleinlinden gelegenes Landguth, bestehend
1) in einem geräumigen Wohnhaus, >2 Scheuern, mehreren sehr geräumigen, für Pferde, Rind- und an
deres Vieh wohl eingerichteten Stallungen, nebst einem grosen gepflasterten Hof —
2) in 4 Morgen Zi Ruthen 2 Schuh Gärtey, welche größtentheils unmittelbar an der Wohnung gelegen sind —
3) in 81 Morgen 4Ruthen 6 Schuh Ackerland von guter Qualität —
4) in 14 Morgen 2 Schuh Wiesen und 5) einer Waide zu 8 Morgen, welche
sehr leicht zu einer guten Wiese ap- tirt werden kann — im Ganzen 107 Morgen Z5Ruthen loSchuh (die Ruthe zu 16 Schuh gerechnet) haltend — nebst
6) einem dazu gehörigen Frucht-Pacht ä 8 Achtel i Meste z Gescheit), und zwar an Korn 5 A. 3M. 71/2 G. an Hafer 2 21. 5 M. 3 1/2 (9. — fodenn an Zinsen 1 fl. 17 kr. 1 Pf. und jährlich eine Gans — samt der damit verbundenen Pferch-Gerechtigkeit auf 20 Morgen Ackerland öffentllch an den Meistbietenden, unter denen bei der Versteigerung naher bekannt zu machenden Bedingungen, wohin besonders die gehört: daß
die Kauffumme in zwey Terminen, und zwar die Hälfte 14 Tage nach erfolgtem Zuschlag — dre andere Hälfte aber ein halb Jahr nachher in groben. Münzsorten Frkft. Währung baar bezahlt werden soll — zu verkaufen, wozu Termin auf
Mittwoch den 22ten July Vormittags 10. Uhr
auf dem Guthe selbst bestimmt ist.
Die Kauflustige — welche sich nach Befund wegen ihrer Zahlungsfähigkeit zu legitimiren haben — werden eingela» den, in dem anberaumten Termine auf dem Guthshause zn Kleinlinden sich einzufinden, und können solches vorhero zu jeder Zeit in Augenschein nehmen, auch bei dem Unterzeichneten in ftankirtenBrie-
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