Ausgabe 
11.7.1812
 
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E ) IIQ (

Bekanntmachungen.

i) Da in den vormaligen Rocken- Verger Amts-Orten Obermörlen, Nies dermörlen und Oberwöllstadt die Kon» tracten - und Hypotheckenbücher revidirt und leztere erneuert werden sollen; als werden alle diejenige, welche in erjag­ten Orten sowohl Hauser und Grund­stücke auf Zahlungstermine verkauft die Kaufbriefe abgegeben haben aber nicht bezalt sind, als auch diejenige, welche gerichtliche Pfandverschreibungen besitzen, aufgefodert, dem Großherzog- kichen Amts - Sekretair, Syndikus Kraft dahier, im ersteren Fall die noch nicht erhaltene Zahlung des Kauffchillings an­zuzeigen , in lezterem aber die gerichtli­chen Pfandverschreibungen in Urschrift gegen Empfangschein und die Versiche­rung der Zurückgabe, zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypothecken- dücher, einzuliefern , oder die Urschrif­ten demselben wenigstens vorzuzeigen und beglauble Abschrift davon zuzustel­len , und dieses um so gewisser binnen drei Monaten a dato, wozu in jeder Woche der Dienstag für Obermörlen, und der Samstag für Niedermörlen und Oberwöllstadt bestimmt ist, zu befolgen, als sie sonst des etwa bei dem Ver­kauf sich vorbehaltenen Eigenthumsrechts Lis zur erlangten Zahlung, und ihres Pfandrechts, verlustig seyn sollen.

Friedberg den ziren März 1812.

Großherzogl. Hessisches Justiz- Amt daselbst.

L. H. Hager.

2) Der Freyherr Ludwig von Wrede zu Würgeffen, ist entschlossen sein zu Kleinlinden gelegenes Landguth, beste­hend

1) in einem geräumigen Wohnhaus, >2 Scheuern, mehreren sehr geräumi­gen, für Pferde, Rind- und an­

deres Vieh wohl eingerichteten Stal­lungen, nebst einem grosen gepfla­sterten Hof

2) in 4 Morgen Zi Ruthen 2 Schuh Gärtey, welche größtentheils un­mittelbar an der Wohnung gelegen sind

3) in 81 Morgen 4Ruthen 6 Schuh Ackerland von guter Qualität

4) in 14 Morgen 2 Schuh Wiesen und 5) einer Waide zu 8 Morgen, welche

sehr leicht zu einer guten Wiese ap- tirt werden kann im Ganzen 107 Morgen Z5Ruthen loSchuh (die Ruthe zu 16 Schuh gerechnet) hal­tend nebst

6) einem dazu gehörigen Frucht-Pacht ä 8 Achtel i Meste z Gescheit), und zwar an Korn 5 A. 3M. 71/2 G. an Hafer 2 21. 5 M. 3 1/2 (9. fodenn an Zinsen 1 fl. 17 kr. 1 Pf. und jährlich eine Gans samt der damit verbundenen Pferch-Gerech­tigkeit auf 20 Morgen Ackerland öffentllch an den Meistbietenden, unter denen bei der Versteigerung naher bekannt zu machenden Bedingungen, wohin be­sonders die gehört: daß

die Kauffumme in zwey Terminen, und zwar die Hälfte 14 Tage nach erfolgtem Zuschlag dre andere Hälfte aber ein halb Jahr nachher in groben. Münzsorten Frkft. Wäh­rung baar bezahlt werden soll zu verkaufen, wozu Termin auf

Mittwoch den 22ten July Vormit­tags 10. Uhr

auf dem Guthe selbst bestimmt ist.

Die Kauflustige welche sich nach Befund wegen ihrer Zahlungsfähigkeit zu legitimiren haben werden eingela» den, in dem anberaumten Termine auf dem Guthshause zn Kleinlinden sich ein­zufinden, und können solches vorhero zu jeder Zeit in Augenschein nehmen, auch bei dem Unterzeichneten in ftankirtenBrie-

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