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so wird hierzu'' Termin auf Donnerstag Len zten Juni Vormittags lo. Uhr auf dahiesigem Rathhaus angesezt, wo die näheren Bedingungen , unter welchen die Veräuserung geschieht, den Kaustustigen bekannt gemacht werden sollen.
Giesen den röten Mai igu.
Eckstein.
2) Da die Schulden d-s Schäfers Daniel Müller zu Mainzlar dessen Vermögen beträchtlich übersteigen, so wer, den vermöge »Auftrags von Grosherzogl. Hofgericht dessen sämtliche Gläubiger zur Angabe und Liquidation ihrer Forderungen auf
Montag den LvtenMai d. I.
bei Strafe des Ausschlusses von der Masse hiermit vorgeladen.
Giesen am agten April ign.
Grosherzoglich Hess. Land-Amt.
iF o l! e n i u s.
ehes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Giesen den ?7ien »2Ipril igir.
Grosherzogk. Hess. Landamk.
F o l! e n i u s.
5) Auf dem hiesigen herrschaftlichen Frucht,peicher ist eine Quantität Früchte &oni und Gerste parthieweis zu verkaufen , welche Montags und Freytage Vormittags um io. Uhr abgegeben werde» können. Giesen den LtenMai i8ii.
Groöherzogl. Hess. Rentamt daselbst.
6) Ein Logis, bestehend in zwey heizbaren grosen Zimmer und einer daran stossenden Kammer, einen verschlossenen Piaz zum Holz, auch Theil am Keller, ist im dritten Stock in der Gegend vom Brand an eine kleine Familie zu vermies then, und kann sogleich bezogen werden. Ausgeber dieses sagt wo?
3) Da die Wittwe von Samuel Bär, Braut des in den Grosherzoglichen Schutz aufgenommenen Juden Lieb, mann Simon zu Rodheim bei Amt erklärt bat, mit ihrem zukünftigen Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel zu treiben, also auch für die von ihm etwa contrahirt werdende Schulden nicht zu haften; so wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Giesen den 2yten April ign.
Grosherzogk. Hess. Landamt.
F o l l e n i u s»
4) Da die Jüdin Beßel Bing, Braut deS in den Grosberzoglichen Schutz aufgenommenen Gerson Katz zu Steinbach, vei Amt die Erklärung gethan, mit ihrem zukünftigen Ehemann keinen gemeinschaftlichen Hande! zu treiben, also auch sur die von ihm etwa contrahirtwerdenK Schulden nicht z» haften; so wird soft
7) Das ganze ehemalige Bersische 6em ^Lrfu5 ' ist zu vermiethen. Cö enthalt vrer Studen, und wird auch an zwey Parthien abgegeben. Ma» Eonrud an Metzgermeister
Conrad Bogt auf dem Kreuz.
8) In der Wallthorstrafe sind zwei meubllrte Stuben zu vermiethen, die sogleich bezogen werden können. Das Nähere bet Ausgebern.
9) Eine Stube mit einer Kammer ist auf dem Brande, mit oder ohne Meubles
Ausgeber nähere
io) Cs bientt hiemit zur Nachrichf, daß ich dermalen beym Burger und Schuhmacher Heyl in den neuen Bäuen wohne,
Katholischer Pfarrverweser.
Goft


