Ausgabe 
15.6.1811
 
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Verzeichnis der Superintendenten des Vberfür- ftenthums Hessen.

Landgraf Philipp der GroSmüthige theilte 1526 seine Länder in sechs Di­strikte oder Sprenge!, über welche er sechs Superintendenten oder Visitatoren bestellte. Zum Obrrfürstenthum Hessen gehörte der Distrikt des Lahnftroms oder der Marburgische, wozu Giessen gehörte, und der Distrikt Alsfeld, wozu die Graf­schaften Ziegenhain und Nidda gerechnet wurden.

i. M. Adam (Trafo oder Kraft, aus Fulda gebürtig, Professor der Theo­logie an der neugestifteten Universität Marburg, wurde 1526 der erste Supe­rintendent deS Lahnftroms. Er war ei­ner der vier Fürstlichen Commissarien, welche die Reformation im ganzen Lande zu Stande brachten. Starb zu Marburg 9.Sept. 1558, alt 65 Jahre.

2. Tilemann Schnabel, anfangs Provincia! der Augustinermönche zu Als­feld, predigte schon 1521 nach Luthers Lehre. Da ihm Landgraf Philipp, wel­cher sich damals im Schloß zu Romrod aufdie't, dieses untersagte, begab er sich nach Wittenberg, studierte unter Lu­ther und wurde 1525 als Prediger nach Alsfeld zurückberufen, L. Philipp will­fahrte der Stadt, die sich durch ihr gu­tes Benehmen in dem Bauernkriege be­sonders empfohlen hatte, nicht nur sehr gern, sondern ernannte auch diesen Schnabel zum Superintendenten. Er war der erste Dockor der Theologie in Hessen nach dem Lutherischen Lehrbegriff, und wurde mehrmals , um Dockorpro- motionen zn verrichten, nach Marburg abgcholr. Starb 1560.

3. M. Caspar Tholde , aus Gu­densberg gebürtig, Pastor zu Franken­berg, wurde 1559 Crato's Nachfolger als Superintendent des LahnftromS, und

wohnte dabei fortdauernd zu Franken­berg. Starb 21, Dec. 1582, all 6zI.

(Der Verfolg künftig.)

Bekanntmachungen.

1) Philipp Reh von der Cronen- mühle bey Rodherm, seit «788. von Hause abwesend, oder dessen Leibeserben, werden hierdurch öffentlich vor unter­zeichnete Gerichtsftelle geladen, um in­nerhalb drey Monaten so gewiß auf die, von seiner angeblich mit Anna Maria Strackbein anS Salzböden erzeugten un­ehelichen Tochter auf Auszahlung ihrer Alimente erhobene Klage sich zu erklä­ren, als sonst ihm von Amrswegen eia Anwalt bestellt und sodann in der Sache, wie nicht weniger auch über die Aushän­digung seines, unter Curate! stehenden Vermögens an die gesetzlichen Verwand­ten gegen Sicherheitsleistung erkannt wer­den wird. Giesen am 7. Jun. 1811.

Grosherzogl. Hess. Land-Amr. F 0 l l e n i u s.

2) Der, im Jahr 1742. zu Watzen­born gebohrne und seil 24 Jahren abwe­sende Johann Conrad Lern wird hier­durch öffentlich vorgeladen, sich inner­halb z Monaten so gewiß vor unterzeich­neter Gerichtsstelle einzufinden, als sonst über das Gesuch des von ihm äusser der Ehe erzeugten Sohnes, Heinrich und der Verwandten wegen Aushändigung re- fpeftive seines und seines verstorbenen Bruders, Jakob, Vermögens au solche erkannt werden wird.

Giesen am Ziten Mai 18rr.

Grosherzogl. Hess. Land-Amt. Fo lleuius.

3) Da die bei der hiesigen Rezeptur von der vormjährigen Erndre noch vorräthi- gen disponiblen Früchte, nemlich 400# Achtel Korn und 160 Achtel Gerste,

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