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pslizey t Pubkicanda.

I.

Bei der unterzeichneten Stelle ist seit einiger Zeit verschiedentlich vorgekommen, daß hiesige Einwohner zum Behufeiner, dieser oder jener selbst auewärtigen ar­men Familie zu verabreichenden Unter­stützung , nicht bloß die mit ihnen in be­sonder», freundschaftlichen Verhältnissen stehende Personen um einen Beitrag an­gesprochen, sondern gleichsam von Haus zu Haus eine desfalsige Collecte ein» sammlen lassen. Man verkennt nun zwar die gutgemeinte Absicht, welche dieselbe hierbei haben, keineswegs, und ist eben so wenig gesonnen sie in ihrem Bestreben, sich gegen ihre nothleidende Nebenmen­schen wohlthätig zu bezeigen, und andre zu einer gleichen Wohlrhätigkeit zu ver­anlassen, im allgemeinen zu verhindern. Wenn aber hierbei so weit gegangen wird, daß ordentliche Collecren unter» Kommen werden, so gehet von seldsten hervor, daß solches den bestehenden alte­ren Anordnungen, nach welchen der­gleichen Collecren nur unter der Autori­rat und Leitung der eintrettenden öffent­lichen Behörden veranstaltet werden kön- «en, offenbar zuwider ist, und zu einer Sache wird, die um so weniger nachge­sehen werden mag, als sie nicht nur zu zweideutigen Aeusserungen im Publicum, sondern auch zu nicht ganz ungegründe- ten Vorwürfen gegen die Polizey-Anstalt Veranlassung giebt. Indem man dahero sich bewogen findet, jene vordere Anord­nungen hierdurch in Erinnerung zu brin­gen; so glaubt man von Seiten des hie- stgen Publieums erwarten zu dürfen, daß Niemand sich fernerbin mit der Einsamm­lung von dergleichen Collecten abgeben, vder zu solchen etwas beitragen werde.

Man bemerkt indessen zugleich, daß wenn demohngeachtet solche Fälle wie die bisherige, weiter Vorkommen sollten,

man nicht allem die geebnete Zurecht- weisung gegen diejenige, welche sich mit hem Eiusammlen abgeben und dazu ge­brauche., lassen, zu veranlassen sich ge- müisiget sehen, sondern auch Cie auf diesem Wege eingesammleke Gelder ein- zrehr.«:, und zum Besten der Kiesigen Ar­menkasse verwenden lassen wirb.

Giesen den yten Oclobr. i8u.

Grvöherzogl. Hess. Polizey - und Armen-Deputation alda.

n.

Da der Preis des Hammelfleische- auf 7 fr. gesetzer worden, und dieser Preis mit nächstem Montag als den rgten Oc­tober seinen Anfang nehmen soll ; so wird das Publicum hierdurch davon benach­richtiget. Giesen den loten Oct. 1311.

GroSherzogl. Hess. Polizey- Deputatlvn.

Bekanntmachungen.

1) Donnerstags den Ziten dieses Monats soll ein nochmaliger Vieh - und Kramer - Markt dahier gehalten werden, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Giesen den 4,6.1 Oct. 1811.

Grosherzoglich Hessisches Stadt- Amt.

R a y ß.

2) Da der DrechSlermeister Mat» thias entschlossen ist

izN. u Sch. Garten ohnge» fahr 80 Schritte vor dem Selzerthor an der Schoor gelegen , giebt z Alb. 3 l/2 Pfenn. Zins in hiesigen Ka- , stell, und ist zehndfrey, öffentlich zu verkaufen; so wird Termin hierzu auf Dienstag den 22tei. October Nachmittags z.Uhr, in der Behausung ter Frau Bauinspektor Ferber auf dem Markt, anberaumt.

Giesen den roten Octbr. isn.

Eckstei n.

3) Mon-