— ) T41 ( —
pslizey i pubkicandum.
Nachstehende bereits vor mehrere» Zähren erlassene Verordnung r
Da man mißfällig hat wahrnehmen müssen, daß die Einwohner der hiesigen Stadt der öfters ergangenen Erinnerungen ungeachtet, das Reinigen der Strassen und Gassen vor ihren Wohnungen unterlassen; fo wird hiermit verordnet, daß von nun Sn ein jeder der hiesigen Einwohner, shne Ausnahme, und weß Standes er auch immer feyn mag, wöchentlich dreymahl, nemlich Dienstags, Donnerstags und Samstags die Straffe vor seinem Haus, und zwar «ach dem Ausgang des Viehes bis k Mittag 12. Uhr rein kehren, and Len Kehrig auf der Stelle wegschaffen , auch daß damit sogleich nach Her Bekanntmachung dieses der Anfang gemacht werden solle.
Wer dieser Verordnung nicht nach- lebet und befreiten wird, daß er bis 32 Ubr seinen Theil Strasse noch nicht gereiniget hat, verfällt in eine un- nachlässige Strafe von drey Rthlr., And diejenige, welche solche zu bezahlen unvermögend sind, haben dieselbe mit Gefängnis zu verbüffen» Giessen den i7ten Oct. 1805.
Landgräfl. Hess. Polizey-Depu- tativn das.
wird hierdurch nochmals bekannt gemacht, «nd zur pünetlichsten Befolgung einge- HHätset. Giesen den 6^ Sept. i8ii.
Grosherzogl. Hessische Poli- zey-Deputaiiondaf.
Ediktalladung.
DeS Rathsdiener Johannes Kramer zu Staufenberg dermal schon liquide Schulden übersteigen dessen, 245 fr 41 fr. Lekragendes Vermögen ; in Gemas heil höheren Erkenntnisses werden alle dieje- rngen, welche an des Johannes Kra
mers Vermögensnachlaß Ansprüche M haben glauben, auf
Montag den 2gten Sept. d. I.
Vormittag 9 Uhr vorgeladen, ihre Forderungen selbst 0des durch beglaubigte Anwälte zu begründen, und des Versuchs einer gütlicher, Ueders etnkunft sich zu gewärttgen, unter der Verwarnung des Busichluffes reipetiive von den, aus einem allenfallsigen Arrangement in Gäre den Erschienenen erwach- senden Rechten und von dem Evncurse.
Giesen am 22tenAug. 1811.
Grosherzogl. Hess. Land-Amt- F 0 l l e n r n s.
Bekanntmachungen.
1) Montag den sztenSept. dieses Jahre-, Vormittags um 9.Uhr soll dis Hofraithe zu Fellingshausen , welche der verstorbene reitende Förster Koch bewohnet, bestehend in HauS, Scheurr, Stallung und HauSgarten, unter den bekannt gemacht werdenden Bedingungen — und den Tag hernach, Dienstag den 24ten Vormittags um 9. Uhr Berrwerk, Welszeug und Holzwerk in gedachtem Haufe gegen gleich daare Zahlung öffentlich versteigert werden, welches" zu Jedermanns Nachricht hiermit bekannt gemacht wird.
Giesen den 26ten August ign.
Von CommissionS wegen,
Dietz, Grosherzoglicher Lommissionss Rath daselbst.
2) Von einem hiesigen Amts-Unter- thanen sind eines Sonntags Morgen, 2. bis 3. Wochen nach Johanni dieses JahrS, mehrere verbrochene Stücke von einem silbernen Vsrleglöffel, und mehrere Thee» löffelchen in dem Chauftee-(S)räben auf der Lanostrase zwischen Wetzlar und Butzbach gefunden worden.
• Da


