Ausgabe 
2.3.1811
 
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Bekanntmachungen.

i) Der Mennonike Johann Daniel Fasch zu Neuhof, bisheriger Pächter die­ses bei Leihgestern, Amtes Hüirenberg belegenen herrschaftlichen Pachthofes, hat eine" solche Menge von Schulden contra- Hirt, daß sowohl dessen acttvcS Vermö­gen nicht zu Bezahlung ein Drittheik der­selben anreicht, als auch von Grosher­zog!. Hvfaerichls-OoIIegio zu Giesen der formelle ConcurS gegen solchen er- kannt worden ist; es werden daher iw Auftrag dieses Hohen LoIleZii alle diejeni­ge, welche an den vorgedachten Johann- Daniel Fasch zu Neuhof aus irgendeinem rechtlichen Grunde, eine Forderung zu haben vermeinen, hierdurch edidtaliter vorgrladen , so gewiß Mittwoch den 20ten Merz d. I» Morgenos 9 Uhr vor hiesiger Gerichksstelle zu erscheinen, ihre Forde­rungen einzuklagen, sich des Versuchs der Gürhe , und in deren Entstehung wei­terer rechtlichen Verfügung zu gewärti­gen, als sie ansonsten mit ihren Ansprü­chen an die vorerwähnte Concursmaffe nicht weiter gehört, vielmehr von dersel­ben gänzlich werden ausgeschlossen wer­den. Signatum Langgöns den 2iten Februar i8tr.

Grosherzogl. Hess. Justiz - Amt Hürtenberg.

C. G. v. Zange n.

2) Nachdem durch die höchsten Ver­ordnungen ohnlangst schon verboten wor­den , einem Soldaten von dessen Mon- tirungSstücken etwas abzukaufen, oder in Versatz anzunehmen, auä) ohne Vor- wiffen des Kompagnie-Chefs etwas zu borgen; diesem aber seit kurzem mehr­mal zuwider gehandelt worden ist; so wird dieses vorliegende Gesetz biernnt nochmalen wiederholt, mit dem Anfü­gen, daß derjenige, wacher sich unter­fangen werde, von einem Soldaten et­was zu erkaufen, in Versatz zu nehmen, vder vhne Vermissen des Compagnie-

Chefs etwas vorzuleihen , nicht allein zur unentgeldlichen Herausgabe der ver­kauften oder versetzten Sache sogleich werde angehalten, sondern auch noch bei dem Verlust seiner Forderung annoch in eine angemessene Strafe genommen wer­den. Giesen den 28ten Febr. 1811.

Grosherzoglich Hess. Stadt-Amr. Rayß.

3) Nachdem von höchsten Orten ver­ordnet worden, daß von der rückständi­gen Conkribution fünf pCt. Zinsen vom Anfang dieses Jahrs an entrichtet wer­den sollen; so wird solches den Restan­ten hierdurch bekannt gemacht, und sol­chen andefohlen, nunmehro den schuldi­gen Rückstand nebst den Zinsen ohne Zeit­verlust einzuliefern.

Giesen den »reu Marz igrr.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.

4) Künftigen Donnerstag den 7ten Mär;, Nachmittags um 2 Uhr, und die folgenden Tage, soll in dem Haue des Herrn Stallmeisters Schott in den neuen Bäuen, Silberund Gold , kostbare bril- liantene, und andere goldene Ringe, sehr schönes Weiszeug, Bettwerk, Manns­kleider und andere Mobilien, und Haus­rath von aller Gattung, öffentlich, aber nicht anders als gegen gleich baare Zah­lung , versteigert werden.

Giesen den 2gten Febr. igir.

Von ComnnssionS wegen.

P. v 0 n Krug.

5)' Die von dem verstorbenen Herrn Postverwalter Kempf dahier zugkstande- neu Feldgürer, als^

im Neustadter Feld.

j) 1 Morg 2 R. Acker am Croffdorfer Weg, an Daniel Marr,

2) 5 1/2 M. 35 R. 3 Sch. Acker linker Hand am Croffdorfer Weg, am Kirsch­bäumchen 3)