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i/'i W. 4 9t. y Sch. Acker, Mt links

J auf den Gleiberger Weg^ neben Phi­lipp Schiefen ,

öffentlich an den Meistbietenden zu ter* Taufen ; so wird dieses mit dem Ansagen, daß Termin -ur Versteigerung auf Don­nerstag den 3ten Ian. künftigen ^ahrs Vormittags 9 Uhr auf dahiesigem Rath- haus anberaumt worden , woselbst die na- Heren Bedingungen eröfnet werden, hier­durch zu Jedermanns Nachricht , bekannt gemacht.

Giesen den igte» Dee. 18ig.

Eckstein

6) Bei Unterzeichnetem sind zu Neu- jabrsgeschenken zu haben: Toilettekäst- chen , Näbepültcher, Nadekbüchscher, Tuschkästcher, Tabaksdosen und Stamm­bücher im neuesten Geschmack, Neu­jahrswünsche, VisitenbrlletS, alke Sor­ten von Schreibmaterialien, Gothaev Almanach, Schreibalmanach , Comtoir- wie auch alle andere Sorten vvn Kalen­der. Giesen den 27ten Dee. 1810.

Heinrich Lüdeking^

7) Ein in der schönsten Gegend Stadt gelegene» Haus , das mit 3 Kü­chen versehen und daher zu 3 Haushal­tungen eingerichtet ist, und dabei 2Kel/ ler, einen Hof, Scheuer, Stallung und' Hintergarten hat, ist ans freier Hand zu verkaufen, und kann das Nähere der Ausgebern dieses erfrag! werden.

8) Ein neuer zweyspänniger Pfer­dewagen nebst allem Zugehör, ist aUhier zu verkaufen. Bei wem?, erführt man bei Ausgebern»

PUBLICANDUM".

Nachstehendes gegen den berüchtigt ken Johannes Garth von Lang­göns unterm gten Oerober dieses Jahres

von Grosherzog!. Hvfgericht dahier tu taffene am i6ten desselben MonatheS bei dem Unterzeichneten eingelangte , und des nemlichen TageS bekannt gemachte Criminat $ Urtheil bringt mau hierdurch zur öffentlichen Wissenschaft, und ladet di« Eig«nkhümer deS im Urtheil bemerk­ten Zinnes und Halstuches ein, die ih­nen gehörige Sachen, insofern« es noch nicht geschehen, gegen eigenhändig un­terschriebenen EmpfavA-Schein, bei mir abhole» zu lassen.

Giesen den iitenDecember 1810.

Der Criminalrichter, * Gr 0 lman.

Urth e i F,

In Untersuchungö - Sachen wider Johannes Garth zu Langgöns, Dieb­stahl betreffend, wirb aus AmtSpflichti- geS Verhör zu Recht erkannt:

Daß da Jnquisir bereits zweymal wegen begangener Diebstähle be­straft worden «st, derselbe wegen der neueren eingeftandenen Diebstähle zu einer Sechsjährigen Zuchthaus­strafe zu »ermtheilen , ihm aber an der bisher ausgestandenen Gefan­genschaften einund drei viertel Jahr zu gutzurechnen,erakso noch vier und ein viertel Jahr gefangen zu sitzen habe, so wie auch sämtliche Unter­suchungs-Kosten, insofern er der, einst zu deren Bezahlung.im Stand feyu werde , zu bezahlen schuldig und gehalten feyn sollen. Wegen der übrigen in Untersuchung gekomme­nen Diebstählen r) des im Jahr 1791. zu Butzbach entkommenen Fäßgrn mit Häringen, 2) der dem Uhrmacher Graf gehörigen silbernen Ul-r, 3) der dem Herrn Superintendenten Buff entkommenen zinnernen Tel­ler, so wie der angeschnldigren Un­terschlagung des von dem Herrn Su­perintendenten Bechtold erhaltenen

Geldes