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An meine Mitbürger.

(Die Wucherblume betreffend.)

( Verfolg.)

Damit man aber auch vergewissert seyn könne, daß diese verordnete Ausrot- tung von einem Jedweden ohne Ansehung der Person geschehen möge \ so soll die Civrlobrigkeit jeden Ortes, woselbst der­gleichen Wucherblumen vorhanden, aus feglicher Gemeinde, von den Vernünf­tigsten gewisse Feldgeschworne bestellen und annehmen, sie auch besonders dazu beeidigen, daß sie alljährlich zu unter, schiedenen Mahlen, mit Zuziehung von ein Paar Hauswirthen jeder Gemeinde, wann selbige sich dazu verstehen wollen, die Felofluren durchgehen, und in deren Gegenwart die Stücke, auf welchen sich die Wucherblumen finden, verzeichnen, damit solcher Gestalt der ganzen Ge­meinde vor Augen komme, daß alles rechtlicher Art nach zugehe.

Mit Besichtigung dieser Felder soll den Tag vor Johannis angefangen, sol­che den Tag nach Mariä Heimsuchung, und darauf den Tag nach Jacobi wie­derholt, auch damit nochmals alle 14 Tage einmal, bis das Sommerkorn ge­mährt wird, fvrtgefahren werden.

Damit auch ein Jeder wissen und sich darnach richten könne, um welche Zeit eigentkich sothane Besichtigung von den Feldgeschworne» geschehen soll; so ist jeden Ortes des Sonntags zuvor, da­zu der eigeutliche Tag aus den Kirchhö­fen kund zu machen, dumit ein Jeder Aeit habe, seine Aeckcr nochmalen durch­zugehen und gebührend zu reinigen, mit­hin sich nicht beschweren könne, daß er vhnverwarnt in Strafe gefezt sey.

( Der Verfolg künftig.)

Bekanntmachungen.

1) Künftigen Dienstag, den yten October Nachmittage um 2 Uhr und die folgenden Tage, wird auf oem Gros, Herzog!. Kanzleybau Weißzeug, worun­ter kostbare Lischgedecke von Damast be­findlich sind, und Weibskkelder, wie auch andere verschiedene Sachen, öffentlich ge­gen vaare Zahlung versteigert werden, welches zu Jedermanns Nachricht hier­mit bekannt gemacht wird.

Giesen den 2Oten Sept. 1810.

Von Commisstons wegen.

Dietz, Grosherzog!. Commissions» rarh daselbst.

2) Künftigen Donnerstag als den 4ten October und folgende Tage, Nach­mittags 2 Uhr, soll in der Behausung des verstorbenen Herrn Secretars Wit­tich, Silber, Kupfer, Zinn und Mes­sing , sodann Linnengerakh, Bettung, Kleidungsstücke, Stühle, Tische, Kom­mode, einEofa, Glaswerk, Spiegel rc. öffentlich an den Meistbietenden gegen baaze Zahlung verstrichen werden, wel­ches hierdurch bekannt gemacht wird.

Giesen den 28ken Sept. igiv.

Boeder, Regierungß-Secretärv

3) Da wir Endesunterzeichnete we­gen unseren vielen Feld- und hänßlichen Geschäften so wie wegen des Pvstweseus, überhaupt nicht im Stande sind, Fremde länger als höchstens einige Tage zu Ice giren und zu bcwirkhen, und inebefen, dere auf den, den t^tenOcivher gehal­ten werdenden dabiesigen Güllmarkt, wo gewöhnlich der Gäste zuviel auf einmal kommen und zugleich auch auf denselben Tag die Brief- und fahrende Post cin- trifft, uns mit der Wirkhjchafi gar nicht abgeben können, so wird solches zur Vermeidung der sonst nut dem Abweis-