kauft», und kann bei mir Ohm- Halb» «ni) Viertelohmweis in möglichst billigen Preisen bezogen werden.
F. W i g a n d t, Hofkammer-Kanzellist.
7) Im Buschifchen Garten sind zwei Stuben mir oder ohne Meubles, zu ver- mietyen, und können sogleich bezogen werden. Die eine Stube ist im grvsen Gartenhaus, und so geräumig , daß zwei Herrn darmn wohnen können; die andere Stube ist im Wohnhaus.
8) Eine grose Wasch-Bütte, die sogleich gebraucht werden kann , ist zu verkaufen. Ausgeber dieses sagt wo?
Beschreibung eines berüchtigten Räubers, welcher vor der Einlieferung zum Srock- haus dreimal aus dem Arrest entwichen ist.
Caspar Dickel von Ermenrod, Amts Lurggemünden , Maurer von Profession, etliche und dreißig Jahr alt, mittlerer untersetzter Statur, blauer Augen, blonden Haares und Bartes. Bei seiner am 24teu v. M. zu Caichen in der Wetterau erfolgten dritten Entweichung, war er in einen Wams von grauem Biber und lange weiße Hosen gekleidet. Er versteht mit Pferden umzugehen , und hält sich gerne als Tagelöhner oder Drenst- dothe auf Bauernhöfen auf. Seinen Zunamen verschweigt er entweder ganz, oder giebk sich einen unrichtigen. In Caichen nannte er sich nur schlechtweg Caspar, und bei der Arretirung gab er vor, daß er Caspar Saum heiße. Bald hat er das Fuldische , bald Braubach am Rhein als seine Heimath genannt. Gewiß ist es, daß er am letzteren Ort sich manchmal aufzuhalten pflegt. Gewöhnlich trägt er Stiefel und einen runden
schwarzen Hut. Doch wechselt er überhaupt seine Kleidung öfters. Seine erste Entweichung erreichte er durch gewaltsamen Ausbruch. Bei seinen beiden letzteren hatte er, durch den Vorwand, seine Nothdurft verrichten zu wollen, von der unbesonnenen oder bestochenen Wache verlangt, daß er, gegen alle Ordnung, lvsgebunden Nachts auf die Strasse geführt wurde". Hut und Stiefel waren in der Stube zurückgeblieben; dennoch entsprang er. Mit gestohlenem Gold und Silber, das er jedoch nicht immer und vollständig bei sich führt, ist er reichlich versehen. Bei seiner Arretirung und Bewachung ist, wie die Erfahrung lehrt, die größte Vorsicht nöthig. Er muß sogleich ( wo möglich mit Eisen ) gefesselt, und auf das genaueste visitirt werden. Alles Geld und Instrumente müssen ihm ab - und gerichtlich in Verwahrung genommen werden. An dem Ort, wo er arretirt wird, und wo er sich sonst aufzuhalten pflegre, muß Nachsuchung geschehen. Die Stube, worin er bewacht wird, darf nicht auf gleicher Erde, es muß unmöglich seyn, ohne Lebensgefahr durch die Fenster zu entkommen. Die Thüre muß verschlossen, die Fenster müssen zugehalten werden. In einer Entfernung von beiden werde sein Lager gewählt. Bei der Bewachung über Nacht müssen zwei Lichter in der Stube, an verschiedenen Orten brennen. Eins davon thue man in eine Leuchte. Niemand, äusser den Wachtern und Polizey-Agenten, werde zu ihm gelassen. Keiner von der Wache darf schlafen; einer erhalte den andern munter. Tüchtige Prügel sind für den Bauern meist bessere Waffen als Schießgewehre. Darum versehe man einige der Wächder - mit jungen Eicher». Nur diejenige von ihnen müssen gutes frisch geladenes Gewehr haben, welche verstehen damit umzugehen. Bei der Wahl der Wächter sey man vorsichtig.
Kein


