Ausgabe 
28.4.1810
 
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kauft», und kann bei mir Ohm- Halb» «ni) Viertelohmweis in möglichst billigen Preisen bezogen werden.

F. W i g a n d t, Hofkammer-Kanzellist.

7) Im Buschifchen Garten sind zwei Stuben mir oder ohne Meubles, zu ver- mietyen, und können sogleich bezogen werden. Die eine Stube ist im grvsen Gartenhaus, und so geräumig , daß zwei Herrn darmn wohnen können; die an­dere Stube ist im Wohnhaus.

8) Eine grose Wasch-Bütte, die so­gleich gebraucht werden kann , ist zu ver­kaufen. Ausgeber dieses sagt wo?

Beschreibung eines berüchtigten Räubers, welcher vor der Einlieferung zum Srock- haus dreimal aus dem Arrest ent­wichen ist.

Caspar Dickel von Ermenrod, Amts Lurggemünden , Maurer von Pro­fession, etliche und dreißig Jahr alt, mitt­lerer untersetzter Statur, blauer Augen, blonden Haares und Bartes. Bei sei­ner am 24teu v. M. zu Caichen in der Wetterau erfolgten dritten Entweichung, war er in einen Wams von grauem Bi­ber und lange weiße Hosen gekleidet. Er versteht mit Pferden umzugehen , und hält sich gerne als Tagelöhner oder Drenst- dothe auf Bauernhöfen auf. Seinen Zu­namen verschweigt er entweder ganz, oder giebk sich einen unrichtigen. In Cai­chen nannte er sich nur schlechtweg Cas­par, und bei der Arretirung gab er vor, daß er Caspar Saum heiße. Bald hat er das Fuldische , bald Braubach am Rhein als seine Heimath genannt. Ge­wiß ist es, daß er am letzteren Ort sich manchmal aufzuhalten pflegt. Gewöhn­lich trägt er Stiefel und einen runden

schwarzen Hut. Doch wechselt er über­haupt seine Kleidung öfters. Seine erste Entweichung erreichte er durch gewaltsa­men Ausbruch. Bei seinen beiden letz­teren hatte er, durch den Vorwand, seine Nothdurft verrichten zu wollen, von der unbesonnenen oder bestochenen Wache verlangt, daß er, gegen alle Ordnung, lvsgebunden Nachts auf die Strasse ge­führt wurde". Hut und Stiefel waren in der Stube zurückgeblieben; dennoch ent­sprang er. Mit gestohlenem Gold und Silber, das er jedoch nicht immer und vollständig bei sich führt, ist er reichlich versehen. Bei seiner Arretirung und Be­wachung ist, wie die Erfahrung lehrt, die größte Vorsicht nöthig. Er muß so­gleich ( wo möglich mit Eisen ) gefesselt, und auf das genaueste visitirt werden. Alles Geld und Instrumente müssen ihm ab - und gerichtlich in Verwahrung ge­nommen werden. An dem Ort, wo er arretirt wird, und wo er sich sonst auf­zuhalten pflegre, muß Nachsuchung ge­schehen. Die Stube, worin er bewacht wird, darf nicht auf gleicher Erde, es muß unmöglich seyn, ohne Lebensgefahr durch die Fenster zu entkommen. Die Thüre muß verschlossen, die Fenster müs­sen zugehalten werden. In einer Ent­fernung von beiden werde sein Lager ge­wählt. Bei der Bewachung über Nacht müssen zwei Lichter in der Stube, an ver­schiedenen Orten brennen. Eins davon thue man in eine Leuchte. Niemand, äusser den Wachtern und Polizey-Agen­ten, werde zu ihm gelassen. Keiner von der Wache darf schlafen; einer erhalte den andern munter. Tüchtige Prügel sind für den Bauern meist bessere Waffen als Schießgewehre. Darum versehe man einige der Wächder - mit jungen Eicher». Nur diejenige von ihnen müssen gutes frisch geladenes Gewehr haben, welche verstehen damit umzugehen. Bei der Wahl der Wächter sey man vorsichtig.

Kein