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7) Jur Berichtigung des Nachlasses deS ledig dahier verstorbenen Haulboisten Ludwig Fischer vom Leibregiment—und von hier aus Giesen gebürtig, fordert man dessen etwaige Gläubiger editftali« ter hiermit auf, ihre Ansprüche innerhalb 3 Wochen, von heute an gerechnet, so gewls bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzudringen und liquid zu stellen, als sonst sie damit nicht weiter gehört — vielmehr der Nachlaß an die Erben aus- gehqndigt werden soll.
Giesen den 24ten Mai 1810.
GroSherzoglich Hessisches Leibbrigadegericht daselbst.
v o n N a g e I, A m e n d, Generalmajor. Staabsauditeur.
8) Die Jüdin Reitze, Ehefrau des in den Schutz hierher gnädigst recipirten Inden Aaron Amsterdam Hirschhorn, hat die Erklärung abgegeben, wie sie mit ihrem Manne nicht gemeinschaftlich handeln, und in Ansehung der von solchem etwa contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Rechtswohltharen sich ausdrücklich Vorbehalten wolle, welches zur Bemessung derjenigen, welche mit ersagtem Inden in Handelsverkehr treten, hiermit bekannt gemacht wird.
Giesen den 22ten Mai 1810.
Groöherzogl. Hess. Stadt - Amt. R a y ß.
9) Nachdem Lea, des Juden Samuel Abraham Simon zu Grosenlinden, Ehefrau, bei Amt die Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und in Ansehung der von solchem etwa con- trahirt werdenden Schulden, ihre weibliche Rechtswohlthaten sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses zur Bemessung aller derjenigen, welche mit ersagtem Inden in Handelsverkehr tre
ten , hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giesen den 22ten Mai igio.
Groöherzogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.
io) Die Folgen deS Kriegs, der so manche Familie zerrüttet und trennt, verursachte auch, daß ein Frauenzimmer von guter Familie, talentvoll und gebildet, in ein vornehmes Haus placirt zu seyn wünscht, sey es a!S Erzieherin bei Kinder, oder Gesellschafterin einer vornehmen Dame. In beiden Fällen besizt sie die dazu erforderlichen Eigenschaften und Talente, so wie auch einen liebenswürdigen sanften Character. Auch würde sie sich mit Vergnügen der Oberaufsicht des Hauswesens annehmen.
Aus Mangel an ansgebreiteten Bekanntschaften, und weil sie eine solche Stelle am liebsten in einer Stadt Oesterreichs , Preussen, oder auch in Rußland zu erhalten wünscht, wählt man den Weg der öffentlichen Bekanntmachung. Diejenige, die auf diese Anzeige reflecti- ren, belieben sich an die Addresse: L. L. in Frankfurt a. M. zu wenden, worauf die Personst selbst gehorsamst Antwort leisten wird.
ii) Vierhundert Gulden sindallhier gegen gerichtliche Sicherheit und gewöhnliche Zinsen zu verlehnen. Das'Nähere erfährt man bei dem Schutzjudew Jacob Kaufmann.
12) Zwei Stuben, eine Küche, zwei Kammern, in der 2ten Etage, Antbeil am Keller und nötbigen Holzplaz, sind in der Mitte der Stadt zu vermiethen, und können künftigen Monat Juni bezogen werden. Das Nähere bei Ausgebern.
Gubscriptions-Anzeige von einem allgemein-nützlichen und guten Werke, in zTheilen, welches unter
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