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7) Jur Berichtigung des Nachlasses deS ledig dahier verstorbenen Haulboisten Ludwig Fischer vom Leibregimentund von hier aus Giesen gebürtig, fordert man dessen etwaige Gläubiger editftali« ter hiermit auf, ihre Ansprüche inner­halb 3 Wochen, von heute an gerechnet, so gewls bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzudringen und liquid zu stellen, als sonst sie damit nicht weiter gehört vielmehr der Nachlaß an die Erben aus- gehqndigt werden soll.

Giesen den 24ten Mai 1810.

GroSherzoglich Hessisches Leib­brigadegericht daselbst.

v o n N a g e I, A m e n d, Generalmajor. Staabsauditeur.

8) Die Jüdin Reitze, Ehefrau des in den Schutz hierher gnädigst recipirten Inden Aaron Amsterdam Hirschhorn, hat die Erklärung abgegeben, wie sie mit ihrem Manne nicht gemeinschaftlich han­deln, und in Ansehung der von solchem etwa contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Rechtswohltharen sich ausdrück­lich Vorbehalten wolle, welches zur Be­messung derjenigen, welche mit ersagtem Inden in Handelsverkehr treten, hiermit bekannt gemacht wird.

Giesen den 22ten Mai 1810.

Groöherzogl. Hess. Stadt - Amt. R a y ß.

9) Nachdem Lea, des Juden Sa­muel Abraham Simon zu Grosenlinden, Ehefrau, bei Amt die Erklärung gege­ben, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und in Ansehung der von solchem etwa con- trahirt werdenden Schulden, ihre weib­liche Rechtswohlthaten sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses zur Bemessung aller derjenigen, welche mit ersagtem Inden in Handelsverkehr tre­

ten , hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giesen den 22ten Mai igio.

Groöherzogl. Hess. Stadt-Amt. R a y ß.

io) Die Folgen deS Kriegs, der so manche Familie zerrüttet und trennt, ver­ursachte auch, daß ein Frauenzimmer von guter Familie, talentvoll und gebil­det, in ein vornehmes Haus placirt zu seyn wünscht, sey es a!S Erzieherin bei Kinder, oder Gesellschafterin einer vor­nehmen Dame. In beiden Fällen besizt sie die dazu erforderlichen Eigenschaften und Talente, so wie auch einen liebens­würdigen sanften Character. Auch würde sie sich mit Vergnügen der Oberaufsicht des Hauswesens annehmen.

Aus Mangel an ansgebreiteten Be­kanntschaften, und weil sie eine solche Stelle am liebsten in einer Stadt Oester­reichs , Preussen, oder auch in Rußland zu erhalten wünscht, wählt man den Weg der öffentlichen Bekanntmachung. Diejenige, die auf diese Anzeige reflecti- ren, belieben sich an die Addresse: L. L. in Frankfurt a. M. zu wenden, worauf die Personst selbst gehorsamst Antwort lei­sten wird.

ii) Vierhundert Gulden sindallhier gegen gerichtliche Sicherheit und gewöhn­liche Zinsen zu verlehnen. Das'Nähere erfährt man bei dem Schutzjudew Jacob Kaufmann.

12) Zwei Stuben, eine Küche, zwei Kammern, in der 2ten Etage, Antbeil am Keller und nötbigen Holzplaz, sind in der Mitte der Stadt zu vermiethen, und können künftigen Monat Juni be­zogen werden. Das Nähere bei Ausge­bern.

Gubscriptions-Anzeige von einem allgemein-nützlichen und gu­ten Werke, in zTheilen, welches unter

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