Ausgabe 
17.11.1810
 
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/ Polizei s Publicandum«

Da man hat wahrnehmen müssen, daß die wegen Reinigung der Straffen schon mehrmal bekannt gemachte Ver­ordnung, seit einiger Zeit nicht gehörig befolgt worden, so wird in Gemäsheir derselben verordnet, daß jeder Einwoh­ner wöchentlich dreymal , nemlich Dienstags, Donnerstags und Samstags, die Strasse vor seinem Hause und waS dazu gehöret, rein kehren und den Gassenkoth auf der Strasse nicht lie­gen sondern alsbald wegschaffen las­sen soll.

Wer dieser Verordnung nicht nach- !ebk, verfällt ohne Ausnahme, und wes­sen Standes er auch seyn mag, in die srdnungsmäsige Strafe.

Giesen den r^tcn Nov. rFro.

Grosherzogl. Hess. Polizey-De- putation das.

Bekanntmachungen.

I) Nachfolgende der Maria Elisa- betha, Jacob Aensers Ehefrau zugehö­rige Feldgüter, als

i/4 M. i6Rut. 123/2 Sch. Acker am Leifertsroder Weg, an Heinrich Wil­helm Krailings Erben, und zwar das untere Theik am Weg,

r/4M. 20R. 61/2 Sch. Acker daselbst, an Georg Heinrich Lony,

Z/4M. 4R. 3 ©. am Gleiberger Weg, I/4M. 16 9t. 5S. Acker am Sand- kauter Weg das mitlere Theil, giebr Zi/z Gesch. med. in die Kellerey, 1/2M. 32 R. am halben Zehnten, an

Johannes Weil und Andreas Stohr, .3/2 M. zR. 61/2 S. Acker am Warth­weg, an Balthasar Schiefer, giebk 2 Mesten ständig Korn,

3/2 M. 3z R. 4 S. Garten hinter dem Wallbrunnen, das zte Theik, giebk 2 Mesten med. in die Kellerey, sollen Donnerstags den a^teu l. M. Bor»

mittags 10. Uhr ans dem Rathhaus da­hier, unter denen beim Verstrich bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffent­lich versteigt werden.

Giesen den yten Nov 1310.

Vermöge Auftrags.

Eckstein.

2) Nachstehende Güterstücke bin ich gesonnen auf mehrere Jahre zu verletz- «en, oder aber zu verkaufen:

1 Morgen zoRut. roSch. Garten hin­ter den Eichen, giebr yAlb. 3 Pf. zum Stadt - Aerario, zhndfr.

1/4 M. t 9t. 8 Sch. Acker aufdergro- sen Weide, neben Balthasar Kempf, giebr 26 Alb. Zins zum Sladt-Ae- rario.

27 Rut 1 Sch. Grabland auf dem Sand, neben Perer Vogts Erben, giebr 1 Alb. Hahncngeld.

H Rut. liSch. daselbst.

i/4 M. auf dem Trieb, das aber nur zu " verlehuen.

Sollten sich Kaufliebhaber zu einem oder dem andern finden, so könnte auch, wenn es verlangt würde, der Kaufschilling ge­gen gerichtliche Obligation stehen bleiben.

Giesen den i6ten Nov. 1810.

Wilhelm Fe!sing, Hof - Uhrmacher.

3) Mein neu gebautes Wohnhaus nebst Stall, aufdem Neuenweg , ist ganz zu vermiethen, und kann in Zeit von ei­nem Vierteljahr bezogen werden. Lieb­haber dazu können sich bei mir selbst melden.

I. W. Sauer.

4) Das Haus des verstorbenen Re­gierungsraths Adolphi in den Neuen- Bauen ist nebst Hof und Stallung im Ganzen von Neujahr an zu vermietben. Miethslustige werden gebeten, sich in Anse-