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/ Polizei s Publicandum«
Da man hat wahrnehmen müssen, daß die wegen Reinigung der Straffen schon mehrmal bekannt gemachte Verordnung, seit einiger Zeit nicht gehörig befolgt worden, so wird in Gemäsheir derselben verordnet, daß jeder Einwohner wöchentlich dreymal , nemlich Dienstags, Donnerstags und Samstags, die Strasse vor seinem Hause und waS dazu gehöret, rein kehren — und den Gassenkoth auf der Strasse nicht liegen — sondern alsbald wegschaffen lassen soll.
Wer dieser Verordnung nicht nach- !ebk, verfällt ohne Ausnahme, und wessen Standes er auch seyn mag, in die srdnungsmäsige Strafe.
Giesen den r^tcn Nov. rFro.
Grosherzogl. Hess. Polizey-De- putation das.
Bekanntmachungen.
I) Nachfolgende der Maria Elisa- betha, Jacob Aensers Ehefrau zugehörige Feldgüter, als
i/4 M. i6Rut. 123/2 Sch. Acker am Leifertsroder Weg, an Heinrich Wilhelm Krailings Erben, und zwar das untere Theik am Weg,
r/4M. 20R. 61/2 Sch. Acker daselbst, an Georg Heinrich Lony,
Z/4M. 4R. 3 ©. am Gleiberger Weg, I/4M. 16 9t. 5S. Acker am Sand- kauter Weg das mitlere Theil, giebr Zi/z Gesch. med. in die Kellerey, 1/2M. 32 R. am halben Zehnten, an
Johannes Weil und Andreas Stohr, .3/2 M. zR. 61/2 S. Acker am Warthweg, an Balthasar Schiefer, giebk 2 Mesten ständig Korn,
3/2 M. 3z R. 4 S. Garten hinter dem Wallbrunnen, das zte Theik, giebk 2 Mesten med. in die Kellerey, sollen Donnerstags den a^teu l. M. Bor»
mittags 10. Uhr ans dem Rathhaus dahier, unter denen beim Verstrich bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigt werden.
Giesen den yten Nov 1310.
Vermöge Auftrags.
Eckstein.
2) Nachstehende Güterstücke bin ich gesonnen auf mehrere Jahre zu verletz- «en, oder aber zu verkaufen:
1 Morgen zoRut. roSch. Garten hinter den Eichen, giebr yAlb. 3 Pf. zum Stadt - Aerario, zhndfr.
1/4 M. t 9t. 8 Sch. Acker aufdergro- sen Weide, neben Balthasar Kempf, giebr 26 Alb. Zins zum Sladt-Ae- rario.
27 Rut 1 Sch. Grabland auf dem Sand, neben Perer Vogts Erben, giebr 1 Alb. Hahncngeld.
H Rut. liSch. daselbst.
i/4 M. auf dem Trieb, das aber nur zu " verlehuen.
Sollten sich Kaufliebhaber zu einem oder dem andern finden, so könnte auch, wenn es verlangt würde, der Kaufschilling gegen gerichtliche Obligation stehen bleiben.
Giesen den i6ten Nov. 1810.
Wilhelm Fe!sing, Hof - Uhrmacher.
3) Mein neu gebautes Wohnhaus nebst Stall, aufdem Neuenweg , ist ganz zu vermiethen, und kann in Zeit von einem Vierteljahr bezogen werden. Liebhaber dazu können sich bei mir selbst melden.
I. W. Sauer.
4) Das Haus des verstorbenen Regierungsraths Adolphi in den Neuen- Bauen ist nebst Hof und Stallung im Ganzen von Neujahr an zu vermietben. Miethslustige werden gebeten, sich in Anse-


