Ausgabe 
8.12.1810
 
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Daß Inculpat zwar wegen der ihm angeschuldigken Tödtung seines Kin­des , in Ermangelung eines vollstän­digen Beweises, von der Instanz zu absolviren und der Hasten zu ent­lassen, jedoch aber in Betracht daß er durch die an seinem Kinde den yten Octvber 1809 verübte grausame und strafbare Mißhandlung, deren er überführt und geständig ist, die gegen ihn statt gehabte Untersuchung veranlaßt hat, in die deshalb auf- gegangene Kosten zu verurtheuen, und ihm seine bisherige Gefangen­schaft zur Strafe anzurechnen sey. V. R. W.

Dessen zu Urkund ist dieser Urtheils- Brief nach Verordnung Grosherzogiich Hessischen Hofgerichts ausgefernger und mit dem gröseren Gerichrs-Jnsiegel ver­sehen worden. So geschehen Giesen den rttnLecember 10.

( L, S,) In fidem»

L 0 eber.

Gottesdienst anr y. Dee.

In der Burgkrrche. Morgens Herr Superintendent Buff. Nachmittags Herr Kandidat Vogel.

Ein- und Auepassirte.

Am 27. Nov. Hr. Leichmerster Köh­ler, von Merlan. Hr. Kandidat Adoi- phi, von Laubach, log. im Einhorn.

Eod, Hr. Hauptmann Draudt, von Rodheim. Hr. Morel, Kaufmann, von Friedberg, log. im Löwen.

Eod. Hr. Studiosus Kling, vo» Frankfurt, log. im Schwane».

Eod. Hr. Heitb, Kaufmann, von Hechingen, log. im Rappen.

Getaufte bei der Stadrkirche.

Am 2. Dec. Dem Burger u. Schuhs wacher, Johann Philipp Franz, ein Sohn, Namens Wilhelm Conrad Theo­dor.

Getaufte bei der Burgkirche.

Am 1. Dec. Herrn Hauptmann Chri­stian Zimmermann, eine Tochter, Na­mens Caroline Gerhardine Charlotte Friederike Wilhelmine.

Eod. Hrn. Feldwebel Cämmerer im 2ten Bataillon Leibregiment , ein Sohn, Namens Wilhelm Christian.

Am 2. Dec. Dem Sergeant beim Leibregimcut, Ludwig Müller, ein Sohn, Namenö Carl Friedrich.

Morgen den 9. Dee., haben das Frischbacken : Hr. Müller, in den 3 Kro­nen , in der Neustadt, und die Bäcker­meister: Noll, in der Neustadt, und Bal­thasar Kempf, auf dem Selzersweg.

Beerdigte bei der kathol. Rirche.

Am 1, Dec. Der Wohl^ebohrne Herr Michaet Domrnlkns Benard, Großher­zoglich Hessischer Regierungsrath dahier, alt 74 Jahre.

Wem es gefällig ist, dieses Anzeigungsblättchen künftiges Jahr fortzuhalten, wird ersucht, innerhalb 74 Tagen Anzeige davon in der Schiöder'schen Buchdrukke- rei zu thun, und die Pränumeration, ä 45 Kreuzer ( für den ganzen Jahrgang,) zugleich gefälligst mit einzuschrkken. Von Auswärtigen erbittet man sich solck-es in frankirren Briefen. Ohne Vorherbestellung wird kein Stück, weder an Auswär- tige, noch an Einheimische, abgegeben.