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Verfolg der:m vorigen Stück abgebrochenen

GrosherZogl. Verordnung.'

Ob Wir nun gleich in der steten Zuversicht, daß allem diesem getreulich nachqelebt werde. erwarten dürfen, daß durch allgemeine und orduungsmäsige Verbreitung der Schutzpocken die natür­liche Blattern in Uu|em Staaten immer l^kener, und bald ganz aus denselben verwiesen sevn werden ; so finden Wir doch Uörhig, für jetzt noch in Betreff dieser verheerenden Seuche zu verordnen, wie folget:

In der ans der Erfahrung gezoge­nen Ueberzeuguug, daß die sowohl für einzelne als für das Ganze gefahrlose Kuhpockeu - Impfung vollkommen vor der Ansteckung der Blatrernseuche schützt, soll von nun an das Impfen mit Men­sch e n b I a t t e r n - G i f t in Unfern Staaken jedermann untersagt seyn, und diejenige Medizinal-Person', welche, die­sem ernstlichen Verbote zuwider, Men- schenblatkern itnpfk, mit einer unerläß­lichen Strafe von 5oRthlrn. belegt werden.

Wofern die Blattern in benachbar­ten Staaten herrschen, und dadurch Un­fern Lunden Gefahr drohen, oder schon in einzelnen Theilen derselben sich zeigen würden, so soll jeder, der hiervon Nach­richt erkalt, insbesondere aber derjenige, in dessen Fami ie ein Glied mit den Blat­tern befallen ist, und zwar dieser, bei Vermeidung nahmhafrer Strafe, unver­züglich entweder selbsten oder durch seine Orts-Obrigkeit Anzeige davon vor Amt machen, welches sofort in Gemeinschaft mit dem einschlägigen Amts - Pbvsicus oder Amts - Ckirurgus über die Lage der Sache ungesäumten Bericht an Unsere Regierung einzusenden hat, damit von dieser die jedesmal »öthigen speciellen Verfügungen getroffen werden können.

So wie Wir aber in diesen Fallen erwarten, daß jedermann, welcher für sich und die ©einigen iw Gefahr der Blattern - Ansteckung stünde, eilen werde, in der Kuhpocken - Impfung Schutz gegen diele Gefahr zu suchen, so erinnern Wir noch insbesondere Unsere Beamten, Pre­diger, Aerzte und Wundärzte, bas Pu­blikum in solchen Augenblicken nachdrück­lichst von der drohenden Gefahr zu be­lehren, und sich mit verdoppeltem Eifer zu bestreben, dasselbe schleunigst zur Im- pfung der Schutzpockei, zu bewegen.

(Der Verfolg künftig.)

Bekanntmachungen.

i) Die Erben der zu Stauffenberg verstorbenen Pfarrer Buschischeu Ehe­leute sind enlichloffen, uachdenannte Stücke, nemlich

I. das in Stauffenberg (telegene massive Wohnhaus, welches sieben geräumige Zimmer nebst mehreren Eabineks enthalt, wobei verschiedene grose Keller und ein Gewölbe zur Brauerei) nebst verschiedenen deruö- thigsten Geräthschaflen, auch die er­forderliche ökonomische Gebäude, und einige Gärten in einem verschlosse­nen Hof, befindlich sind, sodann auch

II. die denselben zustehenden, zwey Zwölftheile des AuezehntenS zu Fron Hausen an der Lahn, und /

III. den be» S ichertshausen gelegenen Hochwald von vhngefehr 28 Morgen,

öffentlich an den Meistbietenden den zoten May Nachmittags 1 Uhr in dem Gast­haus zum Einhorn dahier, unter denen bei dem Verstrich bekannt zu machende» Bedingungen, zu verkaufen. Kauflu­stige können bei Herrn Hofgerichtsadvo­kat Müller dahier nähere Nachricht eins Stehrn, wobei zugleich beuicrkk wird, daß , der