Verfolg der:m vorigen Stück abgebrochenen
GrosherZogl. Verordnung.'
Ob Wir nun gleich — in der steten Zuversicht, daß allem diesem getreulich nachqelebt werde.— erwarten dürfen, daß durch allgemeine und orduungsmäsige Verbreitung der Schutzpocken die natürliche Blattern in Uu|em Staaten immer l^kener, und bald ganz aus denselben verwiesen sevn werden ; so finden Wir doch Uörhig, für jetzt noch in Betreff dieser verheerenden Seuche zu verordnen, wie folget:
In der ans der Erfahrung gezogenen Ueberzeuguug, daß die sowohl für einzelne als für das Ganze gefahrlose Kuhpockeu - Impfung vollkommen vor der Ansteckung der Blatrernseuche schützt, soll von nun an das Impfen mit Mensch e n b I a t t e r n - G i f t in Unfern Staaken jedermann untersagt seyn, und diejenige Medizinal-Person', welche, diesem ernstlichen Verbote zuwider, Men- schenblatkern itnpfk, mit einer unerläßlichen Strafe von 5oRthlrn. belegt werden.
Wofern die Blattern in benachbarten Staaten herrschen, und dadurch Unfern Lunden Gefahr drohen, oder schon in einzelnen Theilen derselben sich zeigen würden, so soll jeder, der hiervon Nachricht erkalt, insbesondere aber derjenige, in dessen Fami ie ein Glied mit den Blattern befallen ist, und zwar dieser, bei Vermeidung nahmhafrer Strafe, unverzüglich entweder selbsten oder durch seine Orts-Obrigkeit Anzeige davon vor Amt machen, welches sofort in Gemeinschaft mit dem einschlägigen Amts - Pbvsicus oder Amts - Ckirurgus über die Lage der Sache ungesäumten Bericht an Unsere Regierung einzusenden hat, damit von dieser die jedesmal »öthigen speciellen Verfügungen getroffen werden können.
So wie Wir aber in diesen Fallen erwarten, daß jedermann, welcher für sich und die ©einigen iw Gefahr der Blattern - Ansteckung stünde, eilen werde, in der Kuhpocken - Impfung Schutz gegen diele Gefahr zu suchen, so erinnern Wir noch insbesondere Unsere Beamten, Prediger, Aerzte und Wundärzte, bas Publikum in solchen Augenblicken nachdrücklichst von der drohenden Gefahr zu belehren, und sich mit verdoppeltem Eifer zu bestreben, dasselbe schleunigst zur Im- pfung der Schutzpockei, zu bewegen.
(Der Verfolg künftig.)
Bekanntmachungen.
i) Die Erben der zu Stauffenberg verstorbenen Pfarrer Buschischeu Eheleute sind enlichloffen, uachdenannte Stücke, nemlich
I. das in Stauffenberg (telegene massive Wohnhaus, welches sieben geräumige Zimmer nebst mehreren Eabineks enthalt, wobei verschiedene grose Keller und ein Gewölbe zur Brauerei) nebst verschiedenen deruö- thigsten Geräthschaflen, auch die erforderliche ökonomische Gebäude, und einige Gärten in einem verschlossenen Hof, befindlich sind, — sodann auch
II. die denselben zustehenden, zwey Zwölftheile des AuezehntenS zu Fron Hausen an der Lahn, und /
III. den be» S ichertshausen gelegenen Hochwald von vhngefehr 28 Morgen,
öffentlich an den Meistbietenden den zoten May Nachmittags 1 Uhr in dem Gasthaus zum Einhorn dahier, unter denen bei dem Verstrich bekannt zu machende» Bedingungen, zu verkaufen. Kauflustige können bei Herrn Hofgerichtsadvokat Müller dahier nähere Nachricht eins Stehrn, wobei zugleich beuicrkk wird, daß , der


