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finden, il>re Gebote rhun — und nach Befinden des Zuschlags gewärtigen, auch nach Gefallen vorher noch alles selbst in Augenschein nehmen , und die nähere Erkundigung von de» Kaufbedingungen bey hiesigem Amt zu jeder Zeit einziehen.
Zugleich werden alle dieieuige, welche an des vorherbenannten Apotheker Johann Christoph RoßingS nun auch verstorbenen Sohnes, Carl RößingS, Der- lassenschafk, gegründete Forderungen haben, hiermit öffentlich anfgefordert, solche a dato binnen 6 Wochen den Strafe der Praclusion, bey Grosherzoglichem Amt allhier anzuzeigen und richtig zu stellen. Homberg an der Ohm, ben Steil März igoj.
Erosherzvglich Hess. Amt das. Bötticher.
2) Mon--
vor unterzeichnetem Amre, selbst oder durch hinreichend Bevollmächtigte, Nvr- ustttggS zu erscheinen; ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, und des Versuchs der Güte, ( weswegen die alleii- falsigen Bevollmächtigten mit Special- LoUmachren zu versehen,) sich z» ge# rvärtigen — unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im angesetzten Termin ihre Forderungen nicht liquidiren, nachher nicht gehört, sondern vom Eon- curfe, oder von der Tkeilnahme an denjenigen Rechten ausgeschlossen werden sollen, welche die erschienene Gläubiger durch eine allenfallsige gütliche Ukberein- tun ft erlangen werden.
Giessen am yten März igog. Grvöherzvgl. Hess Landamt das.
FolIenius.
Bekanntmachungen.
r) Die von dem vor einiger Zeit verstorbenen hiesige» Apotheker Johann Christoph Rößing hinterlassene Apotheke dahier zu Homberg an der Ohm, beste- l)end in eiiiein geräumigen, zu einer LandbauShaltuirg bequem eingerichieren Wohnhaus, wvrinnen die Apotheke befindlich ist, samt allen vorfindlichen zu solcher gehörigen Materialien und Me- dicamenten , wie auch Vasen und Instrumenten , so wie nur dem, dem verstorbenen Apotheker gnädigst ertheil.'en Landesherrlichen Privilegio exclulivo, wo,
mit sauch der Specerey-Hande! verbunden ist, soll, nebst den übrigen Immobilien, uemilich einer Wiese, und vier Gemäß- Baum- und Gras-Gärten, auf Anstehen der sämtlichen Erben und re- fpedtive Vormünderen, mit hoher Genehmigung GroSherzvgl. Hessischen Hof- gerichtS zu Giesen, damit sich die Erbe» gehörig verrheilen können, auf öffentlichen Strich gethan — sofort den Mehrst- bietenden im ganzen — oder auch, was die Grundstücke anlangt, stückwciß zugeschlagen — und diese Versteigerung dann auf Montag den 4ten nächst tu listigen Monats April Vormittags um Uhr auf dem hiesigen Rathhaus vvrgenom- men werden.
Die Liebhabere hierzu, welche sich jedoch, wenn sie anders zum Mitbieten zugelaffen werben wollen, mit obrigkeitlichen Attestaten, daß sie nicht allein die Pharmacie gründlich verstehen, sondern auch zu Bezahlung des Kausgeldes hinlänglich vermögend — oder die erforderliche Sicherheit zu leisten im Stande sind, legi'timiren müssen, — können sich demnach in dem bestimmten Termin eins
Edtctalcitation.
Es hat Johann Melchior Schäfer ZU Steinberg so viele Schulden gemacht, daß, wegen Unzulänglichkeit des Vermögens zur Tilgung jener, der förmliche Eoncurs erkannt worden; es werden daher, und da zugleich die Verordnung geschehe», vorher »och die Güiezu versuche», sämtliche Glä»biger des Joh. Melchior Schäfers hierdurch öffentlich vorgeladen, um in dem, auf Montag den iitenApril d. I. bestimniten Termin


