Ausgabe 
26.3.1808
 
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finden, il>re Gebote rhun und nach Befinden des Zuschlags gewärtigen, auch nach Gefallen vorher noch alles selbst in Augenschein nehmen , und die nähere Erkundigung von de» Kaufbedingungen bey hiesigem Amt zu jeder Zeit einziehen.

Zugleich werden alle dieieuige, welche an des vorherbenannten Apotheker Jo­hann Christoph RoßingS nun auch ver­storbenen Sohnes, Carl RößingS, Der- lassenschafk, gegründete Forderungen ha­ben, hiermit öffentlich anfgefordert, sol­che a dato binnen 6 Wochen den Strafe der Praclusion, bey Grosherzoglichem Amt allhier anzuzeigen und richtig zu stellen. Homberg an der Ohm, ben Steil März igoj.

Erosherzvglich Hess. Amt das. Bötticher.

2) Mon--

vor unterzeichnetem Amre, selbst oder durch hinreichend Bevollmächtigte, Nvr- ustttggS zu erscheinen; ihre Forderungen anzuzeigen und richtig zu stellen, und des Versuchs der Güte, ( weswegen die alleii- falsigen Bevollmächtigten mit Special- LoUmachren zu versehen,) sich z» ge# rvärtigen unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im angesetzten Ter­min ihre Forderungen nicht liquidiren, nachher nicht gehört, sondern vom Eon- curfe, oder von der Tkeilnahme an den­jenigen Rechten ausgeschlossen werden sollen, welche die erschienene Gläubiger durch eine allenfallsige gütliche Ukberein- tun ft erlangen werden.

Giessen am yten März igog. Grvöherzvgl. Hess Landamt das.

FolIenius.

Bekanntmachungen.

r) Die von dem vor einiger Zeit ver­storbenen hiesige» Apotheker Johann Christoph Rößing hinterlassene Apotheke dahier zu Homberg an der Ohm, beste- l)end in eiiiein geräumigen, zu einer LandbauShaltuirg bequem eingerichieren Wohnhaus, wvrinnen die Apotheke be­findlich ist, samt allen vorfindlichen zu solcher gehörigen Materialien und Me- dicamenten , wie auch Vasen und Instru­menten , so wie nur dem, dem verstorbe­nen Apotheker gnädigst ertheil.'en Lan­desherrlichen Privilegio exclulivo, wo,

mit sauch der Specerey-Hande! verbun­den ist, soll, nebst den übrigen Immo­bilien, uemilich einer Wiese, und vier Ge­mäß- Baum- und Gras-Gärten, auf Anstehen der sämtlichen Erben und re- fpedtive Vormünderen, mit hoher Ge­nehmigung GroSherzvgl. Hessischen Hof- gerichtS zu Giesen, damit sich die Erbe» gehörig verrheilen können, auf öffentli­chen Strich gethan sofort den Mehrst- bietenden im ganzen oder auch, was die Grundstücke anlangt, stückwciß zu­geschlagen und diese Versteigerung dann auf Montag den 4ten nächst tu listi­gen Monats April Vormittags um Uhr auf dem hiesigen Rathhaus vvrgenom- men werden.

Die Liebhabere hierzu, welche sich jedoch, wenn sie anders zum Mitbieten zugelaffen werben wollen, mit obrigkeit­lichen Attestaten, daß sie nicht allein die Pharmacie gründlich verstehen, sondern auch zu Bezahlung des Kausgeldes hin­länglich vermögend oder die erfor­derliche Sicherheit zu leisten im Stande sind, legi'timiren müssen, können sich demnach in dem bestimmten Termin eins

Edtctalcitation.

Es hat Johann Melchior Schäfer ZU Steinberg so viele Schulden gemacht, daß, wegen Unzulänglichkeit des Ver­mögens zur Tilgung jener, der förm­liche Eoncurs erkannt worden; es wer­den daher, und da zugleich die Verord­nung geschehe», vorher »och die Güiezu versuche», sämtliche Glä»biger des Joh. Melchior Schäfers hierdurch öffentlich vorgeladen, um in dem, auf Montag den iitenApril d. I. bestimniten Termin