Ausgabe 
25.6.1808
 
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) los (

der

als das Gute von andern w glauben.

(Verfolg.)

Ich will dieses nicht weiter anfüh­ren, indem es leicht ist, aus dem, was die Erfahrung lehrt, sich solcher Um- siande zu erinnern, die beweisen, daß die Fertigkeit das schlimmste von andern z>i glauben und zu sprechen, eine reiche Duelle von widrigen Begebenheiten ge­wesen fei), die manchen Menschen wider sein Verschulden betroffen haben.

.So viel Schaden die Leichtgläubige kett verursachen kann, so wenig Ehre bringt sie denjenigen., welche derselben "geben sind. Ich wundere mich nicht, wenn keiner von unfern Lesern für leicht­gläubig will gehalten seyn, denn dieses gereicht zuweilen der menschlichen -Ver­nunft zur Schande. Ein jeglicher rühmt sich der Vernunft, die ihm der Schöpfer in der Absicht gegeben , daß er das wahre And falsche von einander unterscheiden, und feine Urtheile nicht auf die bloftn Gerüchte, oder einen blosen äusserlichen Schein, sondern auf Gründe bauen soll; da aber der Leichtgläubige, wider diese Absicht, weswegen er die Vernunft be­kommen, handelt, so handelt er wider sich selbst, und gereicht ein leichtalaubi- ' ges ^erhalten der menschlichen 'Natur zur Schande. Finden wir aber dennoch 1 solche leichtgläubige Menschen, so be­merken wir, daß die Armuth ihres Ver­standes eine Ursache dieser Leichtgläubig­keit sey.

(Der Verfolg künftig.)

Polizey; publicanda.

I.

Da feit geraumer Zeit von mehreren

Gedanken wohl , als Hanöwe ksburscheu, de«

von der Geneigtheit, das Böse eher Nachts auf den Strassen häufige, ftaar nlA h'1lx ****"" die öffentliche Ruhe und Sicherheit stö­

rende Ungezogenheiten verübt worden; so wird , um den gefährlichen Folgen, wel­che dergleichen nächtliche Stöhrungen der öffentlichen Ruhe nach sici> ziehe,, können, auf alle nur mögliche Weift zu­vor zu kommen, hiermit verordnet, daß ledige Burgerssöhne und HandwerkSbur- sche sich dcs Abends nach loUbr nicht auf den Skraffeli aufhalten sollen, wo- bei denselben zugleich bekannt gemacht wird, daß diejenigen von ihnen j weiche Abends nach io Uhr aufder Strasse au- gekroffen werden, ohne sich wegen ihres Aufenthalts auf der Straffe durch nvkh- wenbige Geschäfte legitimiren zu können, durch die Patrouille arretier, und nicht allein auf die Hauptwache gebracht und daselbst über Nacht behalten , sopdern auch noch ausserdem nach Befinden be­straft werden sollen.

Giessen den 22te»Juni iso8« GroSherzogl. Hess. Polizey- Lepntation das.

II.

Da der Preis des Hammelfleisches von zehen Kreuzer auf acht herabqeft- tzer worden, und diese Tage mit abge­wichenem Donnerstag den 2gten Juni ihren Anfang genommen bat; alS wird solches dem Publicum hierdurch bekannt gemacht. Giessen den 2Zteu Jun. igog.

GroSherzogl Hess Polizey, Deputation das.

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Bekanntmachungen.

i) Die herausgekommene Nummern

Lia ,eit geraumer Zeit von mehreren werdenden Niederösterreichffchcn Lb^>aa- der hiesigen, ledigen Burgerssöhnen so^tione.i, sind bei mir g!gen 4kr Nach- schlag-