Ausgabe 
18.6.1808
 
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Bekanntmachungen.

i) Ludwig Lotz, Einwohner und Gemeindsmann in Beuern, Bufecker- thals, har durch Trunkenheit und Ver­schwendung sein eigenes und den größten Tbeil seiner Ehefrau Vermögens durch­gebracht, so daß man demselben in den Personen des Jost Bellos jun. und Jost Schön von Beuern, Curatoren anzuord- tnen und ihn für inundtod zu erklären von Amlswegen genöthigt worden ist. In­dem daher das Publicum gewarnt wird, diesem pro prodigo declarirren Ludwig Lotz nichts zu creditircn und mit dem­selben ohne Einwilligung der Curatoren keinen Handel abzuschließen, alles un- term Nachtheil der allenthalbigen Nich­tigkeit, so werden zugleich dessen jammt- liche Gläubiger hierdurch vvrgeladen

Donnerstags den 2zten d. M.

in dem zur Liquidation der Schulden und etwaiger Bezweckung eines Nachlaß­vertrags bestimmten Termin so gewiß per­sönlich oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte vor unterzeichneter Stelle zu erschei­nen, ihre Forderungen richtig zu stellen und ihre Erklärung wegen des pacSi re­in ifforii abzugeben, als sonst auf die nicht erscheinende unbekannte Gläubiger keine Rücksicht genommen, von den be­kannten zu Protokoll angezcigken und be­sonders cilirten Nichterschemenden aber angenommen werden soll, daß sie dem etwa von de» Erscheinenden beliebt wer­denden Nachlaß heitreren wollen

Großenduseck den yten Junius igog, Großberzogl Hess Freyherrl.

von Buseckiiches Parrimo- nial-Gericht daselbst.

F v l I e n i u s.

2) Der Handelsmann Salomon Löb allster ha! beim hiesigen Königlichen Tri­bunal erster Instanz um eine Commission gebeten, oje seine Vermögensumstände

untersuchen, nöthigenfalls diejenigen, welche Forderungen an denselben hatten, vorladen, und ihnen wegen weiterer Zah- lungsfristen oder eines etwanigen Accor- des Vorschläge thun solle, um auf diese Art wo möglich eine güssiche Vereinigung zu Stande zu bringen.

Da mir nun durch ein Rescript vom 2;ten dieses Monakhs die gebetene Com­mission erkheilt worden, so werden auf Verlangen des Salomon Löb sammtliche Gläubiger desselben hierdurch aufoefvr- dert, alle ihre Ansprüche in dem auf Mon­tag den 27ten Junius dieses Jahrs Vor­mittags 9 Uhr bestimmten Termine bei mir anzuzeigen, und rechtlich zu begrün­den. Im Ausbleibungsfalle haben sie sich zu gewärtigen, daß auf sie keine Rücksicht genommen, sondern auf die An­träge der Erscheinenden erkannt werde, Marburg am zoten Mai 1808.

Happel, Friedensrichter.

g') Donnerstag de» rzten dieses Nach­mittags 2 Udr, soll in dem Gasthaus zum Hirsch auf dem Selzersweg, allerlei Holtz- gerathe, als, ein Schreibtisch von Nuß­baumholz, eine Bettlade, Tische, Stühle u. s. w. öffentlich au den Meistbietenden, gegen baare Bezahlung versteigt werden, welches hierdurch zu Jedermanns Nach­richt bekannt gemacht wird.

Giessen den i6len Juni 1 Sog.

Von Commissions wegen.

Eckfteiu.

4) Auf freiwilliges Ansuchen der Er­ben von der verstorbenen Weisgerber Rit­terischen Wrttwe sollen de» 2gten b. M. Nachmittags um 2 Uhr in des Hrn. Bau- inspektvr Ferbers Haus auf dem Markt, nachfolgende Gebäulichkeiten und Feld- gücer, als

1) ein Wohnhaus, nebst Stoll und Höfchen, neben Beckermcifter Bern- bek