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Bekanntmachungen.
i) Ludwig Lotz, Einwohner und Gemeindsmann in Beuern, Bufecker- thals, har durch Trunkenheit und Verschwendung sein eigenes und den größten Tbeil seiner Ehefrau Vermögens durchgebracht, so daß man demselben in den Personen des Jost Bellos jun. und Jost Schön von Beuern, Curatoren anzuord- tnen und ihn für inundtod zu erklären von Amlswegen genöthigt worden ist. Indem daher das Publicum gewarnt wird, diesem pro prodigo declarirren Ludwig Lotz nichts zu creditircn und mit demselben ohne Einwilligung der Curatoren keinen Handel abzuschließen, alles un- term Nachtheil der allenthalbigen Nichtigkeit, so werden zugleich dessen jammt- liche Gläubiger hierdurch vvrgeladen
Donnerstags den 2zten d. M.
in dem zur Liquidation der Schulden und etwaiger Bezweckung eines Nachlaßvertrags bestimmten Termin so gewiß persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor unterzeichneter Stelle zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen und ihre Erklärung wegen des pacSi rein ifforii abzugeben, als sonst auf die nicht erscheinende unbekannte Gläubiger keine Rücksicht genommen, von den bekannten zu Protokoll angezcigken und besonders cilirten Nichterschemenden aber angenommen werden soll, daß sie dem etwa von de» Erscheinenden beliebt werdenden Nachlaß heitreren wollen
Großenduseck den yten Junius igog, Großberzogl Hess Freyherrl.
von Buseckiiches Parrimo- nial-Gericht daselbst.
F v l I e n i u s.
2) Der Handelsmann Salomon Löb allster ha! beim hiesigen Königlichen Tribunal erster Instanz um eine Commission gebeten, oje seine Vermögensumstände
untersuchen, nöthigenfalls diejenigen, welche Forderungen an denselben hatten, vorladen, und ihnen wegen weiterer Zah- lungsfristen oder eines etwanigen Accor- des Vorschläge thun solle, um auf diese Art wo möglich eine güssiche Vereinigung zu Stande zu bringen.
Da mir nun durch ein Rescript vom 2;ten dieses Monakhs die gebetene Commission erkheilt worden, so werden auf Verlangen des Salomon Löb sammtliche Gläubiger desselben hierdurch aufoefvr- dert, alle ihre Ansprüche in dem auf Montag den 27ten Junius dieses Jahrs Vormittags 9 Uhr bestimmten Termine bei mir anzuzeigen, und rechtlich zu begründen. Im Ausbleibungsfalle haben sie sich zu gewärtigen, daß auf sie keine Rücksicht genommen, sondern auf die Anträge der Erscheinenden erkannt werde, Marburg am zoten Mai 1808.
Happel, Friedensrichter.
g') Donnerstag de» rzten dieses Nachmittags 2 Udr, soll in dem Gasthaus zum Hirsch auf dem Selzersweg, allerlei Holtz- gerathe, als, ein Schreibtisch von Nußbaumholz, eine Bettlade, Tische, Stühle u. s. w. öffentlich au den Meistbietenden, gegen baare Bezahlung versteigt werden, welches hierdurch zu Jedermanns Nachricht bekannt gemacht wird.
Giessen den i6len Juni 1 Sog.
Von Commissions wegen.
Eckfteiu.
4) Auf freiwilliges Ansuchen der Erben von der verstorbenen Weisgerber Ritterischen Wrttwe sollen de» 2gten b. M. Nachmittags um 2 Uhr in des Hrn. Bau- inspektvr Ferbers Haus auf dem Markt, nachfolgende Gebäulichkeiten und Feld- gücer, als
1) ein Wohnhaus, nebst Stoll und Höfchen, neben Beckermcifter Bern- bek


