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Von Cometen.
(Verfolg.)
Obgleich die Laufbahnen Ellipsen sind; so hat man sie doch um die ungemein mühsame Berechnung zu vermindern so bearbeitet, als wenn sie Parabeln waren, die der Ellipse nahe kommen. Nur die Laufbahn eines einzigen Cometen ist erst nach der Hypothese einer Ellipse berechnet. Ob die 2t Cometen deren Wiederkunft Halley festsetzt, und die iS welche von andern berechnet sind, zu der bestimmten Zeit wieder erscheinen werden, das wird erst die Nachwelt zu beurteilen im Stande seyn. Bis jezt hat man nur die Wiederkunft zweier Cometen richtig zum voraus sagen können.
Man kennet sckon sehr viele Cometen, und ein Astronom entdeckt durch sein. Fernglas oft einen, der unbewaffneten Augen unsichtbar bleibt. Die Ursache aber, daß sie so selten gesehen werden rührt daher: Oft ist die Erve in einem Punkte ihrer Laufbahn , der zu weit dem Cometen entlegen ist; oft nähern sie sich der Sonne nicht so sehr , daß sie obne Fernglas gesehen werden können, weil nicht alle Cometen unsere Sonne zu einem ihrer Brennpunkte haben; und oft sind sie des Tages , über unfern Horizont , wo das stärkere Licht sie unsichtbar macht.
(Der Verfolg künftig.)
polizey - publicandum.
Dey dem täglich mehr überhand nehmenden Betteln, findet Endesunterzeichnete Behörde sich bewogen, die Beobachtung nachstehender Verordnung von neuem hierdurch einzuschärfen:
Nachdeme feit einiger Zeit die fremde Bettler zur grösten Beschwerde des Pu- bliei so sehr wieder überhand genommen,
daß diesem Unwesen längerhin nicht mehr nachgesehen werben kann , so wird in Gemäßheit der vorliegenden Fürst!. Verordnungen hiermit öffentlich und zu jedes Verwarnung bekannt gemacht, baß alle fremde Bettler, so wie auch Col- lectanten und Handwerksbursche, welche sich in hiesiaer Staot oder vor den Too- reu auf dem Bettlen bettelten lassen werden , das erstemal mit einer Tracht Prügel , unter dem Bedeuten zum Land biu= ausgewiesen werden sollen, daß wenn sie sich wiederum im Lande einfinden und bettlen würden, sie ohne wettere Rück, sicht zum Zuchthaus gebracht werden sollen. .
Zugleich wird in Gemäßheit der Fürst!. Verordnung vom yten September 1777. hiermit bekannt gemacht, daß derjenige Einwohner, weß Standes und Würde er auch seye, weicher dergleichen Bettler etwas reichen wird, jedesmal in l fl. Strafe genommen und zu deren gleichbalbigen Erlegung angehaiteu werden solle. Giessen den izten Jan. 1808.
Grosherzoglich Hessische Pvlizey- Deputativn.
Ediktalcitatioir.
Nachdem Peter Atzbach zu Hausen, 91m*- Hä -enberg , so viele Schulden c ntrahirt daß dessen Vermögen zur Bezahlung jener nicht hiureicht, und btti... von Grosherzogl. Hofgericht zu Giesen, den förmlichen Coneurs zu eröffnen, jedoch vorerst die Güte zu versuchen , mir aufgetragen worden, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger des gedachten Peter Atzbachs edi- tialiter hiermit vvrgeiaden, um auf Mittwoch den 20ten Jan. 1808. vor da- hlesigem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, und sich des Versuchs der Güte, in deren Entstehung aber der Eröffnung des förmliche» Con- curses, im Nichterschemungofall aber der


