Ausgabe 
16.1.1808
 
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) I

Von Cometen.

(Verfolg.)

Obgleich die Laufbahnen Ellipsen sind; so hat man sie doch um die unge­mein mühsame Berechnung zu vermin­dern so bearbeitet, als wenn sie Para­beln waren, die der Ellipse nahe kom­men. Nur die Laufbahn eines einzigen Cometen ist erst nach der Hypothese ei­ner Ellipse berechnet. Ob die 2t Come­ten deren Wiederkunft Halley festsetzt, und die iS welche von andern berechnet sind, zu der bestimmten Zeit wieder er­scheinen werden, das wird erst die Nach­welt zu beurteilen im Stande seyn. Bis jezt hat man nur die Wiederkunft zweier Cometen richtig zum voraus sa­gen können.

Man kennet sckon sehr viele Come­ten, und ein Astronom entdeckt durch sein. Fernglas oft einen, der unbewaffne­ten Augen unsichtbar bleibt. Die Ur­sache aber, daß sie so selten gesehen wer­den rührt daher: Oft ist die Erve in ei­nem Punkte ihrer Laufbahn , der zu weit dem Cometen entlegen ist; oft nähern sie sich der Sonne nicht so sehr , daß sie obne Fernglas gesehen werden können, weil nicht alle Cometen unsere Sonne zu ei­nem ihrer Brennpunkte haben; und oft sind sie des Tages , über unfern Hori­zont , wo das stärkere Licht sie unsicht­bar macht.

(Der Verfolg künftig.)

polizey - publicandum.

Dey dem täglich mehr überhand nehmenden Betteln, findet Endesunter­zeichnete Behörde sich bewogen, die Be­obachtung nachstehender Verordnung von neuem hierdurch einzuschärfen:

Nachdeme feit einiger Zeit die fremde Bettler zur grösten Beschwerde des Pu- bliei so sehr wieder überhand genommen,

daß diesem Unwesen längerhin nicht mehr nachgesehen werben kann , so wird in Gemäßheit der vorliegenden Fürst!. Ver­ordnungen hiermit öffentlich und zu je­des Verwarnung bekannt gemacht, baß alle fremde Bettler, so wie auch Col- lectanten und Handwerksbursche, welche sich in hiesiaer Staot oder vor den Too- reu auf dem Bettlen bettelten lassen wer­den , das erstemal mit einer Tracht Prü­gel , unter dem Bedeuten zum Land biu= ausgewiesen werden sollen, daß wenn sie sich wiederum im Lande einfinden und bettlen würden, sie ohne wettere Rück, sicht zum Zuchthaus gebracht werden sollen. .

Zugleich wird in Gemäßheit der Fürst!. Verordnung vom yten September 1777. hiermit bekannt gemacht, daß der­jenige Einwohner, weß Standes und Würde er auch seye, weicher dergleichen Bettler etwas reichen wird, jedesmal in l fl. Strafe genommen und zu deren gleichbalbigen Erlegung angehaiteu wer­den solle. Giessen den izten Jan. 1808.

Grosherzoglich Hessische Pvlizey- Deputativn.

Ediktalcitatioir.

Nachdem Peter Atzbach zu Hausen, 91m*- -enberg , so viele Schulden c ntrahirt daß dessen Vermögen zur Bezahlung jener nicht hiureicht, und btti... von Grosherzogl. Hofgericht zu Giesen, den förmlichen Coneurs zu er­öffnen, jedoch vorerst die Güte zu ver­suchen , mir aufgetragen worden, so wer­den alle bekannte und unbekannte Gläu­biger des gedachten Peter Atzbachs edi- tialiter hiermit vvrgeiaden, um auf Mittwoch den 20ten Jan. 1808. vor da- hlesigem Amt zu erscheinen, ihre Forde­rungen richtig zu stellen, und sich des Versuchs der Güte, in deren Entstehung aber der Eröffnung des förmliche» Con- curses, im Nichterschemungofall aber der