Ausgabe 
5.11.1808
 
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PtfBLICAJfDA. r.

Da der allerhöchsten Verordnung ge­lnaß alle bey unterzeichneter Polizey- Deputation eingereicht werdende Schrif­ten eben so wie alle Ausfertigungen die­ser Deputation, künftighin, nachMaas- gabe der jüngsten Stempelpapier r Ord­nung, auf Stempelpapier geschrieben werden sollen; so wird solches zu Je­dermanns Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.

Giessen den akenNov. 1828.

GroSyerzogl. Hess. Polizey-De- putakion das.

Schwabe. Dr. Büchne r.

II. Daman hat wahrnehmen müssen, daß die bereits im Jahr 1805. unterm I7tenOctober wegen der' Reini­gung der Strafen ergangene, so­wohl durch die Schelle als durch das Wo­chenblatt bekannt gemachte Verordnung Jcit einiger Zeit nicht befolget worden; so wird gedachte Verordnung hierdurch nochmals bekannt gemacht, und in Ge- rnasheir derselben verordnet, daß ein je, der hiesiger Einwohner, ohne Ausnahme und wessen Standes derselbe auch immer seyn mag , wöchentlich d r e p.m a l, uemlich Dienstags, Donnerstags und Samstags, die Slrase vor sei­nem Haus, und zwar nach dem Ausgang des Viehes, bis Mittags zwölf Uhr rein kehren, und den Kehrigt auf der Stelle wegschaffen lassen soll.

Wer dieser Verordnung nicht nach­lebet, und betreten wird daß er bis zwölf Uhr seinen Theil an der Strafe noch nicht gereiniget hat, verfällt in eine unnach­lässige Strafe von drey Reichsthalern, welche Unvermögende mit Gefängnis zu »erbüseu Haden.

Glessen den i7ten Oktober igog.

Gkdöherzoglich Hessische Pols- zey-Deputgtid».

Bekanntmachungen»

l) Nachdem Unterzeichneter als RectificarionS - Behörde bei Erhebung der durch die höchste Verordnung vom gren Octobr. bestimmte Vermögens - Steuer angestellet worden, so wird solches zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht, und geschichet hiermit die Aufforderung, daß diejenige, deren bereits vor bald 2 Jah­ren eingegebene Vermögens-Verzeichnisse, eine Erhöhung oder Minderung, nach §. 3. der Verordnung erheischen, so wie auch die, neu angesiedelte Unterkhanen oder Guts-Besitzer, ihre neue Vermö­gens - Verzeichnisse, längstens bis zum i;tenNov. a.. c. bei Vermeidung der in der höchsten Verordnung bestimmten Strafe, einzureichen.

Giessen den 24len Octbr. 1808.

R a.

2) Dienstags den §ten Nov. Nach­mittags um 2 Uhr, soll auf daistrstgem Rarhhans das von dem verstorbenen Bur­ger und Bäcker Heinrich Steinberger zu- rnckgelaffene, neben Hrn. Zollve.walter Rnmpff und Mezgermeister Weidigs Wit­tib gelegene Wohnhaus, nebst der daran befindlichen halben Scheuer, einem An­bau an der Scheuer, Stall, Hof, und Miststätte, so wie auch die von demsel­ben zurückgelassene in der Hintergaffe ne­ben dem Gastwirth Müller im Einhorn und denen Nordischen Erben gelegene, ganze Scheuer, nebst Schweinstall und Hof, unter denen bei dem Verstrich be­kannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigt werden.

Giessen den aten Nov. igog.

Dietz.

3) Mittwochs den yten Nov. Nach, mittags um 2 Uhr, soll bei dem Gros- berzogl. Schultheis in Troh, die, dem Job. Georg Bauer in Troh gehörige Mühle, nebst Scheuer, Stallung, und

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