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Da der allerhöchsten Verordnung gelnaß alle bey unterzeichneter Polizey- Deputation eingereicht werdende Schriften eben so wie alle Ausfertigungen dieser Deputation, künftighin, nachMaas- gabe der jüngsten Stempelpapier r Ordnung, auf Stempelpapier geschrieben werden sollen; so wird solches zu Jedermanns Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Giessen den akenNov. 1828.
GroSyerzogl. Hess. Polizey-De- putakion das.
Schwabe. Dr. Büchne r.
II. Daman hat wahrnehmen müssen, daß die bereits im Jahr 1805. unterm I7tenOctober wegen der' Reinigung der Strafen ergangene, sowohl durch die Schelle als durch das Wochenblatt bekannt gemachte Verordnung Jcit einiger Zeit nicht befolget worden; so wird gedachte Verordnung hierdurch nochmals bekannt gemacht, und in Ge- rnasheir derselben verordnet, daß ein je, der hiesiger Einwohner, ohne Ausnahme und wessen Standes derselbe auch immer seyn mag , wöchentlich d r e p.m a l, uemlich Dienstags, Donnerstags und Samstags, die Slrase vor seinem Haus, und zwar nach dem Ausgang des Viehes, bis Mittags zwölf Uhr rein kehren, und den Kehrigt auf der Stelle wegschaffen lassen soll.
Wer dieser Verordnung nicht nachlebet, und betreten wird daß er bis zwölf Uhr seinen Theil an der Strafe noch nicht gereiniget hat, verfällt in eine unnachlässige Strafe von drey Reichsthalern, welche Unvermögende mit Gefängnis zu »erbüseu Haden.
Glessen den i7ten Oktober igog.
Gkdöherzoglich Hessische Pols- zey-Deputgtid».
Bekanntmachungen»
l) Nachdem Unterzeichneter als RectificarionS - Behörde bei Erhebung der durch die höchste Verordnung vom gren Octobr. bestimmte Vermögens - Steuer angestellet worden, so wird solches zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht, und geschichet hiermit die Aufforderung, daß diejenige, deren bereits vor bald 2 Jahren eingegebene Vermögens-Verzeichnisse, eine Erhöhung oder Minderung, nach §. 3. der Verordnung erheischen, so wie auch die, neu angesiedelte Unterkhanen oder Guts-Besitzer, ihre neue Vermögens - Verzeichnisse, längstens bis zum i;tenNov. a.. c. bei Vermeidung der in der höchsten Verordnung bestimmten Strafe, einzureichen.
Giessen den 24len Octbr. 1808.
R a yß.
2) Dienstags den §ten Nov. Nachmittags um 2 Uhr, soll auf daistrstgem Rarhhans das von dem verstorbenen Burger und Bäcker Heinrich Steinberger zu- rnckgelaffene, neben Hrn. Zollve.walter Rnmpff und Mezgermeister Weidigs Wittib gelegene Wohnhaus, nebst der daran befindlichen halben Scheuer, einem Anbau an der Scheuer, Stall, Hof, und Miststätte, so wie auch die von demselben zurückgelassene in der Hintergaffe neben dem Gastwirth Müller im Einhorn und denen Nordischen Erben gelegene, ganze Scheuer, nebst Schweinstall und Hof, unter denen bei dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigt werden.
Giessen den aten Nov. igog.
Dietz.
3) Mittwochs den yten Nov. Nach, mittags um 2 Uhr, soll bei dem Gros- berzogl. Schultheis in Troh, die, dem Job. Georg Bauer in Troh gehörige Mühle, nebst Scheuer, Stallung, und
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