Ztsns, damit auch eia jeder Snbftribent wisse , die Reihe an ihm siehe seine Portionen zu schicken, soll die Ablieferung derselben jedesmahl besonders angesaget werden, dergestalt, daß derjenige SubscribenL welchem nichtsangesaget worden, versichert seyn kann, dass die anwesenden Kriegsgefangene, durch die WohlLhatigkeit ftiner Mitbürger hinreichend versorget sind, und die Ausübung seiner eigenen, mit ruhigem Gewissen, bis die Reihe an ihn kommt, verschieben kann.
Da man hiebey. weit entfernt ist , jemanden auch nur einigen Zwang «nthun zu wollen, sondern nur eine gewisse, selbst zum Vesten der Kriegsgefangenen gereichende Ordnung bezwecket, so erwartet man von dem hiesigen Publikum, daß dasselbe diese Ordnung gern aunehmen werde.
Giesen den 7ten Febr. 1807.
Großherzoglich HcUsche Kriegs-CominiMlL


