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Erklärung des Unterschieds der Weis­heit und Gelehrsamkeit.

( Verfolg.)

Wenn ein Gelehrter unbekümmert um die Welt, beständig, oder mehren; tbeils gleichsam unter Büchern begraben wenn er auch nicht frühzeitig sich eine gewisse Politur zu geben sucht; wie kann ee anders- seyn, als daß er nachher eine Art des Betragens an sich habe, welche vielleicht einfbimig oder fehlerhaft oder wohl gar unanständig ist Artigkeit und Feinheit im Umgänge, setzt polirten Witz» Gegenwart des Geistes und behende Be- urtheikung voraus, Eigenschaften, die Nicht sowohl auf der Studierstube als durch Kenntnis der Welt und Umgang mit Leuten von feinem Betragen erlangt werden, weshalb auch der schon mehr­mals angeführte Helverius einem Menschen, der seinen Geist recht verfei- timt will, die Beihülfe der Hauptstadt für nothwendig angiebr. G-lr dies nun Zwar nicht allgemein für eine jede Art von Gelehrten; fo ist doch so viel rich­tig, daß Feinheit im Betragen und m dem Umgänge nicht sowohl durch Bücher, als durch Umgang mir der Welt erlangt werde, ohne welchem eine gewisse UnNa­türlichkeit und Steifigkeit eine Gefähr- tinn auch ber tiefsinnigsten und ausge- breitesten Erudition zn seyn pflegt^ Ist dies ein Fehler, der aber niemanden zu hoch an gerechnet werden muß; so ifis ohnstreirig derjenige, welchen man itn Srnne har, wenn ßssvfr heu Gelehrten vorgeworfen wird, daß sich gemeiniglich ein feder v on ihnen eharakte- risire. Man kanrrdagegensagen, nicht hlos ein Gelehrter, son ern ein jeder Mensch charakterisirt sich, uns so- ist es von jenem kemesweges etwas besonders»

<Der Verfolg künftig. I

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Nachricht.

Bekanntlich sind vor kurzem bey ei­nem Durchmarsch Kaisers. Franzos. T>up- pen verschiedene Soldaten in hiesiger Cia&t beferri.rn Man tragt nun zwar den be.annten Gesinnungen der hiesigen Umwohner zu, daß keiner derselben der­gleichen Deserteurs zu ihrem pfilchlver- gessenen Betragen Anleitung geben, oder beförderlich seyn werde. Da indeß die ^ache, wenn Falle dieser Art mehrmals Vorkommen sollten, bey den Kaisers. Fran­zösischen Behörden nothwendig Aussehen e-regen dvifre.; so werden sämtliche hie­sige Einwohner hierdurch zu allem Neber- siusi gewarner, daß keiner einem Solda­ten zur Desertion auf die mindeste Art und insbesondre durch Verschaffung an­derer Kleidungsstücke besörderlich seyn woge, zugleich aber allgemein vtroidnet, daß jeher, gegen einen Soldaten, wegen un Sinn habender Deseruon, nur den geringsten Verdacht schöpfen zu müs- sen glaubet , al> balden davon 21n3eige timn solle, indem diejenige, weiche hier­gegen handeln, und einer Tbeilnahme b/y dergleichen Defertwns - Fallen über- suyrt werden , sich zu gewärtigen Huben, daß sie arrestirr und nach Befinden mi- utairisch behandelt werden.

Giessen den 28?en ai 1807.

Gros Herzogs. Hessische Kriegs- Commiston.

Bekanntmachungen.

i)eS)a in Gemäehelt höchsten Be- fthls künftigen Johannis-Tag das hie­sige alte Supermtendur Haus'nebst da- b--y befindlichen Gärtchen als Eigenrhum öffentlich an den Meistbietenden unter den bey dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Conduionen auf dem Kanz, leybau verstrichen werden soll; so wird solches dem Publico hiermit bekannt gC- Mgchd- vami; sich ftjchks j» gedachtem

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