Ausgabe 
25.4.1807
 
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Erklärung des Unterschieds der Weis­heit und Gelehrsamkeit.

( Verfolg.)

Die Schule der Wissenschaften ist nicht gleich eine Schule der Welk, in welcher jene gebrancht werden sollen, wes» halb gemeimglich ein übrigens sehr ge­schickter junger Mensch nach seinen Uni*- verfitätsjahren erst noch in eine gauz an­dere Form gegossen werden muß, wenn er practisch werden soll. Die Anwendung der erlangten Wissenschaft geschieht nem- lich in der Welt und unter den Menschen; aber wie ist dies möglich, sie mag so vorkreflich seyn, als sie immer will, wenn nicht der, der sie anwenden soll, Zutrauen unter den Menschen hat? und wie kann er dies erlangen, wenn er sie nicht zu gewinnen weiß? und dis ist unmöglich, ohne Kenntnis der Menschen und ohne Geschicklichkeiten, die nicht gleich mit der Gelehrsamkeit unzertrennlich verbunden sind. Fehlt dieses einem Gelehrten, und ist er vielmehr, welches sehr natürlich zugeht, von seinersrlangten Wissenschaft so stark eingenommen, daß er sich fast allen andern, und seine Kenntnis alle dem, was er nicht verstehet, unendlich vorzieht; so wieder, beladen mit Ge­lehrsamkeit sich doch niemals zu dem de- müthigenden Gedanken erheben , . daß seine und feiner Verdienste Geringfügig­keit andern, die praktischer sind, und praktischer handeln, einleuchtend sey. Sein Geist fähig zu denken, aber unge- schäftig äusser sich zum reellen Wohlseyn der Gesellschaften zu wirken, wird in der gelehrten Ruhe und Unempffndlichkeit unfähig zu handeln, und fb gelehrt er immer seyn >nag, so wenig wird er doch die Rolleeines klugen,. weisen und brauch- haren Mannes zu spielen im Starwe seyn,

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Hieraus lassen sich manche Fehler erklären, die nut nichts weniger, als mit der Klugheit bestehen können, und von denen gar nicht geleugnet werden kann, daß sie manche Gelehrte entsetzlich ver­unstalten, ob es gleich Bosheit und Un­verstand ist, wenn sie, wie häufig üc- schieht, für Kennzeichen und Merkmale der Gelehrten überhaupt ausgegeben werden.

(Der Verfolg künftig.)

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Bekanntmachungen.

r),Da in Gemäsheit höchsten Be­fehls künftigen Johannis - Tag das hie­sige alte Superiukendur: Haus nebst da- bey befindlichen Gärtchen als Eigentdum vssenrllch an den Meistbietenden unter den bey dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Conditionen auf dem Kauz» leybau verstrichen werden soll; so wird solches dem Pudlico hiermit bekannt ge­macht, damit sich solches in gedachtem Terinin einfinden, und nach Gefallen mitbieten kann. Signal. Giessen den löten April 1807

Von Kirchen» und Schulraths wegen.

2) Um die Verlassenschafts - Masse des verstorbenen Herrn Hofgerichts- As­sessors von Wrede gehörig festsetzen zu können, werden alle diejenigen, welche eine Forderung an denselben haben, hier­mit aufgeforderk, solche binnen 14 Ta­gen bei Unterzeichnetem einzugeben.

Giessen den rzten April 1807.

Von Cemmissions wegen, von G ro l m a n.

3) Da gegen den Johannes Euler Zimmermann zu Kirchgvne eine beträcht­

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