Ausgabe 
21.11.1807
 
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* ) I

Verfolg der im vorigen Stück abgebrochenen Grooherzogl. Hess. Verordnung.

§- 2*

b) Bei Entscheidung der Sache.

Wenn aber eine Sache im Laufedes Quartals zur Entscheidung kommt; so ist der Termin der Publikation des Ur- theils, oder desjenigen Bescheids,. oder Remissorial - Rescnpts, wodurch, in Ap- pellations - Fallen, die Appellativns>Pro- zesse abgeschlagen werden , zugleich der Zahlungs-Termin in Ansehung fäintli» cher,. biö zu diesem Termin einschließlich erschienenen Sporteln.. Deswegen ist das Verzeichnis derselben jedesmal der Citation zu Anhörung des Unheils, oder dem Bescheide oder Rescript,. beizufögen,, und es ist, wenn hierauf der Prokurator nicht,. entweder im Publikations-Ter­min selbst,, oder wenigstens da die Publikation um der Sporteln willen nicht aufgeschoben werden darf binnen den nächsten vier Wochen bezahlt, gegen den­selben, auf die so eben (§2.) beschrie­bene Weise erekutivisch zu verfahren»

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HL Ausnahmen^

a) In Ansehung der Westphä'ischen Ap-- pellations - Sachen-.

Die bisherigen Bestimmungen leidem jedoch bei den,/aus Unserm Herzogthum Westphalen entweder,. in zweiter In­stanz, an Unser Hof-Gericht zu- Arns­berg , oder von diesem, in zweiter In» stanz , an dasjenige zu: Giesen, oder end­lich von Jenem, oder' von Diesem-, iw dritter Instanz, an Unser OberrAppells- tions - Gericht.gelangenden Appellations- Sachen , hi Ansehung der nach der Bo» genzahl der, bis zum Erkenntnis über' die Mppellations-Prozesse erwachsenen- sämtlichen. Aeten r zu bestimmenden Re-

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kuions-Gebühren super proceffibus, eine Ausnahme. Da nemlich diese Art von Sporteln, nach der eigenthümlichen Verfassung dieser Provinz, vor der Aus­stellung der Acren ad referendum, und, bei dem Ober - Appellarivns > Gericht so­gar vor Uebergebung der Rechtfertigungs- Schrift , von dem Appellanten, Vor- lagsweise, fub poena defertiouis , hin­terlegt werden müssen; so behalt es hier­bei auch künftig sein Bewenden, und der Prokurator ist in Ansehung'dieser Spor­teln mcht verhaftet, sondern die Parthei selbst wird, wenn sie dieselbe nicht bin­nen dem,, fnb poena defertiouis vor- gefchriebenen Termine hinterlegt, ihres ergriffenen Rechts - Mittels , ohne daß die Sache, quoad materialia, zum Vor­trage kommt, verlustig.

In Ansehung aller andern Arten von Sporteln aber finden auch in den Rechts­sachen des Herzvgkhums Westphalen die obige Bestimmungen CS*13) ihre An­wendung..

§: 5 . -

b) In Ansehung der Ertrajudicial - Ver­fügungen»

Eine weitere' Ausnahme von den er- wähnten Bestimmungen findet in Anse­hung der Handlungen der freiwilligen Ge­richtsbarkeit und derjenigen Cnrajudicial- Verfügungen, welche keine fortlaufende Verhandlungen zur Folge haben, als da sind: Contraets-.Confirmarionen, Tu- toria,, Curatoria, Exoueratoria, Mo- ratoria , Arrest - Anlegungen , Sicheres Geleite, Promotoriales,. Intercefhona- les , Depositivns -Scheine ^. , in 10 fern Statt,, als sie nicht in- einem, bei dem Gerichte- anhängigen Prozesse,- als In- cident -Puncte , Vorkommen^ Alsdann nemlich sind dese Ausfertigungen sogleich zu tariren, und nicht eher aus der Kanz­lei zu verabfolgen,, als bis sie von der Parthei,. welche sie extrahirt hat^ durch

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