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Bekanntmachungen.
i) Da in Gemas heil höchsten Be^ fei) 16 künftigen Johannis - Tag das hie^ sige alte Superintendur; Hans nedst da^ vey befindlichen Gärtchen als Eigenthum öffentlich an den Meistbietenden unler den dey dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Eondmonen auf dem Kanz- leyvau verstrichen werben soll; so w>rb solches dem Puvlico hiermit bekannt gemacht, damit sich solches in gedachtem Ter nm emsinden, und nach Gesauen Mltvteren kann^ Signal Glesien den löten April 1807-
Von Kirchen- und Schulraths wegen-.
2) Nachdem die Eheftan des in den' GroSherzogl. Hess. Schutz aufgenommenen Juden Gumdrichrs zu Leihgestern, Reitz -Alexander von Kirchbrumbach im Odenwald gebürtig, auf geschehenen Vor- haii, die ausdrückliche Erklärung zu Pro- rokoll gegeben, daß sie mit ihrem Manne keinen gemeinschaftlichen Handel rreiven, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weibliche Rechrswohlthaten sich besonders referviren wolle; so wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit die, welche mtr erwähntem Gum- b tchl in Handelsverkehr treten , sich darnach zu benehmen haben. Signal, Langgöns ocn 3f?n Juni 1807.
Grosherzogl. L)ess. Justizamk Hüttenberg.
C. G. v. Zange n.
5) Alle diejenige , welche an den' Nachlaß der kürzlich dahier verstorbenem Fra ul em von Zangen aus irgend einem Grund rechtliche Ansprüche haben, werden hiermit aufgefordert , solche inner- halb 14 Tagen bey unterzeichnetem gehörig an - und einzudringen, oder sich z«>
gewärtigen , daß sie nachher nicht weitet' gehört — sondern der Nachlaß an die Erben auSgehändigt werden wird.
Giessen den 12. Jun. 1807.
Vermöge Auftrags.
Ä m end, Etabsanditeur.
4) Wer an den Nachlaß der kürzlich dahier verstorbenen Soldaten-WittwS Ldßelbergerin irgend eine Forderung macht, har dieselbe in Zeit 14 Tagen so gewiS dahier an - und einzuvtlngen , als er nachher nicht weiter darauf gehört — sondern der Nachlaß an die Erben abgegeben werden wird,
Glessen den 12. Jun. 1807.
Gros!)erzogt. Hess Garnisonsge- richt daselbst.
A m e n d.
5) Eine ganz neue Baad - Bütte ist allbier zu verkaufen, oder zu verlebnen. Bei Ausgebern kann man den Elgenthü- mer erfragen.
6) Auf der Mausburg ist eine meu- blirte Stube und Kammer zu verlehnen. Das Nähere bei Ausgebern.
7} Vier vollkommene Morgen Wiesen sind für dieses Jahr zu Heu und Grummet, zu verlehnen. Ausgeber dieses sagt wo?
#) Unterzeichneter empfiehlt sich dem geehrten Publico hierdurch mit Tapezier- Meubles - und Sattler - Arbeit, nach dem neuesten Geschmack. Reeller Bedie» nung kann man versichert seyn.
Giessen, den zten Juni 1807.
C brift 0 p h Senner, Satllermeifter, wohnhaft auf dem Selzereweg.
y) Wer


