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LuBewig, von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen, Herzog, in rveftphalen rc. tu
Nachdem Wir die zu Abschneidung der vielen Rechts - Streitigkeiten und Abkürzung derselben gewöhnliche Appella- tionS - Summe, in Berücksichtigung des Verhältnisses der gestiegenen Preise aller Dinge, in allen von Unfern sämtlichen Landes - Justiz - Collegien au Unser Oder- Appellations - Gericht sonsten geeigneten Rechts-Sachen, in Unfern sämtlichen Grosherzoglichen Landen, auf vier- lh u n d e r t Gulden Capital int 24 st. Münzfuß, ohne Beirechnung etwaiger Zinsen, zu erhöhen und zu bestimmen Lno gnadigst bewogen gefunden haben; So befehlen Wir demnach allen Unfern Justiz-Collegien und andern Gerichten, sich darnach nmerthänigst zu achten, und in verkommenden Fallen zu bemessen.
Urkundlich Unftrereigenhändigen Un- terschrift nnd hierauf gedruckten Staats- Siegels.
Darmstadt den igren Jauner igo/;
(L, S.) Lu dewig.
Frh. v» Lehmann, Staatsminister.
Nachricht.
So wenig man auch, bey der allge- inein anerkannten und unbezweifekr zu- Derlassig vor den natürlichen Kinderpö- rken schützenden Eigenschaft der Kuhpo- rken hatte erwarten sollen, daß es noch Eltern geben könnte, welche ihren Kindern die Woklrhat der Impfung mit Kuhpockenlymphe verweigern würden, so sehr hat dennoch die Erfahrung der letzten Wochen das Gegentheil bewiesen', indem in mehreren, in der Nahe von Gießen gelegenen, Orken die natürliche Kinder- pocken sich ansgebrettet und mit furchtbarer Heftigkeit die meisten einmak er
griffenen Kinder gelobtet oder auf immer entstellt haben.
.Da sich nun in den letzten Tagen auch in der hiesigen Stadt die natürlichen Kin- derpockcu gezeigt haben , so findet man sich veranlaßt, dringend alle Eltern aufzufordern, um eignen Vorwürfen und dem Jammer der kleinen unmündigen Kinder vorzu- beugen, ihre noch nicht.Lunch die Knbpo- eken geschützten Kinder von sachverständigen Aerzren oder Wundärzten ungesäumt mit Kuhpocken lymphe r-mpfen zu 1 sie».
Da überdies' jeder Jmpfarzr arme ihm dargebracht werderrde Kl der unentgeltlich mit Ku hpvcken lymphe impft, so hegt man um so mehr das gerechte Vertrauen zu allen redlich Denkenden , daß sie nicht durch verkehrte ganz ungegrnndete Vor- urtheile sich abhalten lassen werden, die ihnen als Eltern obliegende Pflicht, für die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit ihrer Kinder alle Sorge zn tragen, möglichst zu erfüllen. Geßen den 6te» Marz 1807* I). Balser,
Medicinalrath.
Bekanntmachungen.
1) Den 16. uno 17. d. M. Nachmittags um 2 Uhr, soll in dem Haus des Johannes Stohr in der Sonne, das von der verstorbenen Klotzischen Wittib zu- rückgelasseneBertwerk, Weiszeug, Zinn, Kupfer, Eisen und anderes Küchenge- schirr, so wie auch Bettladen, Schränk, Dsche, Stühle, Commod und Kasten, öffentlich und gegen gleichbaldige baare Zahlung an den Meistbietenden verstergt werden. Giesen den 6ten Marz 1807.
Dietz.
2) Montags den 23. d. M. Morgens um 10 Uhr soll r) der von des Opfermann Gottfried Philipp Prossers Wittive, zurückgelassene 1/4 Morgen 26Ruthen 6 Schn haltender nnd am Mühlweg neben


