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2) Nachdem das Städtchen Neheim in Westphalen am roten vorigen Monats, bis aufeinige wenige Hauser ganz- !ich abgebrannt ist, und hierdurch die Einwohner um ihr sämtliches Haüsge- rärh und gröstentheils des Biehstandes geko,innen sind, dahero des Grosherzogs Königliche Hoheit, zur Unterstützung dieser in Dürftigkeit gerathenen Neheimer, Höchst unmittelbar — für diesen Fall — und aus ganz besonderen Rücksichten die Sammlung einer allgemeinen Cvllecke in Höchstdero sämtlichen Staaten zu bewilligen und zu verordnen gnadigst geruhet haben, so wird solches den hiesigen Einwohnern — und daß diese Col- lecee künftige Woche von Haus zu Haus erhoben werden solle — hiedurch bekannt gemacht, und verstehet man sich zu der erprobten wohlthatigen Gesinnung hiesiger Einwohner, daß solche bei diesem besonderen traurigen Fall ihr edles Mitleiden , durch eine angemessene Beisteuer bethötiqen werden.
Glessen den Liken Juni 1807* Grosherzogl. Hess Stadkamk dass Rgyff,
5) Alle dwienkge, welche an den Nachlaß der kürzlich dahier verstorbenen Fräulein von Zangen aus irgend einem Grund rechtliche Ansprüche hoben, werden hiermit aufgefordert , solche innerhalb 14 Tagen bey unterzeichnetem gehörig an - und ernzubringen, oder sich zu gewärtigen, daß sie nachher nicht weiter gehört — sondern der Nachlaß an die Erben auSgebandigt werden wird.
Giessen den 12, Jun. 1807.
Vermöge Auftrags. BmeKd, StgbssuLiceur.
3) Nachdem die Ehefrau de- in den Gro-lierzogk Hess Schutz aufgeuomme- «en ^zuden Gumbnchts zu Leihgestern Reitz Alexander von Kirchbrumbach im -benmaU gebürtig, auf geschehenen Vor- halt, die ausdrückliche Erklärung zu Protokoll gegeben, daß sie mit-chrem Manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weibliche Rechtswvhlthotcn sich besonders reserviren wolle; so wird solches hiermit osseutlich bekannt gemacht, damit die, welche mit erwähntem Gum- bricht m Handelsverkehr-treten , sich darnach zu benehmen haben.. Siynat. vuna- S^nS den Aken Juni 1307, 8
Groeherzogl. Hess. Justizamr Hütienderg.
C. G« v. Zangen.
Bekanntmachungen.
in Gemäsheit höchsten Befehls künftigen Johannis - Tag das hiesige alte Superintendur-Haus nebst da- bey befindlichen Gärtchen als Eigrnthum öffentlich an den Meistbietenden unter den bey dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Conditionen auf dem Kanz- kevbau verstrichen werden soll; so wird solches dem Publico hiermit bekannt gemacht, damit sich solches in gedachtem Termin einfinden, und nach Gefallen mitbieten kann. Signa t, Giessen den löten April 1307.
Von Kirchen» und Schulraths wegen.
4) Da mit dem lezten dieses Mo- natS der halbjährige Zeltungsrermin zu Ende gehetso erfuchr man diejenigen WcI,a'c die ZSttung ferner zu U= Jen LSillene sind, längstens in 14 Tage» Vie Pränumeration, ohne welche kelne Zeitung beschrieben werden kann, dafür cmzusenden, damit man solche gehörig fortzuliefern im Stande ist. Giesen am 2ten Juni 1807.
Gros Herzog!. Hess. Postamt»
6) Wer


