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Korn , und 7/8 Gesch. ständig Hafer zur Kellerei,
1/4M l R. c-Sch. Acker zwischen der Laudstrase und dem Mittelweg, an Kaspar Fischer,
1/4 M. izR. 12 Sch. Wiese in den Wingerien, au Hrn Regier. Rath Meyer, giebt 1/2 Hahn zur Kellerei, zehndfrei,
i/4M. izR. 12 Sch. Wiese an voriger, ßtebt 1/2 Hahn zur Kellerei, zehndfrei,
1/2 M. tzR. 10 Sch. Acker am Schlau- geuzehl, an Johannes Venz u. Ludwig Lenz, giebt 1^2 Mest. ständig Korn der Universiiät,
Z2R. Acker daselbst an Philipp Jakob Herbert, giebt 11^2 Gesch. ständig Korn zur Kellerei,
1/4 M. 32 9L 7 Sck). Acker am Barresgraden, an Dachet Lenz, ist halb zehndfrei,
iz R. Acker in den Graben an Johannes Jungs Wi'tib, giebt Gesch. Korn und 1^2 Gesch. Hafer zur Kellerei ,
25 R. 15 Sch. Acker daselbst, an Ludwig Weil, Cretsch. Sobn, giebt 1/2 Mest ständig Hafer zur Kellerei,
1/4 UR. 20 R. 7Sck). Acker am Mittelweg, an Ludwig Lenz, ist Slip- pisch Gut,
1/4UR. 17 R. 6Sch. Acker amSchlan- genzehl, an Johannes Lenz, ist Stippisch Gut,
1/2 M 2 9t. 10Sch. Acker an vorigem und Ludwig Balser Weil , ist eben, falls Stippisch Gut.
2)im Klei n lind er Dann gelegen:
30 R. 121^2 Sä) Acker auf der Wann, an Daniel Lenz, giebt 3 Gcscheid ständig Hafer zur Kellerei,
2g,9t. Acker daselbst an Christoph Lenz, giebt $ Gesch. ständig Hafer zur Kellerei,
Bekanntmachungen.
I) Künftigen Donnerstag den i6ten dieses soll in der Wohnung des verstorbenen Herrn Amlsschultheißen Dr. , Koch, zu Königsberg, Nachmittags um 1 Uhr eine kleine Bücher-Sammlung öffentlich gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Hierbey wird bemerkt, daß unter diesen Bücher nur zwey vorzügliche Werke, nämlich Godofredi Corpus iuris civilis mit geschlungenen Händen und Mülleri Promtuarium iuris befindlich sind.
Giessen den 8ten April 1807.
Von Commisstons wegen.
Dietz, Regierungs - Sekretarius.
2) Die unterzeichnete Stelle soll hierdurch öffentlich bekannt machen, daß nach einer Verfügung Großherzoglicher Dberpoftdirection, bey Geldsendungen m Gold durch die Post, das Gold in der Pofterpeditton vorgezeigt und sodann der Brief oder das Paquer neben dem Siegel des Aufgebers mit dem Pollstegel versiegelt werden solle. Unterbleibe aber dieses auf ausdrückliches Verlangen und Veranlassung des Absenders; sv^könne im Falle einer Entwendung des Goldes aus dem Briefe, oder Verwechslung des Goldstückes gegen eine Si bermunze, keine Reklamation bey der Behörde statt finden. Giessen am iten April 1807. * Großherzogl. Hess Postamt.
9) Nachstehende von dem Gerichtss schöff Kaspar Lenz in Kl ei.nl m den zurück- gelassene Güterstücke, als
1) im Giesser Bann gelegen:
1^/4 M. 24 R. 5 Sch. Acker in der Aue, an Daniel Lenz, ,
is^M. 7 Sch. Acker in den Graben, J an Johannes Jung, Schultheisen Sohu , giebt 21/2 Geschetd stanötg


