Ausgabe 
11.4.1807
 
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Korn , und 7/8 Gesch. ständig Hafer zur Kellerei,

1/4M l R. c-Sch. Acker zwischen der Laudstrase und dem Mittelweg, an Kaspar Fischer,

1/4 M. izR. 12 Sch. Wiese in den Wingerien, au Hrn Regier. Rath Meyer, giebt 1/2 Hahn zur Kellerei, zehndfrei,

i/4M. izR. 12 Sch. Wiese an vori­ger, ßtebt 1/2 Hahn zur Kellerei, zehndfrei,

1/2 M. tzR. 10 Sch. Acker am Schlau- geuzehl, an Johannes Venz u. Lud­wig Lenz, giebt 1^2 Mest. ständig Korn der Universiiät,

Z2R. Acker daselbst an Philipp Jakob Herbert, giebt 11^2 Gesch. ständig Korn zur Kellerei,

1/4 M. 32 9L 7 Sck). Acker am Bar­resgraden, an Dachet Lenz, ist halb zehndfrei,

iz R. Acker in den Graben an Johan­nes Jungs Wi'tib, giebt Gesch. Korn und 1^2 Gesch. Hafer zur Kel­lerei ,

25 R. 15 Sch. Acker daselbst, an Lud­wig Weil, Cretsch. Sobn, giebt 1/2 Mest ständig Hafer zur Kellerei,

1/4 UR. 20 R. 7Sck). Acker am Mit­telweg, an Ludwig Lenz, ist Slip- pisch Gut,

1/4UR. 17 R. 6Sch. Acker amSchlan- genzehl, an Johannes Lenz, ist Stippisch Gut,

1/2 M 2 9t. 10Sch. Acker an vorigem und Ludwig Balser Weil , ist eben, falls Stippisch Gut.

2)im Klei n lind er Dann gelegen:

30 R. 121^2) Acker auf der Wann, an Daniel Lenz, giebt 3 Gcscheid ständig Hafer zur Kellerei,

2g,9t. Acker daselbst an Christoph Lenz, giebt $ Gesch. ständig Hafer zur Kellerei,

Bekanntmachungen.

I) Künftigen Donnerstag den i6ten dieses soll in der Wohnung des ver­storbenen Herrn Amlsschultheißen Dr. , Koch, zu Königsberg, Nachmittags um 1 Uhr eine kleine Bücher-Sammlung öffentlich gegen gleich baare Zahlung ver­steigert werden. Hierbey wird bemerkt, daß unter diesen Bücher nur zwey vor­zügliche Werke, nämlich Godofredi Corpus iuris civilis mit geschlungenen Händen und Mülleri Promtuarium iu­ris befindlich sind.

Giessen den 8ten April 1807.

Von Commisstons wegen.

Dietz, Regierungs - Sekretarius.

2) Die unterzeichnete Stelle soll hierdurch öffentlich bekannt machen, daß nach einer Verfügung Großherzoglicher Dberpoftdirection, bey Geldsendungen m Gold durch die Post, das Gold in der Pofterpeditton vorgezeigt und sodann der Brief oder das Paquer neben dem Sie­gel des Aufgebers mit dem Pollstegel versiegelt werden solle. Unterbleibe aber dieses auf ausdrückliches Verlangen und Veranlassung des Absenders; sv^könne im Falle einer Entwendung des Goldes aus dem Briefe, oder Verwechslung des Goldstückes gegen eine Si bermunze, keine Reklamation bey der Behörde statt finden. Giessen am iten April 1807. * Großherzogl. Hess Postamt.

9) Nachstehende von dem Gerichtss schöff Kaspar Lenz in Kl ei.nl m den zurück- gelassene Güterstücke, als

1) im Giesser Bann gelegen:

1^/4 M. 24 R. 5 Sch. Acker in der Aue, an Daniel Lenz, ,

is^M. 7 Sch. Acker in den Graben, J an Johannes Jung, Schultheisen Sohu , giebt 21/2 Geschetd stanötg