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Nachricht»
Es ist za bemerken gewesen, daßdie zu Unterstützung der hiesigen Einwohner bei den Einquartierungen ausgesetzte Gelder an den zur Auszahlung bestimmten beiden Tägen selbst von solchen Personen, welche der bestehenden Anordnung nacb eine augenblickliche Unterstützung nicht Verlangen können, sondern von Zeit zu Zeit ordentliche Berechnung zu übergeben haben, mit solchem Ungestüm verlangt worden , daß der mir der Auszahlung beschäftigte Rathschöff ohnmöglich im Stande ist, eine angemessene Ordnung zu erhalten. Da nun diese gleichwo! zu demnachstiger Berechnung der Gelder vhn- umganglich erforderlich ist; so hat man die Einrichtung getroffen, daß künftighin und von heute an die Auszahlung vach den 4 Stadtquartieren an 4Tagen wöchentlich jedesmal von 2 bis 5 Uhr des Nachmittags dergestalren geschehen solle, daß
für das Wallpförter Quartier derDienstag für das Neuweger Quartier per Donerftag für das Selzerpförker Quartier der Freitag -und für das Neustadter Quart. derMontag suögesetzet worden.
Es wird dahero dieses hierdurch öffentlich und unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß jeder sich nach der vorgedachten Anordnung vhnfehldar zu richten habe, indem Niemanden, der nicht in dem O.uarrier, für das der Tag bestimmt ist, wohnet, an demselben einige Auszahlung erhalten — und vielmehr den für das Quartier worin» er wohnet, festgesetzten Tag < abzuwarten angewiesen werden wird. Wobeneden man sich zugleich verstehet, Laß alle die, welche eine augenblickliche Unterstützung nicht nötig haben, den Ueberianf an den zu deren Verabreichung bestimmten Tögen nicht
vermehren, und vielmehr von 4 Wochen Zv 4 Wochen wenigstens von 14 Tagen zu 14 Tagen ihre Rechnung vorhin vvr- geschriebenermaftn übergeben werden, in- deme sonsten eine angemessene Ordnung nicht erreichet werden kann, und die ganze Veranstaltung einer Abänderung norh- wendig unterworfen werden müßte,
Giessen den gten August 1807.
Großherzoguch Hessische KriegS- .Cvmmission daselbst.
Bekanntmachungen.
r) Künftigen Montag den loten dieses, Nachmittags um 2 Uhr, wird in der v. Gatzertischen Behausung in der Neustadt , Weißzeug, Bettwerk, Weivsklei- der und Zinn, gegen gleich baare Zah, lung , versteigert werden , welches zu Jedermanns Nachricht hiermit bekannt gemacht wird.
Giessen den 6ten August 1807.
Von Commifsions wegen, Dietz,
Groshcrzogl. Regierungs - Sekre- tarius daselbst.
2) Nachdem der Herr Curator der Concurs-Masse des verstorbenen ehemaligen Kammergerichts - Advokaten und Procuratoren Johann Christoph Brandts von dem Fürstlich Primatischen Justiz- Senat in Wezlar, angewiesen worden, das in Ollendorf Grosherzvgl. Hess. Amts Hüttenberg gelegenen Brandtischen 7^ Aehnd - Anthei! des sogenannten von LUhdolphischen Zehndens zum Vortheil der Concurs - Masse verstreichen zu lassen, und gedachter Herr Curator unterzeichnetes Amt in der Hinsicht ersucht hak, diese Versteigerung nach vorher genügli- cher Bekanntmachung vorznnehmen, und dakn zu dieser Versteigerung Termin auf Samstag den i2tcn September dieses Jahrs anbergumt worden; so wird dieses hier-


