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Bekanntmachungen.
i) Nachdem in dem gestrigen Ver- sirichs-Termin der beiden untern Etagen im Neubauerischen Stiftungshause nebst Appertinenzien keine Concurrenz von $iebi Habern vorhanden gewesen — und daher von Grosherzogl; Hofgerichts- undUni- versuats-Deputation verordnet worden ist, daß gedachtes Logis nochmaleu auf öffentlichen Verstrich gebracht werden soll; so wird dazu anderweiter Termin auf Montag den i4ten dieses Nachmittags 2. Uhr auf hiesigem Kanzleybau anberaumt.
Giessen den iten Sept. 1807.
Fu h r, Reg. Secret»
2) Nachdem der Herr Curator der Concurs-Masse des verstorbenen ehemaligen Kammergerichts - Advokaten und Procuratoren Johann Christoph Brandts von dem Fürstlich Primatischen Justiz- Senat in Wezlar, angewiesen worden, das in Allendorf Grosherzogl. Hess. Amts Hüttenberg gelegenen Brandtischen Zehnd - Authei! des sogenannten von Luhdolphifchen Zehndens zum Vortheil der Concurs - Masse verstreichen zu lassen,, und gedachter Her» Curator unterzeichnetes Amt irr der .Hinsicht ersucht hat, diese Versteigerung nach vorher genügli- "dher Bekanntmachung vorzunehmen, und dann zu dieser Versteigerung Termin auf Samstag den i2ten September dieses Jahrs anberaumt worden; so wird dieses hiermit öffentlich mit dem Anfügen be-- kanut gemacht, daß die Versteigerung Morgens 9 Uhr in obgedachtem Allendorf vorgenommen werden soll. aufdem gedachten Zehnden nichts gls die gewöhnlichen Steuern haften-, und derselbe ^eit mehreren Jahren vor 20— 24 fL verliehen gewesen : wobey diesem allen weiterhin arrgefügt wird, daß alle diejenige,
welche allenfalls einigen Anspruch an den gedachten Zehnden zu machen haben, sich noch vor dem Steigerungs-Termin, so gewis bcy unterzeichnetem Amr melden, und ihre Ansprüche geltend zu machen haben, als sie ansonsten mir ihre» Ansprüchen nicht weiter gehört, sondern damit ausgeschlossen werden sollen.
Langgöns den -rzten Julii 1807.
Grosherzogl. Hess. Justizamt das.
C. G. v. Zange u.
7) Nachdeme des in den Schutz nach Grosenlinden allergnüdigst rezipirteu Juden Samuel Abrahams Ehefrau, Kremle zu Grosenlinden, bei Amt die Erklärung abgegeben, daß sie mit ihrem Manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem eon- trahirt werdenden Schulden ihrer weiblichen Rechtswoh-l-ihaten nicht begeben, vielmehr solche sich ausdrücklich Vorbehalten haberr woll§> si> wird dieses zu jra Hermanns Nachricht hierdurch bekairnr gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Juden Samuel Abraham in Handelsverkehr treten, sich darnach 31t richten wissest. -
Giessest den izten Julii 1807. i-.
Grvsherzogljch'Hess. Stadtamt dajelbst.
R a i) ß.
4) Nachdeme von höchsten Drtcn, dem Teichknecht Philipp Hans von Hochweisel gnH'digft erlaubet worden , Arm- wnd "Beilichtüche, auch böevrhige tjfcme Schaden an Armen und Brinen in "Behandlung zu nehme» , somit .von Grcs- hcr.chgu'cher Regierung dahier, dem Amr aufgegeben worden, b,ie AmtS UUtergp- beue hi mach zu bedeuten, so wird solches dem hiesigen Sladtrgth hierdurch
zur


