Ausgabe 
5.9.1807
 
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Bekanntmachungen.

i) Nachdem in dem gestrigen Ver- sirichs-Termin der beiden untern Etagen im Neubauerischen Stiftungshause nebst Appertinenzien keine Concurrenz von $iebi Habern vorhanden gewesen und daher von Grosherzogl; Hofgerichts- undUni- versuats-Deputation verordnet worden ist, daß gedachtes Logis nochmaleu auf öffentlichen Verstrich gebracht werden soll; so wird dazu anderweiter Termin auf Montag den i4ten dieses Nachmittags 2. Uhr auf hiesigem Kanzleybau anberaumt.

Giessen den iten Sept. 1807.

Fu h r, Reg. Secret»

2) Nachdem der Herr Curator der Concurs-Masse des verstorbenen ehema­ligen Kammergerichts - Advokaten und Procuratoren Johann Christoph Brandts von dem Fürstlich Primatischen Justiz- Senat in Wezlar, angewiesen worden, das in Allendorf Grosherzogl. Hess. Amts Hüttenberg gelegenen Brandtischen Zehnd - Authei! des sogenannten von Luhdolphifchen Zehndens zum Vortheil der Concurs - Masse verstreichen zu lassen,, und gedachter Her» Curator unterzeich­netes Amt irr der .Hinsicht ersucht hat, diese Versteigerung nach vorher genügli- "dher Bekanntmachung vorzunehmen, und dann zu dieser Versteigerung Termin auf Samstag den i2ten September dieses Jahrs anberaumt worden; so wird dieses hiermit öffentlich mit dem Anfügen be-- kanut gemacht, daß die Versteigerung Morgens 9 Uhr in obgedachtem Allen­dorf vorgenommen werden soll. aufdem gedachten Zehnden nichts gls die gewöhn­lichen Steuern haften-, und derselbe ^eit mehreren Jahren vor 20 24 fL verlie­hen gewesen : wobey diesem allen weiter­hin arrgefügt wird, daß alle diejenige,

welche allenfalls einigen Anspruch an den gedachten Zehnden zu machen haben, sich noch vor dem Steigerungs-Termin, so gewis bcy unterzeichnetem Amr mel­den, und ihre Ansprüche geltend zu ma­chen haben, als sie ansonsten mir ihre» Ansprüchen nicht weiter gehört, sondern damit ausgeschlossen werden sollen.

Langgöns den -rzten Julii 1807.

Grosherzogl. Hess. Justizamt das.

C. G. v. Zange u.

7) Nachdeme des in den Schutz nach Grosenlinden allergnüdigst rezipirteu Ju­den Samuel Abrahams Ehefrau, Kremle zu Grosenlinden, bei Amt die Erklärung abgegeben, daß sie mit ihrem Manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem eon- trahirt werdenden Schulden ihrer weib­lichen Rechtswoh-l-ihaten nicht begeben, vielmehr solche sich ausdrücklich Vorbe­halten haberr woll§> si> wird dieses zu jra Hermanns Nachricht hierdurch bekairnr gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Juden Samuel Abraham in Handelsverkehr treten, sich darnach 31t richten wissest. -

Giessest den izten Julii 1807. i-.

Grvsherzogljch'Hess. Stadtamt dajelbst.

R a i) ß.

4) Nachdeme von höchsten Drtcn, dem Teichknecht Philipp Hans von Hoch­weisel gnH'digft erlaubet worden , Arm- wnd "Beilichtüche, auch böevrhige tjfcme Schaden an Armen und Brinen in "Be­handlung zu nehme» , somit .von Grcs- hcr.chgu'cher Regierung dahier, dem Amr aufgegeben worden, b,ie AmtS UUtergp- beue hi mach zu bedeuten, so wird sol­ches dem hiesigen Sladtrgth hierdurch

zur