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Bekanntmachungen.
i) Es wird hiermit allen Einwohnern der hiesigen Stadt ohne Ausnahme verboten^ ohne Vorwissen und Genehmigung des dahiesigeu Französischen Herrn Kommandanten, von einer Französischen oder alliirten Militairperson, oder von einen» Kriegsgefangenen etwas an sich zu kaufen, oder aber Armaturstücke oder Kleider zurückzubehallen , welche etwa M'litairperfonen bey ihnen abgeben oder uiederlegen wollten. Wer diesem zuwider handelt, wird für jeden Contraven- tionsfalk mit einer Strafe von 5 fl. belegt werden^
Auch wird ferner allen hiestgen Einwohnern und zwar bei gleicher Strafe hiermit untersagt, Logis - Billets abzu» kaufen und die Soldaten dafür zu bezahlen , daß sie sich anderwärts einquarti» ren. Glessen den 30. Decembr. 1806.
Grosherzogl. Hessische Polizei- depntatlon daselbst.
2) Da ntfltr schon mehrmalen mißfällig hat wahrnehmen müssen, daß viele hiesige Privatpersonen und Honoratioren, wenn Fremde bei ihnen logirensolches der bestehenden Verordnung gemas, bei der Behörde nicht angezeigt haben ; so wird mit Beziehung auf sothane Verordnung hiermit bekannt geinacht, daß man auf die Contravenkionen von nun an ein vorzüglich wachsames Auge richten, und einen jeden Conkravenienten, wes Standes er auch immer seyn mag, für jeden Conrravenrionsfall mit zRthlr bestrafen wird. und daß er äusser diesem für alle daraus entstehende übele Folgen te- titnt bleibt.
Giessen den zoten Decmbr. igo6.
Grosherzogl. Hessische Polizei- depukgtion das.
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3) Unterzeichneter, bei der Frechk- schen Wittib auf dem Neuenweg wohnhaft, Macht hierdurch bekannt, daß er, auf Ersuchen einiger guten Freunde, sowohl in- als äusser seiner Wohnung, im Lesen, Schreiben und Rechnen, so wie auch in den Anfangsgründen der Latinität, wiederum Privatunterricht zu geben, auch Liebhabern von erwachsenen Personen eine Abendstunde im Schreiben und Rechnen zu widmen , sich entschlossen habe. Giessen am 2. Ian. 1807.
Ehemant, Notarius.
. 4) Dem geehrtesten Publikum mache ich hierdurch wissend, daßich das Wirths-« Haus zum Stern auf der Mäusbnrg verlassen , und mein eigenes , an der Juden- gasse belegenes Wohnhaus bezogen habe, woselbss, neben der promtesten Aufwartung, mehrere Sorten Weine, allerlei Arten Liqueurs, sowie ächter Brande» wein und Bier zu haben sind.
Giessen den 2ten Jan. 1807.
Johann Philipp Loos.
5) Ein junger Mensch, der vom Mi- litairdienst befreit ist, sucht bei einem Herrn in Dienste zu treten. Er versteht den Ackerbau und Gartenarbeit, weiß auch mit Pferden umzugeben. Bei Ausgebern erfährt man das Nähere.
6) Das mitleidige Publikum wird be- nachrichtet, daß die Sammlung der milden Beitrage an Charpie und leinenen Binden, geschlossen, und in dieser Woche spedirt werde..
7) Die Ordre des Kaisers. Französ. Herrn Commandanten allhier, was jeder einquartirt werdende Unteroffizier, Soldat, Employerc., bei seinem Hauswirt h


