Ausgabe 
3.1.1807
 
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Bekanntmachungen.

i) Es wird hiermit allen Einwoh­nern der hiesigen Stadt ohne Ausnahme verboten^ ohne Vorwissen und Genehmi­gung des dahiesigeu Französischen Herrn Kommandanten, von einer Französischen oder alliirten Militairperson, oder von einen» Kriegsgefangenen etwas an sich zu kaufen, oder aber Armaturstücke oder Kleider zurückzubehallen , welche etwa M'litairperfonen bey ihnen abgeben oder uiederlegen wollten. Wer diesem zuwi­der handelt, wird für jeden Contraven- tionsfalk mit einer Strafe von 5 fl. be­legt werden^

Auch wird ferner allen hiestgen Ein­wohnern und zwar bei gleicher Strafe hiermit untersagt, Logis - Billets abzu» kaufen und die Soldaten dafür zu bezah­len , daß sie sich anderwärts einquarti» ren. Glessen den 30. Decembr. 1806.

Grosherzogl. Hessische Polizei- depntatlon daselbst.

2) Da ntfltr schon mehrmalen miß­fällig hat wahrnehmen müssen, daß viele hiesige Privatpersonen und Honoratioren, wenn Fremde bei ihnen logirensolches der bestehenden Verordnung gemas, bei der Behörde nicht angezeigt haben ; so wird mit Beziehung auf sothane Verord­nung hiermit bekannt geinacht, daß man auf die Contravenkionen von nun an ein vorzüglich wachsames Auge richten, und einen jeden Conkravenienten, wes Stan­des er auch immer seyn mag, für jeden Conrravenrionsfall mit zRthlr bestra­fen wird. und daß er äusser diesem für alle daraus entstehende übele Folgen te- titnt bleibt.

Giessen den zoten Decmbr. igo6.

Grosherzogl. Hessische Polizei- depukgtion das.

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3) Unterzeichneter, bei der Frechk- schen Wittib auf dem Neuenweg wohn­haft, Macht hierdurch bekannt, daß er, auf Ersuchen einiger guten Freunde, so­wohl in- als äusser seiner Wohnung, im Lesen, Schreiben und Rechnen, so wie auch in den Anfangsgründen der Latinität, wiederum Privatunterricht zu geben, auch Liebhabern von erwachsenen Personen eine Abendstunde im Schreiben und Rechnen zu widmen , sich entschlos­sen habe. Giessen am 2. Ian. 1807.

Ehemant, Notarius.

. 4) Dem geehrtesten Publikum mache ich hierdurch wissend, daßich das Wirths-« Haus zum Stern auf der Mäusbnrg ver­lassen , und mein eigenes , an der Juden- gasse belegenes Wohnhaus bezogen habe, woselbss, neben der promtesten Aufwar­tung, mehrere Sorten Weine, allerlei Arten Liqueurs, sowie ächter Brande» wein und Bier zu haben sind.

Giessen den 2ten Jan. 1807.

Johann Philipp Loos.

5) Ein junger Mensch, der vom Mi- litairdienst befreit ist, sucht bei einem Herrn in Dienste zu treten. Er versteht den Ackerbau und Gartenarbeit, weiß auch mit Pferden umzugeben. Bei Aus­gebern erfährt man das Nähere.

6) Das mitleidige Publikum wird be- nachrichtet, daß die Sammlung der mil­den Beitrage an Charpie und leinenen Binden, geschlossen, und in dieser Woche spedirt werde..

7) Die Ordre des Kaisers. Französ. Herrn Commandanten allhier, was je­der einquartirt werdende Unteroffizier, Soldat, Employerc., bei seinem Haus­wirt h