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Nachricht.
Es wird hiermit bekannt gemacht, Laß, in Gemäßheit der schon publicirtcn Vermögenssteuer - Verordnung vom 8ten dieses, zur Reclificatiou der Vermögens- Angaben und Gelder - Einzug von sämtlich hiesigen Schriftsaßigen — und nicht unter der amtlichen Jurisdiction stehenden Personen der Grosherzogliche Hofgerichtsadvokat Pfaff dahier, in Ansehung der übrigen in der Stadt und dazu gehörigen. Ortschaften befindlich - oder angesessenen Personen aber der Gros herzogliche Rath und Amtmann, Rayß von Commlssionswegen bestellt worden «eyen, und. daß die Vermögens-Verzeichnisse Vorschriftsmasig, es seye offen, oder nach Masgab §. n. der besagten Verordnung, von denen welchen es zu thun erlaubt lst, verschlossen, denen ans dem Orrsvorstaud hierzu erwählten Rathschöffen Schmidt und Brück hieselbft, ohnfehlbar vordem Ablauf des izten Oecembers abzugeben feyen; welcher Vorstand sofort die Verzeichnisse — und zwar die verschlogene ohne sie zu eröffnen, den besagten subde- legirten Commissarien zuzustellen, angewiesen ist. Giessen den 27 Nvv 1806.
Von Vermögenssteuer Commission^ wegen.
v. Groiman. Beuß. Beller.
Bekanntmachungen.
1) Da sich m dem hiesigen Amts- Depvsiren - Kasten die in dem angehenden Verzeichlnß nach der Aufschrift der Paquete bemerkte aus den Zeiten bor mei- uer Anstellung dahier herrührige depo- «irte Geloer vorfinden, deren Eigenthu- mer unvekannl geworden sind und welche daher nicht restltuirt werden können: so werden auf böheru- Befehl alle diejenigen, die irgend einen rechtlichen Anspruch daran machen und begründen zu können gjtmhen,, durch die öffentliche Ladung
aufgefordert, sich binnen 8 Wochen, welche Frist ein für allemal anberaumet wird, bei unterzeichnetem Grosherzogl. Amt zu melden, und ihre Legitimationen vor- zulegen , mit der Verwarnung r daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gedachte Depositeugelder zur weiteren Bestimmung abgegeben werden sollen.
Langgöns den 2.5teil Nvv. igcö. Grosherzoglich Hess. Amt das.
E. G. v. Zangen.
Verzeichnis
1) Amerikanische Truppen- fl. kr. pf. Transport - Gelder vom Schultheis Weber und Ad- lerwirth Nompf, wobei 1 Lbthlr. a 2 fl 46 kr. vom
Amtmann Jäg.er , , 5 14 —
2) Völkische Gelder von Hrn.
Amtsverweser Gravelius . 5521 3) Denn ches Gemeinds-Geld 2 53. 1 4) Den Juden Liebmann von
Wölfersheim betreff. . *. 41 45. —
3) Henrich Arnoldisches Geld 27 o —
Summa tzz 24 3 Verzeichnet. Langgöns wie oben..
2) Nachdem der blödsinnige Johannes Göbel jun. in Pohlgöns durch sein Benehmen seinen Vater und seine Ver-- wandten schon in mehrere kostspielige Verlegenheiten gebracht hat, und es nicht möglich ist, daß die Verwandten auch durch die genaueste Aufsicht allem diesem vorbeugen können; so wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß alle die welche sich mit gedachtem Johannes Göbel jun. in irgend ein Verkehr einlassen werden, an dessen Vater sich auf keine Weise halten können, indem derselbe auf keinen Fall dafür zu haften und berg!ei eben Handlungen seines Sohnes zu ge nehmigen gesonnen ist, vielmehr solche in der Hinsicht glö null und nichtig an-
Seseh.cn,
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