Ausgabe 
29.11.1806
 
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Nachricht.

Es wird hiermit bekannt gemacht, Laß, in Gemäßheit der schon publicirtcn Vermögenssteuer - Verordnung vom 8ten dieses, zur Reclificatiou der Vermögens- Angaben und Gelder - Einzug von sämt­lich hiesigen Schriftsaßigen und nicht unter der amtlichen Jurisdiction stehen­den Personen der Grosherzogliche Hof­gerichtsadvokat Pfaff dahier, in Anse­hung der übrigen in der Stadt und dazu gehörigen. Ortschaften befindlich - oder angesessenen Personen aber der Gros her­zogliche Rath und Amtmann, Rayß von Commlssionswegen bestellt worden «eyen, und. daß die Vermögens-Verzeichnisse Vorschriftsmasig, es seye offen, oder nach Masgab §. n. der besagten Verordnung, von denen welchen es zu thun erlaubt lst, verschlossen, denen ans dem Orrsvorstaud hierzu erwählten Rathschöffen Schmidt und Brück hieselbft, ohnfehlbar vordem Ablauf des izten Oecembers abzugeben feyen; welcher Vorstand sofort die Ver­zeichnisse und zwar die verschlogene ohne sie zu eröffnen, den besagten subde- legirten Commissarien zuzustellen, ange­wiesen ist. Giessen den 27 Nvv 1806.

Von Vermögenssteuer Commis­sion^ wegen.

v. Groiman. Beuß. Beller.

Bekanntmachungen.

1) Da sich m dem hiesigen Amts- Depvsiren - Kasten die in dem angehen­den Verzeichlnß nach der Aufschrift der Paquete bemerkte aus den Zeiten bor mei- uer Anstellung dahier herrührige depo- «irte Geloer vorfinden, deren Eigenthu- mer unvekannl geworden sind und welche daher nicht restltuirt werden können: so werden auf böheru- Befehl alle diejeni­gen, die irgend einen rechtlichen Anspruch daran machen und begründen zu können gjtmhen,, durch die öffentliche Ladung

aufgefordert, sich binnen 8 Wochen, wel­che Frist ein für allemal anberaumet wird, bei unterzeichnetem Grosherzogl. Amt zu melden, und ihre Legitimationen vor- zulegen , mit der Verwarnung r daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gedachte Depositeugelder zur weiteren Bestimmung abgegeben werden sollen.

Langgöns den 2.5teil Nvv. igcö. Grosherzoglich Hess. Amt das.

E. G. v. Zangen.

Verzeichnis

1) Amerikanische Truppen- fl. kr. pf. Transport - Gelder vom Schultheis Weber und Ad- lerwirth Nompf, wobei 1 Lbthlr. a 2 fl 46 kr. vom

Amtmann Jäg.er , , 5 14

2) Völkische Gelder von Hrn.

Amtsverweser Gravelius . 5521 3) Denn ches Gemeinds-Geld 2 53. 1 4) Den Juden Liebmann von

Wölfersheim betreff. . *. 41 45.

3) Henrich Arnoldisches Geld 27 o

Summa tzz 24 3 Verzeichnet. Langgöns wie oben..

2) Nachdem der blödsinnige Johan­nes Göbel jun. in Pohlgöns durch sein Benehmen seinen Vater und seine Ver-- wandten schon in mehrere kostspielige Verlegenheiten gebracht hat, und es nicht möglich ist, daß die Verwandten auch durch die genaueste Aufsicht allem diesem vorbeugen können; so wird hiermit öf­fentlich bekannt gemacht, daß alle die welche sich mit gedachtem Johannes Gö­bel jun. in irgend ein Verkehr einlassen werden, an dessen Vater sich auf keine Weise halten können, indem derselbe auf keinen Fall dafür zu haften und berg!ei eben Handlungen seines Sohnes zu ge nehmigen gesonnen ist, vielmehr solche in der Hinsicht glö null und nichtig an-

Seseh.cn,

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