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Dom Wohlthun. wozu der Stand verbindet.
(Verfolg.)
So hat man die verschiednen Lebensarten , in welche der Mittelstand vertheitt ist, als eine der größten Wohltharen für das menschliche Geschlecht zu betrachten: Und ein jeder,, der eins von den mannigfaltigen Gewerben treibt, die zum Nutzen der Menschen erfunden find, erzeigt schon durch seinen Fleiß in dem Berufe, der ihm angewiesen ist, seinen Mitbür- gertz etwatz gutes.
gern nützlicher; und kann von den Diensten, die er ihnen durch seine 21tbeiten leistet, für sich selbst einen desto grdsern Lohn erwarten. Man wird ihn suchen: man wird ihm forthelfen : seine Umstände werden sich bessern. Er wird zulezt seinen Arbeiten nicht mehr allein Vorkommen können: und ist 'dadurch auf eine angenehme Weise in den Stand gesetzt, andern, die er in seinen Dienst nimmt, zugleich Brod und Arbeit zu verschaffen.
( Die Fortsetzung folgt. )
Hieraus folgt, daß die übrigen Menschen die nicht durch den Ackerbau und andre Leibesdienste dem Staate nützlich werden können, sich einer gewissen andern Lebensart, die einen Einfluß auf die bürgerliche Glückseligkeit hat, erge- ren müssen. Bei der Wahl einer solchen Lebensart haben Eltern für ihre Minder, Und die Jugend für sich selbst in den ^ah. reu des wachsenden Verstandes, zu üver- leqen : durch welche Art des Gewerbes sie ihren künftigen Unterhalt am sichersten finden, ober bem Lande am meisten dienen, oder wozu sie nach ihren beson- dern Neigungen am tüchtigsten ,eyn werden? Eine Lebensart, zu welcher sich schon eine überflüssige Menge Leute ge-t widmet haben, so daß einer dem andern zur Erwerbung des täglichen Unter Halts im Wege steht, ist zu w-derrathen; und statt deren eine solche zu wählen, ln wel. eher es noch au Arbeitern fehlt.
Nachdem aber die Wahl gestimmt ist, so muß ein jeder alle leine t&eelennnfte aufbieten, diejenige Kunst, welcher er stch gewidmet hat, immer vollkommner zu machen. Eben durch dieses Nachdenken und durch den damit verbundnen anhaltenden Fleiß wird er seinen Mitvnr-
S t e ck b r i e f.
Bei einem zwischen dem Einwohner Johannes Schick zu Rvödorf hiesigen Amts, und des dasigen Gerichtöschöpfeu Preisen Knecht Jacob Weih aus Allcndorf Amts Neustadt gebürtig, am 2gten des vorigen Monarhs Mai vorgewesenen Streite hat Ersterer einett Schlag auf den Kopf bekommen, woran er am 29. Mai gestorben ist.
Der Weih hat sich, ehe dem hiesigen Amte von dem Vorfälle Anzeige geschah, am 27. Mai auf flüchtigen Fuß gesetzt. Nach der Angabe seines Brod- Herrn misset er ungefähr 5 Fuß und 3 bis 4 Zoll; er har ein schwärzlich Gesicht, schwarze Augen, und schwarze Haare, und ist bei feiner Entweichung in ein blaues Kamisohl, blaues Leibchen, roth seidenes Halstuch, wei,e linnene Hosen, blaue Strümpfe, und Schuhe gekleidet gewesen.
Da nun die bisherigen Nachforschungen nach diesem Menschen , und die schon am 29. Mai erlassenen Steckbriefe fruchtlos waren, so siehet mau sich veranlasset, alle Obrigkeiten hierdurch zu ersuchen, auf den beschriebenen Weih Acht geben, ihn im Belretungefalle arren- ren


