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Die Anorduurrg eines allgemeinen Dankfeftes in den Grosherzogl. Hessischen Staaten betreffend-
Refcribatur auf allerhöchsten Besse hl Sr. Römglichen Hoheit des Grosherzogs von Hessen sämtlichen Inspektoren und Geistlichen Höchstderselben Souverainität unterworffenen und zu dem
Einwohnern Dero souverainen Staaten hegendaß sie die Empfindungen der lebhaftesten Dankbarkeit in der tiefsten Verehrung gegen die weise Leitung der gütigen Vorsehung mit höchst Ihnen rhei- ken werden- Giessenden 9tenNov. igoö.
Grosherzogl. Hess. Kirchen - und Schulrath das.
Lberfürstenthum Hessen gezogenen Landen auf nächstkommenden Sonntag als den i6ten dieses ein allgemeines Dankfest, wegen der sich ergebenen großen Ereignissen/ wodurch die fouveraine Grosherzoglich Hessische Staaten von denen sie, so wie überhaupt das mittägliche Teutschland bedroheren Gefahren,. be- freyr worden,. zu feyern,, und unter au»- dern in den Dankpredigten vorzustellen, daß so drohend die Gefahren als unvermeidliche Folgen des Kriegs für besagte Staaten werden konnten ,, so glücklich die weise und allgütige Vorsehung unter dem Seegen der Waffen Frankreichs und feiner Verbündeten — geleitet durch die Klugheit und siegreiche Waffen Sr. Ma- sestat des Baisers und Bönigs Napoleon — solche von diesen Landen verscheucht und,- schonend, den Kriegs- Schauplatz in die entfernteste Gegend ge» führet habe, daß dieses glückliche Ereig- niß nicht anders als mit dem innigsten Dankgefüh! Sr.Bönigl.Hoheit, Höchft- welche das Wohl Ihrer Staaten stets vor Augen haben ,, sowohl als Höchst- derv getreuen Unterthanen Herzen beseelen könne, daß indem Höchftdieselbe das harte Schicksal der Kriege aus wahrem Menschengesühl schmerzhaft empfinden, Sie auch mir dem Wunsch und Neigung des erhabenen Protectors des Rheinischen Bundes Höchstdero Wunsche für die Möglichkeit eines dauerhaften allgemeinen Friedens vereinigen, und in eben der Maase das volle Vertrauen zu allen
Bekanntmachungen«
r) Nachdem der blödsinnige Johannes Göbel jun„ in Pohlgöns durch sein Benehmen seinen Vater und seine Verwandten schon in mehrere kostspielige Verlegenheiten gebracht hak, und es nicht möglich ist, daß die Verwandten auch durch die genaueste Aufsicht allem diesem vorbeugen könnenso wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß alle die welche sich mit gedachtem Johannes Göbel jun., in irgend ein Verkehr eiulaflcn werden,. an dessen Vater sich auf keine Weise halten können,, indem derselbe auf keinen Fall dafür zu haften und dergleichen Handlungen seines Sohnes zu genehmigen gesonnen ist, vielmehr solche in der Hinsicht als null und nichtig angesehen,. und die Verführer jenes unbesonnenen Menschen,, weshalb man die benachbarten Aemter stets requiriren wird, noch ausserdem gebührend werden gestraft werden- Langgöns den 6ten Nov. isoö.
Grosherzogl. Hess. Amt das.
C. G»v, Zangen-
2) Nachdeme desJuden Kaufmann Jonas von Wisseck Ehefrau, Jüdin Beta, sich erklärt bat, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, sondern sich in Rücksicht der von demselben contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Wohlthaten Vorbehalten wolle;
so


