Ausgabe 
15.11.1806
 
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Die Anorduurrg eines allgemeinen Dankfeftes in den Grosherzogl. Hessischen Staaten betreffend-

Refcribatur auf allerhöchsten Bes­se hl Sr. Römglichen Hoheit des Gros­herzogs von Hessen sämtlichen Inspek­toren und Geistlichen Höchstderselben Souverainität unterworffenen und zu dem

Einwohnern Dero souverainen Staaten hegendaß sie die Empfindungen der lebhaftesten Dankbarkeit in der tiefsten Verehrung gegen die weise Leitung der gütigen Vorsehung mit höchst Ihnen rhei- ken werden- Giessenden 9tenNov. igoö.

Grosherzogl. Hess. Kirchen - und Schulrath das.

Lberfürstenthum Hessen gezogenen Lan­den auf nächstkommenden Sonntag als den i6ten dieses ein allgemeines Dank­fest, wegen der sich ergebenen großen Ereignissen/ wodurch die fouveraine Gros­herzoglich Hessische Staaten von denen sie, so wie überhaupt das mittägliche Teutschland bedroheren Gefahren,. be- freyr worden,. zu feyern,, und unter au»- dern in den Dankpredigten vorzustellen, daß so drohend die Gefahren als unver­meidliche Folgen des Kriegs für besagte Staaten werden konnten ,, so glücklich die weise und allgütige Vorsehung unter dem Seegen der Waffen Frankreichs und fei­ner Verbündeten geleitet durch die Klugheit und siegreiche Waffen Sr. Ma- sestat des Baisers und Bönigs Na­poleon solche von diesen Landen verscheucht und,- schonend, den Kriegs- Schauplatz in die entfernteste Gegend ge» führet habe, daß dieses glückliche Ereig- niß nicht anders als mit dem innigsten Dankgefüh! Sr.Bönigl.Hoheit, Höchft- welche das Wohl Ihrer Staaten stets vor Augen haben ,, sowohl als Höchst- derv getreuen Unterthanen Herzen be­seelen könne, daß indem Höchftdieselbe das harte Schicksal der Kriege aus wah­rem Menschengesühl schmerzhaft empfin­den, Sie auch mir dem Wunsch und Nei­gung des erhabenen Protectors des Rhei­nischen Bundes Höchstdero Wunsche für die Möglichkeit eines dauerhaften allge­meinen Friedens vereinigen, und in eben der Maase das volle Vertrauen zu allen

Bekanntmachungen«

r) Nachdem der blödsinnige Johan­nes Göbel jun in Pohlgöns durch sein Benehmen seinen Vater und seine Ver­wandten schon in mehrere kostspielige Verlegenheiten gebracht hak, und es nicht möglich ist, daß die Verwandten auch durch die genaueste Aufsicht allem diesem vorbeugen könnenso wird hiermit öf­fentlich bekannt gemacht, daß alle die welche sich mit gedachtem Johannes Gö­bel jun., in irgend ein Verkehr eiulaflcn werden,. an dessen Vater sich auf keine Weise halten können,, indem derselbe auf keinen Fall dafür zu haften und derglei­chen Handlungen seines Sohnes zu ge­nehmigen gesonnen ist, vielmehr solche in der Hinsicht als null und nichtig an­gesehen,. und die Verführer jenes unbe­sonnenen Menschen,, weshalb man die benachbarten Aemter stets requiriren wird, noch ausserdem gebührend werden gestraft werden- Langgöns den 6ten Nov. isoö.

Grosherzogl. Hess. Amt das.

C. G»v, Zangen-

2) Nachdeme desJuden Kaufmann Jo­nas von Wisseck Ehefrau, Jüdin Beta, sich erklärt bat, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, sondern sich in Rücksicht der von demsel­ben contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Wohlthaten Vorbehalten wolle;

so