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Nachricht.

Da die in den jetzigen Zeiten statt findende Einquartirungslast, bey welcher der Quartierträger die Kost geben muß, von derjenigen, welche zu gewöhnlichen Zeiten statt findet, gar sehr verschieden jft, folglich nicht blos den Hauseigen- thümern und solchen Einwohnern welche nut Familie leben, zugemuthet werden kann, sondern billig unter alle und jede in hiesiger Stadt etablirte Einwohner, nach Verhältnis der Vermögenskräfte ei­nes jeden vertheilet werden muß, gleich­wohl mehrere etabUrteEinwohner, blos um deswillen weil sie keine Haushaltung füh­ren , und nur bestimmte, ihnen unent­behrlich seyende Zimmer bewohnen, von Einquartirung frey zu seyn, vermeynen, dieser Einwand aber um so unstatthafter ist, als es hier nicht an Gelegenheit feh­let, seine Einquartirung, gegen Bezah­lung zur Verköstigung und Nachtlager anderwärts unterzubringen; so werden dergleichen Einwohner hiermit benachrich­tiget, daß dieselben, fals sie die ihnen zukommende Einquartirung nicht bey sich selbst verköstigen und logiren wollen, die Traiteurs und Wirthe an welche sie solche veraccordiret, bey dem Stadt-Quartir- Amt in Zeiten anzuzeigen haben, widri- genfals dieselben sich es selbst beymessen müssen, wenn ihnen die Einquartirung in ihre Wohnungen zugeschickt wird.

Giessen den 6ten Dec. 1806.

Grosherzoglich Hessische Quar- tir-Commission.

Bekanntmachungen.

1) Da sich in dem hiesigen Amts- Depositen - Kasten die in dem angehen­den Verzeichniß nach der Aufschrift der Paquete bemerkte aussen Zeiten vor Meis­

ner Anstellung dahier herrührige depo- nirte Gelber vorfinden, deren Eigenthü- mer unbekannt geworden sind und welche daher nicht restituirt werden können: so werben auf höhern Befehl alle diejeni­gen, die irgend einen rechtlichen Anspruch daran machen und begründen zu können glauben, durch die öffentliche Labung aufgefordert, sich binnen 8 Wochen, wel­che Frist ein für allemal anberaumet wird, bei unterzeichnetem Grosherzogl. Amt zu melden, und ihre Legitimationen vor­zulegen , mit der Verwarnung , daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gedachte Depositengelder zur weiteren Bestimmung abgegeben werden sollen.

Langgöne den 2,zten Nov. 1806. Grosherzvglich Hess. Amt das.

C. G. v. Zange n.

Verzeichnis

1) Amerikanische Truppen- ff. kr..pf.. Transport - Gelder vom Schultheis Weber und Ad- lermirZb 9tompf., wobei i Lbthlr. ä 2 fl. 46 fr. vom

Amtmann Jäger . . $ j4 _

2) Völkische Gelder von Hrn.

Amtsverweser Gravelius . 5 52 i 3) Dernisches Gemeinds-Geld 2 53 1 4) Den Juden Liebmann von

Wölfersheim betreff. . .. 41 4- __

5) Henrich Atnoldisches Geld 27 40 —

Summa 8Z 24 2 Verzeichnet. Langgöns wie oben.

2) Die Großherzogl. Hess. Landka­lender für das Jahr 1807., sind allhier bei Amtsdiener Löber, das Stück ä 4 fr. zu bekommen.,

3) Diejenige Herren, welche bei mir grüne Halbmaas - Bouteillen und Gla­ser bestellt haben, können solche jezt t» Empfang nehmen.

Domiuicnö Rossi.

4) §rk-