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Der Tempel des Glücks. Ein Trau m.

(Verfolg.)

Ich giengvor der zehnten Thür, die ebenfalls nur für Frauenzimmer war, DDrbei, ohne etwas zu bemerken , äusser den Statüen der Phryne und Lais, und über der Thür die Geschichte der Danae. Die meisten , welche hierdurch hinein gien- gen, wurden wieder heraus gestossen, nachdem sie kurze Zeit in dem Tempel gewesen waren, und alsdenn begaben sie sich entweder zum Lazarett) des Glücks, oder zur folgenden Thür.

Die eilfte Thür war mit Rosen­kränzen, Pönitenzkleidern, Ruthen, Geis­seln und Gebetbüchern ausgezieret. Hebet* derselben war eine dreifache Krone abge- hildet, die mit Kardinalshüten, Bischofs­mützen und Staben umgeben war. Mit­ren davor stand Tartüffens Bildsäule. Er schlug die Augen stets nieder, aber mit den Händen schien er nach den Ehren­zeichen zu greifen, die über der Thür standen. Alle vou beiden ^Geschlechtern, welche hier hinein giengen, waren ver- larvr. Ich schloß daraus, daß dieser Eingang für Scheinheilige wäre.

Die zwölfte Thür hieng mit der eilf- ten durch einen heimlichen Gang zusam­men. Sie schien ganz mit Blut besprützt. Auf der einen Seite stand Irenens, und auf der andern Cromwels Bild. Es war eine halsbrechende Arbeit, durch diesen Weg hinein zu kommen, da er voller Fallthüren war. Dieses und ihr schreck­licher Anblick machte, daß sehr wenige in diese Thür hinein giengen. Keiner, selbst die kühnsten , wagten sich nicht hin­ein , ohne Schauer und Grauen zu em- pfinden. Ich eilte von dieser scheuslichen Aussicht hinweg.

(Der Verfolg künftig.)

Polizey t Verordnungen.

i) Da die Anzeige geschehen ist, daß sich viele der hiesigen Einwohner oder deren Gesinde ost aus Bequemlichkeit beygehen lassen, Kehrig., Kummer, ja auch manchmal todeS Vieh und andere vergleichen Unreinlichkeiten, welche ent­weder dem Wasenmeister übergeben oder von den Einwohnern selbst vor die Stadt auf die daselbst angewiesene Kummer­stellen gebracht werden müssen, in den hiesigen Stadtkanal, oder die sogenannte Stadt-Bachezu werfen, wodurch dann der Durchzug des Wassers gehemmt, die­ses selbst zum Nachtheil der Gesundheit verunreinigt, eine öftere, mit sehr gro- sen Kosten für das städtische Aerarium und mit sehr vielen Unannehmlichkeiten für die Einwohner der Stadt verbundene Ausräumung nothwendig gemacht wird; so wird hiermit verordnet, daß sich in Zukunft niemand mehr unterstehen soll, den Stadtkaual mit gedachten Dingen zu verunreinigen und zu verschütten; daß sofort jeder Uedertretter dieser Anord­nung ohne Ansehen des Standes und der Person in eine Strafe von Z st. genom­men, und dem Anzeiger eines Eontrave- nienten, wenn dieser der Thar überführt wird, die Halste der Strafe unter Der, schweigung seines Namens zu Thei! wer­den soll.

2) Da die Anzeige geschehen, daß Kehrigr, Bauschutt, Eis und anderer Un­rath in die Braugasse, besonders des Nachts, geworfen werde; als wird sol­ches hiermit nicht nur ernstlichst und bei Strafe verboten, sondern auch dem An­geber eines Uebertrerers dieses Verbots, unter Verschweigung seines Namens, eine Belohnung von 2 Nthlr. zugesichert.

3) Da der Weg um die Schoor hin­ter den ©reinen an dem Graben her le­diglich