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Der Tempel des Glücks. Ein Trau m.
(Verfolg.)
Ich giengvor der zehnten Thür, die ebenfalls nur für Frauenzimmer war, DDrbei, ohne etwas zu bemerken , äusser den Statüen der Phryne und Lais, und über der Thür die Geschichte der Danae. Die meisten , welche hierdurch hinein gien- gen, wurden wieder heraus gestossen, nachdem sie kurze Zeit in dem Tempel gewesen waren, und alsdenn begaben sie sich entweder zum Lazarett) des Glücks, oder zur folgenden Thür.
Die eilfte Thür war mit Rosenkränzen, Pönitenzkleidern, Ruthen, Geisseln und Gebetbüchern ausgezieret. Hebet* derselben war eine dreifache Krone abge- hildet, die mit Kardinalshüten, Bischofsmützen und Staben umgeben war. Mitren davor stand Tartüffens Bildsäule. Er schlug die Augen stets nieder, aber mit den Händen schien er nach den Ehrenzeichen zu greifen, die über der Thür standen. Alle vou beiden ^Geschlechtern, welche hier hinein giengen, waren ver- larvr. Ich schloß daraus, daß dieser Eingang für Scheinheilige wäre.
Die zwölfte Thür hieng mit der eilf- ten durch einen heimlichen Gang zusammen. Sie schien ganz mit Blut besprützt. Auf der einen Seite stand Irenens, und auf der andern Cromwels Bild. Es war eine halsbrechende Arbeit, durch diesen Weg hinein zu kommen, da er voller Fallthüren war. Dieses und ihr schrecklicher Anblick machte, daß sehr wenige in diese Thür hinein giengen. Keiner, selbst die kühnsten , wagten sich nicht hinein , ohne Schauer und Grauen zu em- pfinden. Ich eilte von dieser scheuslichen Aussicht hinweg.
(Der Verfolg künftig.)
Polizey t Verordnungen.
i) Da die Anzeige geschehen ist, daß sich viele der hiesigen Einwohner oder deren Gesinde ost aus Bequemlichkeit beygehen lassen, Kehrig., Kummer, ja auch manchmal todeS Vieh und andere vergleichen Unreinlichkeiten, welche entweder dem Wasenmeister übergeben oder von den Einwohnern selbst vor die Stadt auf die daselbst angewiesene Kummerstellen gebracht werden müssen, in den hiesigen Stadtkanal, oder die sogenannte Stadt-Bachezu werfen, wodurch dann der Durchzug des Wassers gehemmt, dieses selbst zum Nachtheil der Gesundheit verunreinigt, eine öftere, mit sehr gro- sen Kosten für das städtische Aerarium und mit sehr vielen Unannehmlichkeiten für die Einwohner der Stadt verbundene Ausräumung nothwendig gemacht wird; so wird hiermit verordnet, daß sich in Zukunft niemand mehr unterstehen soll, den Stadtkaual mit gedachten Dingen zu verunreinigen und zu verschütten; daß sofort jeder Uedertretter dieser Anordnung ohne Ansehen des Standes und der Person in eine Strafe von Z st. genommen, und dem Anzeiger eines Eontrave- nienten, wenn dieser der Thar überführt wird, die Halste der Strafe unter Der, schweigung seines Namens zu Thei! werden soll.
2) Da die Anzeige geschehen, daß Kehrigr, Bauschutt, Eis und anderer Unrath in die Braugasse, besonders des Nachts, geworfen werde; als wird solches hiermit nicht nur ernstlichst und bei Strafe verboten, sondern auch dem Angeber eines Uebertrerers dieses Verbots, unter Verschweigung seines Namens, eine Belohnung von 2 Nthlr. zugesichert.
3) Da der Weg um die Schoor hinter den ©reinen an dem Graben her lediglich


