Ausgabe 
26.1.1805
 
Einzelbild herunterladen

- ) I

Die Frugalität.

(Verfolg.)'

Ich finde so viel Schönes, Erha­benes, Nützliches, in dieser Tugend der Römer und anderer ausgestorbeuer Völ­ker, daß ich den Reizungen nicht wider­stehe» ka», einen Versuch in der Abhand­lung und Bestimmung ihrer wahren und eigentlichen Natur zu machen, und mei­nen Mitbürger» in der reinen Absicht zu übergeben , ihre Liebe zu einer Tu­gend zu erwecken oder zu stärken, und ihr Nachdenken auf die Mittel ihrer Be­förderung und Ausbreitung zu richten, die ich als einen starken Damm gegen das überhand nehmende Elend der Welt, wenigstens gegen einen grossen Tbeil des­selben ansehe. Ich werde diese Tugend erst in einiger Ferne ansehen , tun sie von andern Gegenständen zu unterschei­den. Ich werde nachstdem sie ganz in der Nahe betrachten, und ihren eigent­lichen Begriff fest setzeit; und endlich ihre verschiedenen Eigenschaften vortra­gen, um dadurch, als durch so viel Züge, ihren ganzen Charakter anszubilden.

Die Frugalitat gehört in das Ge­schlecht der häuslichen Tugenden, und betrifft daS Inwendige unsers Hauswe­sens, unser Essen, Trinken, Kleidung, Wohnung, Lebensart, Regierung des Hauses, Kinderzucht, Bediente, Ge- rätbschaften Sre gehört nicht fürs Pu­blikum, und erstreckt sich nicht über die Grenzen des Privatstandes. Ich werde mich dieser Anmerkung unten bey Gele­genheit wieder erinnern.

Ihr Name, als ein zusammeuqe- seztes Worr, stammt von dem einfachen Worte Fruges ab, welches bekantkich so viel als Frucht, Erdengut, was zur Nothdurft des Lebens gehört, heißt. Ursprünglich will also Frugalttät so viel

4 ( -

bezeichnen, als wenn einer seiner Früchte und Erdeugürer genießt, und darin e- nug findet, d,e Bedürfnisse semes Leb^nS zu stillen.

(Die Fortsezung folgt.)

Ediktalvorladungen.

i) Nachdem erforderlich seyn will, den Passivstand des abgelebten Schr-tz- juden Michel Bär dahier fest zu setzen; so werden alle diejenige unbekannte Gläubiger, welche'an des gedachten Ju­den Michel Bars Verlassenschaft eine For­derung ex quocunque capite zu ha- bku glauben, edicralirer hiermit vorgela- den, Donnerstags den 31. dieses Monats vor Landgraf!. Amt dahier so gewiß zu erscheinen, und ihre Forderung richtig zu stellen, als sie ansonsten nicht weiter gehört sondern mit ihrer Forderung wer­den präcludirt werden.

Langgöns, am yten Jänner 1805. Landgräfl. Hess Justrzamt das.

C. G. v. Zange n.

2) Nachdeme nicht allein des Johann Henrich Sommerlads zu Lollar Kinder eine sehr beträchtliche Forderung an müt­terlichen illatis an ihrem Vater haben, sondern auch sonsten noch mehrere Schuld- Posten gegen denselben eingebrachr wor­den sind, die Kinder jedoch unter Zu­stimmung ihrer Vormündern entscl-lojfen sind, gegen gänzliche Ueberlassung oes immer noch sehr beträchtlichen Vermö­gens an sie, sich mit ihres Vatters Gläu­bigern zu vergleichen, und einen förm­lichen Konkurs zu vermeiden , zu dem Ende aber erforderlich ist, den Cchuk- denftand festznsetzen; so werden alle und jede, welche au gedachten Henrich Som- merlad zu Lollar aus irgendeinem Grund eine rechtliche Forderung zu haben glau- beu, hiermit vorgeladen,

Mon-