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Bifte an die Ekkern und häuslichen Vorgesetzten der Scholaren des Landgräflichen Pädagogiums.

Da es unmöglich ist, dafi die unserm Institute Anvertrauten, auch äusser der Schulzeit, stets unter den Augen der teurer seyen, uns jedoch die Sorge für das Leben und die Gesundheit und das sittliche Beste derselben Gewissenssache ist und seyn muß; so bitte ich die Eltern und häuslichen Vorgesetzten unsrer Scho­laren aufs angelegentlichste, dem in der warmen Jahrszeit so gewöhnlichen Ba­den, welches wir durch eine öffentliche Schul - Erlaubnis zu genehmigen durch unsre Pflicht verhindert sind, ine genaueste und besorgteste Aufmerksamkeit zu wid­men. Zwar wird auch in Absicht dieses Puncts mit schuldiger Treue gethan, was uns-möglich ist z allein die Verantwort- üchkert- wegen der liebel und Unglüks- fälle, die das Baden zur Holge haben kann , ruhet bloS auf den häuslichen Vor­gesetzten, welche den Ihrigen dazu die häusliche Erlaubnis ertheilen.

Ich kann, hier die höchst wichtigen Gründe nicht entwickeln, welche Eltern und Erzieher zu der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit aus das Baden bestim­men müssen; aber ich darfdie Beachtung meiner Bitte auf diese Aufmerksamkeit um so zuversichtlicher hoffen, da ich die' öffentliche Versicherung geben kann, daß tbatig daran gearbeitet wird , mit der Zeit solche Einrichtungen zu treffen, nach de­ren Realisi'ung das Baden der uns An­vertrauten auch von Seiten des Landgräf­lichen- Pädagogiums öffentlich gut ge­heissen werden kann.

Giessenden igten Junius rFoZ.

I. E. G. Schaumann.

Bekanntmachungen.

i) Da mit diesem Monate die Zei- tmiAepränumeration des ersten hal­

ben Jahrs zu Ende gehet; so ersucht man das geehrte Publikum , die desfall- sigen weiteren Bestellungen längstens bis zum 24tcn dieses zu machen, damit die Zeitungen gehörig verschrieben wer­den können. Zugleich muß man aber auch bemerken, daß eine jede nicht ge­schehene Bestellung, als Abbestellung angesehen werde.

Giessen den 4ten Juni 1805.

Landgräflich Hess. Postamt,

2), Nachdem die Jüdin Esther, deA Schutzjuden Joseph Samuel Katz 2te Ehefrau, dahier bei unterzeichnetem Landgrafl. Amt die ausdrückliche Erklä­rung gethan, daß sie mit ihrem Ehe­mann keinen gemeinschaftlichen Handes treiben wolle, und sich für dessen allen- fall^ zu coutrahirende Schulden nicht verbürge; so wird dieses hiermit zu Je­dermanns Wissenschaft bekannt gemacht, damit diejenige, welche mit ersagiem Ju­den Joseph Samuel Katz in Handlungs­verkehr fretten, sich darnach zu bemes­sen haben,

Langgöns am ryten Mai 1805. Landgräfl. Hess. Justizamt das.

C. G. von Za 11 gen,

3) Nächsten Donnerstag als de» 2Qten Juui, soll das Gegräs auf den, de» v. Schmalkalderischen Herrn Erbe» zugehörigen Wiesen, öffentlich an de» Meistbietenden versteigt werden. Lieb­haber hierzu können sich auf den bestimm­ten Tag Morgens früh um 7Uhr beider obersten Wiessecker Mühle einfiuden.

Giessen den iLten Jnui 1805.

C. Sues.

4) Künftigen Montag den ryken d- Monats Nachmittags um Z. Uhr, soll mit der Versteigerung in des Kaufmann Berschen Haus fortgefahren, und daber

besold