— ) i47 c —
Hier muß uns, aber von rechtswegen der geschwinde Hintritt unserer Mitbürger gar nicht, ihr langsamer Tod aber gar sehr bekümmern. <ginb .wir bei dem Sterbebette unserer Brüder gewesen? Ach, welch ein betrübter Airblick! Wie sauer wird es nicht einem Sterbenden, durch eine tödtliche Krankheit allgemach ausgemergelt zu werden? Wie schwer, wenn er einem gebeugten Ehegatten, einer Anzahl geliebter Kinder, die Ab- schiedohand geben, und ihnen das lezte Lebewohl auf ewig sagen soll? Wie bitter ist nicht der Todcckampf, darinnen alle Menschen, auch die, von denen wir glauben, daß sie sauft verschieden sind, arbeiten müssen ? Kann etwas unser Mitleiden erregen : so sind es diese Umstände des Todes. Das alles aber fallt, bei einem schleunigen Sterben, auf einmal weg. Der Wechsel zwischen int ferm Leben und Tode ist nur ein Augenblick.
Seelen, die zu ihrer seligen Verewigung allezeit wahrhaftig bereitet sind, können daher nach meinem Urtheile, ei» neu geschwinden Abschied sogar zum Gegenstände ihrer Wünsche machen: und der bekannte Ausspruch, in welchem wir einen schnellen Tod vor Gott verbitten, muß nur allein, wenn es recht seyn soll, auf das 2Vort bös eingeschränkt werden. Und so ist das Mitleiden in der That ungegründet, das wir über den schleunigen Tod anderer Menschen empfinden. Würde man uns nicht für unvernünftig halten, wenn wir unfern Freund bedauerten, daß er eine recht uothwendige Reise mit einem guten Fuhrwerke , in einer Stunde zurückgelegt hatte: und dagegen einen andern beklagten, daß er mit den größten Beschwerlichkeiten, und mit einem elenden Gespanne, eine gleiche Entlegenheit, nur erst nach einem ganzen Tage habe errei
chen können? Mau kann demnach die allgemeine Bestürzung über einen plötz" l ich en Tod im wahren Verstände kein Mitleideu nennen.
( Der Verfolg "künftig. )
Bekanntmachungen.
i) Künftigen Montag als den löten dieses Nachmittags 2. Uhr soll in dem Zimmeihof ein noch wenig gebrauchtes verdecktes Wägelchen gegen baare Bezahlung verstrichen werden.
Giessen den iztenSept. 1805*
2) Ein Logis ist auf dem Selzerß- weg zu verlehnen, so in einer Stube, Kammer, Boden, Küche, undHolzplaz bestehet. Es kann sogleich bezogen werden. Ausgeber sagt: bei wem?
3) 200 Gulden liegen'gegen gerichtliche Sicherheit und gewöhnliche Binfen zum Ausleihen parat. Den Eigenthu- mer erfährt man bei Ausgebern.
4) Ich habe das Wohnhaus von dem verstorbenen Burger und Mezger Adolph Sack, aus der Mäusbttrg, bezogen , und empfehle mich mit mehreren Sorten guten Brandwein, Apfelwein, und Bier, welche ich sowo! in dem Hans als über die Strafe, in billigen Preisen verzapfen werde. . Giessen den 13. Sep- tembr. 1805.
Philipp Bekker.
Gottesdienst am 15. Septembr.
In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Professor Palmer. * Nachmittags Herr Superintendent Muller.
In der Vurgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff.
. Mor-


