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Ermahnung an die Feinde der Inokulation der Buhpocken.
Dem sichern Vernehmen nach, haben sich Einige, noch vor Kurzem, gegen die Inokulation der Kuhpocken und diejenigen, welche sich damit befasse»?, folgender Aensserungen erlaubet: „daß die ganze Sache nichts nütze; daß die geimpften Kinder die natürlichen Pocken dennoch bekamen; daß diejenigen, welche die Kuhpocken einimpften, und die Leute dazu beredeten, das böfe Kreutz bekommen möchten und s. w."
Ob ich nun gleich,— für mich und alle vorsichtigen Impfer, welche eben so wo!, als ich, von der Landgräflichen Regierung, dahier, angewiesen worden, „jeder möglichen zukünftigen Ausbrel- tung der natürlichen Kinderpocken durch zweckmasige Impfung der Kukpocken, zuvorzukommen " — hoffen dürfte, daß diese Aeusserungen, auf eine bestimmte Anzeige, eremplarisch gerügt werden möchten: So habe ich doch diesen Weg noch nicht und zwar, aus dem Grunde, weil ich nicht glaube, daß sich diese Aeuf- serungen, auf Bosheit, sondern blos auf Unwissenheit, gründen, noch nicht einschlagen wollen, um mir und allen den- jen gen , welche, mit der nvthigen Vorsicht , impfen, Genugthuung zu verschaffen.
Damit jedoch diejenigen, — welche die schützende Eigenschaft der Kuhpocken, vor den natürlichen Kinderpocken, in Zweifel ziehen, oder wirklich verwerfen, — vorsichtiger werden mögen: So rathe ich denselben, wenn sie, bei ihrer Meinung , beharren sollten, sich auf folgenden Beweiß der nicht schützenden Eigenschaft der Kuhpocken, vor den natürlichen Kinderpocken , durch glaubwürdige Sachverständige, gefaßt zu halten:
i) Daß dasjenige Kind, — welches vorher vaccinirr worden , und weiterhin, mit den natürlichen Pocken, bebaffret worden, — mit den wahren, ächten (nicht falschen, oder wilden), Kinderpo- cken, behafftet gewesen oder jetzt behaff- tet sey.
2) Daß die Materie, mit welcher jenes Kind geimpft gewesen, von welchem dieses, welches nachher die wahren natürlichen Pocken bekommen haben soll, oder jetzt noch damit behafftet sey, weiter inokulirt worden, — ursprünglich wahre Englische (keine Holländische oder Materie, von falschen, oder unächten Kuhpocken ) gewesen sey.
3) Daß die Kuhpockenpusteln, bei jenem Kinde, von welchem die Materie genommen worden, Nicht, vor dem dritten oder vierten Tag, erschienen waren; daß das Kind, am vierten oder fünften Tage, nachdem dasselbe geimpft worden, mit einem mehr oder weniger heffkigen Fieber, behafftet gewesen; daß die Pusteln , mit einer regelmasigen runden Rö- the, bezeichnet worden, und vorzüglich nicht beschleunigt gezeitiget waren, sondern sich, in gehöriger runden Pocken- form, erhoben, und, bis zum ytru oder siten Tag, noch eine fllüssige krystallhelle Feuchtigkeit enthalten hatten; auch, bis zum yten oder roten Tag, mir der vermehrten zirkelförmigen rolhen Geschwulst, umgeben - und bas Kind abermals, mit mehr oder weniger bemerklichen Fiebers zufällen, behafftet gewesen n. f. w.
4) Daß, — zum Impfen diesesKin- des, welches dann, mit den natürlichen Pocken, behafftet worden,— eben noch solche flüssige krystallhelle Kubpockenfeuch, tigkeit, von jenem Kinde, genommen worden ; und daß, bei demselben neuinokulir- ten Kinde, die nemlichen wahren Kuhpocken erschienen, und sich dieselben, im Verlauf, even sy verhalten und geäusscre haben,


