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Ermahnung an die Feinde der Inokulation der Buhpocken.

Dem sichern Vernehmen nach, ha­ben sich Einige, noch vor Kurzem, ge­gen die Inokulation der Kuhpocken und diejenigen, welche sich damit befasse»?, folgender Aensserungen erlaubet:daß die ganze Sache nichts nütze; daß die ge­impften Kinder die natürlichen Pocken dennoch bekamen; daß diejenigen, welche die Kuhpocken einimpften, und die Leute dazu beredeten, das böfe Kreutz bekom­men möchten und s. w."

Ob ich nun gleich, für mich und alle vorsichtigen Impfer, welche eben so wo!, als ich, von der Landgräflichen Re­gierung, dahier, angewiesen worden, jeder möglichen zukünftigen Ausbrel- tung der natürlichen Kinderpocken durch zweckmasige Impfung der Kukpocken, zu­vorzukommen " hoffen dürfte, daß diese Aeusserungen, auf eine bestimmte Anzeige, eremplarisch gerügt werden möchten: So habe ich doch diesen Weg noch nicht und zwar, aus dem Grunde, weil ich nicht glaube, daß sich diese Aeuf- serungen, auf Bosheit, sondern blos auf Unwissenheit, gründen, noch nicht ein­schlagen wollen, um mir und allen den- jen gen , welche, mit der nvthigen Vor­sicht , impfen, Genugthuung zu ver­schaffen.

Damit jedoch diejenigen, welche die schützende Eigenschaft der Kuhpocken, vor den natürlichen Kinderpocken, in Zweifel ziehen, oder wirklich verwerfen, vorsichtiger werden mögen: So rathe ich denselben, wenn sie, bei ihrer Mei­nung , beharren sollten, sich auf folgen­den Beweiß der nicht schützenden Eigen­schaft der Kuhpocken, vor den natürli­chen Kinderpocken , durch glaubwürdige Sachverständige, gefaßt zu halten:

i) Daß dasjenige Kind, welches vorher vaccinirr worden , und weiterhin, mit den natürlichen Pocken, bebaffret worden, mit den wahren, ächten (nicht falschen, oder wilden), Kinderpo- cken, behafftet gewesen oder jetzt behaff- tet sey.

2) Daß die Materie, mit welcher jenes Kind geimpft gewesen, von wel­chem dieses, welches nachher die wah­ren natürlichen Pocken bekommen haben soll, oder jetzt noch damit behafftet sey, weiter inokulirt worden, ursprünglich wahre Englische (keine Holländische oder Materie, von falschen, oder unächten Kuhpocken ) gewesen sey.

3) Daß die Kuhpockenpusteln, bei jenem Kinde, von welchem die Materie genommen worden, Nicht, vor dem drit­ten oder vierten Tag, erschienen waren; daß das Kind, am vierten oder fünften Tage, nachdem dasselbe geimpft worden, mit einem mehr oder weniger heffkigen Fieber, behafftet gewesen; daß die Pu­steln , mit einer regelmasigen runden- the, bezeichnet worden, und vorzüglich nicht beschleunigt gezeitiget waren, son­dern sich, in gehöriger runden Pocken- form, erhoben, und, bis zum ytru oder siten Tag, noch eine fllüssige krystallhelle Feuchtigkeit enthalten hatten; auch, bis zum yten oder roten Tag, mir der ver­mehrten zirkelförmigen rolhen Geschwulst, umgeben - und bas Kind abermals, mit mehr oder weniger bemerklichen Fiebers zufällen, behafftet gewesen n. f. w.

4) Daß, zum Impfen diesesKin- des, welches dann, mit den natürlichen Pocken, behafftet worden, eben noch solche flüssige krystallhelle Kubpockenfeuch, tigkeit, von jenem Kinde, genommen wor­den ; und daß, bei demselben neuinokulir- ten Kinde, die nemlichen wahren Kuh­pocken erschienen, und sich dieselben, im Verlauf, even sy verhalten und geäusscre haben,