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Ediktakvorladnng.
In Ansehung höherer Verordnung werde» um den Passivstand des Georg Philipp Hessen zu Leihgestern vollständig festsetzen zu können, alle desselben unbekannte Gläubiger edi&aliter hiermit vorgeladen, in Tennino den 20t en März I. I Vormittags vor nnterzeich- uetem Amt so gewiß zu erscheinen uttD. ihre Forderungen richtig zu stellen, als sie ansonsten nicht weiter gehört , sondern mit ihren Forderungen ausgeschlossen werden sollen.
Zugleich haben sich die zu erscheinende bekannte und unbekannte Gläubiger des Versuchs der Güte, in deren Entstehung aber weiterer rechtlichen Verordnung zu gewärtigen. Langgöns am 18, Febr. 1805.
Landgräfl. Hessisches Justitzamt das.
C. G. von Zangen.
Bekanntmachungen.
1) Montags den uten Marz, Morgens 9 Uhrj, soll aufdahiesigem RathhauS r) das dem Eladtlieutenant Neuling zugehörige, auf dem Selzersweg zwischen der Sonn und des Balthasar Kempfen Haus gelegenes Wohnhaus, nebst Hofplatz, Stallungen, Scheuer und einem Hintergarten, sodann nach Endigung dieser Vergantung auch
2) nachfolgende, von dem verstorbenen Burger und Invalid Frölich, zurückgelassene Gürerstücke:
15 Nuten 12 Schu Garren an der Schoor, neben Georg Daniel Keil und Wilhelm Frech gelegen, Zehnd- srey.
r/4 Morgen 21 Ruten 8 Schu Garten auf der Weiserd, neben Andreas Daniel Plank jun. , und Johann Peter P'stor, zieht 19 Aid* 5 r/r Pf«
Zins zur Rentei, 3 TO. 7 t/2 Pf.
ZinS an die Universität, Zehndfrey, gegen gleichbaldige baare Bezahlung öffentlich an den Meistbietenden vergantet werden. Es wird dieses zu dem Ende vorher öffentlich bekannt gemacht, damit die Liebhaber sich an bestimmtem Termin und Ort einfinden, und mubie- ten können. Giessen den syten Februar 1805. Dietz.
2) Dienstags den 12. d. M. Morgen- um 9 Uhr, soll auf dahiesigem Ra: hhauS
1) das auf dem Selzersweg zwilchen Hrn. Hofrath FolleniuS und dem Stadtlieutenanr Schuhmacher Neuling gelegene, dem Sonnenwirth Becker zugehörige, Wohnhaus, nebst Scheuer, Stallungen , Hof und Hinterzarten, sodann
2) das von dem t)erftor6entn93urg(r und Schneider Bered, zurückgelassene, in der Weitengasse, zwischen des Soldaten Kräften Wirnb und dem Metzger Konrad Lony gelegene, Wohnhaus, nebst Mistenstätte, gegen gleichbaldige baare Zahlung, öffentlich versteigt werden. Man macht daher dieses zu jedermanns Wissen öffentlich bekannt, damit die Liebhaber sich an dem bestimmten Termin und Ort einfinden, und mitbieten können. Giessen den Uen Marz 1805 Dietz.
3) Dienstags den i2ten März sollen im hiesigen Burggrafiare
a) 18 Stück Pferde, teils Chaisen-Pferde zu 2, 4, und H spännig, teils best- zugerittene Reitpferde
d) mehrere, teils offene teils zuge» machte Wagen, und *
e) Pferdegeschirre, Sättel, Zäune, gvld- und silbergestickre Schabraken und Waltrappen , famr auderm- Reit- und Sattelzeug, öffentlich an den


