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mit einer Einfahrt. Liebhaber körnen solches alle Tage beaugenscheinigen.
Giessen, den -rten Jnni 1804.
Daniel Plank, wohnhaft auf dem Kreuz.
5) Nachdeme des Juden Joseph Levi zu Steinberg Ehefrau, Jüdel, die Er- kiäruug gegeben, daß sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem con- trabirt werdenden Schulden ihrer weiblichen Rechtswohlthaten nicht begeben, vielmehr solche sich ausdrücklich Vorbehalten wolle: so wird dieses zu jedermanns Nachricht hiermit bekannt gemacht, damit diejenige, welche mit er- sagtem Juden in Handelsverkehr (retten, sich darnach zu richten wissen.
Giessen den zitei, Mai 1304.
Landgräflich Hessisches Landamt daselbst.
G r a v e l i u s.
3) Es ist in einer schönen Lage der Stadt ein Logis von zwei Stuben, davon eine auf die Strafe, die andere hinten hinaus gehet, wobei eine Stuben- kammer, eine Küche, eine Kammers ein Platz im Keller und ein groser verschlossener Holzplatz ist, zu vermiethen, und kann den istenJnlii bezogen werden. Bei Ausgebern dieses kann nähere Erkundigung eingeholt werden.
4) Auf dem Solzersweg ist ein Logis in der oben, Etage, so in Z Stuben, einer Kammer, Küche, HoizftnU und verschlossenen Keller besteht, zu vermiekhen, und kam, sogleich bezogen werden. Ausgeber dieses Blatts sagt: wo?
5) Eine Stube mit daran stossender Kammer, mit oder ohne Meubles, ist «uf dem Kreuz zu vermietheu, und kann
sogleich bezogen werden. Bei Ausgebern das Nähere.
4) Auf dem Selzersweg sind an der Strase zwey Stuben, eine Küche und Kammer, zu verlchnen. Das Nähere bei Ausgebern dieses.
Litteränsche Anzeige.
Von einem Werkchen, welches den Titel:
„Analecten aus den Nassauischen und Solinsischen Rechten und deren Geschichte"
führen, und theils gedruckte theils un- gedruckte Abhandlungen und Notizen aus dem in neueren Zeiten erweiterten Gebiete der Nassauischen und Solinsischen Rechte und der äusseren und inneren Geschichte derselben, wovon die -bisher in lateinischer Sprache gedruckten Abhandlungen in einem deutschen den Fortschritten der Rechtswissenschaft angemessenen Auszugeerscheinen, befassen wird, sind in der hiesigen akademischen Buchdrucke- ret> schon Vier Bogen in gt.§. wirklich abgedruckt werden. Der Ladenpreis des Werkchens , welcher nur allein den Zweck hat, den Nassauischen und Colmsiichen Geschäftsmänncrn nützlich zu sevn, und den Sinn für die Bearbeitung des vaterländischen Rechts zu wecken', ist für den mäsigen Band, aus welchem das Buch bestehen wird , 1 fl. 30 fr.
Wer darauf subscribiren will, melde sich gefälligst entweder bei Herrn Buchhändler Krieger oder bei mir.
Es gehört mit zur Charakteristik des Nassauers, daß er Unternehmungen freundlich ansiehet, die vorzüglich auf seinen Beifall berechnet sind.
Möchte dies auch in Ansehung der Analecten der Fall seyn!
Herborn, den 17. May, 1304.
Dr. Böttger.
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