Einzelbild herunterladen

) 99 C

mit einer Einfahrt. Liebhaber körnen solches alle Tage beaugenscheinigen.

Giessen, den -rten Jnni 1804.

Daniel Plank, wohnhaft auf dem Kreuz.

5) Nachdeme des Juden Joseph Levi zu Steinberg Ehefrau, Jüdel, die Er- kiäruug gegeben, daß sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem con- trabirt werdenden Schulden ihrer weibli­chen Rechtswohlthaten nicht begeben, vielmehr solche sich ausdrücklich Vorbe­halten wolle: so wird dieses zu jeder­manns Nachricht hiermit bekannt ge­macht, damit diejenige, welche mit er- sagtem Juden in Handelsverkehr (retten, sich darnach zu richten wissen.

Giessen den zitei, Mai 1304.

Landgräflich Hessisches Landamt daselbst.

G r a v e l i u s.

3) Es ist in einer schönen Lage der Stadt ein Logis von zwei Stuben, da­von eine auf die Strafe, die andere hin­ten hinaus gehet, wobei eine Stuben- kammer, eine Küche, eine Kammers ein Platz im Keller und ein groser ver­schlossener Holzplatz ist, zu vermiethen, und kann den istenJnlii bezogen wer­den. Bei Ausgebern dieses kann nähere Erkundigung eingeholt werden.

4) Auf dem Solzersweg ist ein Logis in der oben, Etage, so in Z Stuben, ei­ner Kammer, Küche, HoizftnU und ver­schlossenen Keller besteht, zu vermiekhen, und kam, sogleich bezogen werden. Aus­geber dieses Blatts sagt: wo?

5) Eine Stube mit daran stossender Kammer, mit oder ohne Meubles, ist «uf dem Kreuz zu vermietheu, und kann

sogleich bezogen werden. Bei Ausgebern das Nähere.

4) Auf dem Selzersweg sind an der Strase zwey Stuben, eine Küche und Kammer, zu verlchnen. Das Nähere bei Ausgebern dieses.

Litteränsche Anzeige.

Von einem Werkchen, welches den Titel:

Analecten aus den Nassauischen und Solinsischen Rechten und de­ren Geschichte"

führen, und theils gedruckte theils un- gedruckte Abhandlungen und Notizen aus dem in neueren Zeiten erweiterten Ge­biete der Nassauischen und Solinsischen Rechte und der äusseren und inneren Ge­schichte derselben, wovon die -bisher in lateinischer Sprache gedruckten Abhand­lungen in einem deutschen den Fortschrit­ten der Rechtswissenschaft angemessenen Auszugeerscheinen, befassen wird, sind in der hiesigen akademischen Buchdrucke- ret> schon Vier Bogen in gt.§. wirklich abgedruckt werden. Der Ladenpreis des Werkchens , welcher nur allein den Zweck hat, den Nassauischen und Colmsiichen Geschäftsmänncrn nützlich zu sevn, und den Sinn für die Bearbeitung des vater­ländischen Rechts zu wecken', ist für den mäsigen Band, aus welchem das Buch bestehen wird , 1 fl. 30 fr.

Wer darauf subscribiren will, melde sich gefälligst entweder bei Herrn Buch­händler Krieger oder bei mir.

Es gehört mit zur Charakteristik des Nassauers, daß er Unternehmungen freundlich ansiehet, die vorzüglich auf seinen Beifall berechnet sind.

Möchte dies auch in Ansehung der Analecten der Fall seyn!

Herborn, den 17. May, 1304.

Dr. Böttger.

<Bot;