Ausgabe 
21.7.1804
 
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Bekanntmachungen.

i) Da des Herrn Landgrafen, un­sere gnädigsten Regenten Landgrafliche Durchlaucht, der katholischen Gemeinde die dahiesige Burgkirche zu ihren Reli­gionsübungen, gemeinschaftlich mit den Protestanten, gnädigst zu gestatten ge­ruhet haben; so wird hierdurch zu jeder­manns Nachricht bekannt gemacht, daß aufSvuntägen, und denjenigen Fest- rrnd Feyertägen, welche von beiderley Religionstheilen gefeiert werden, nach dem höchsten Befehl die beyderley Got­tesdienste folgendermaßen mit einander abwechseln sollen.

I. Die katholische Gemeinde kann ihre Religionsübungen früh morgens an­fangen, wenn sie will; muß aber solche im Sommer (das heißt von Ostern bis Michael) praecife um halb acht und im Winter praecife um fld)t Uhr geendi- get haben.

II. Z)er protestantische Gottesdienst, wozu das Zeichen mit der sogenannten Vaterunser Glocke gegeben wird, nimmt seinen Anfang im Sommer um Acht Uhr, und im Winter um halb Neun Uhr, und muß geendiget seyn, im Som­mer um Zehn Uhr, und im Winter um halb Eilf Uhr.

III. Der weitere katholische Got, teßdienst , wozu das Zeichen mit* der oben auf dem Stadtkirchen Thurm Hangenden kleinen Glocke gegeben wird, soll Som­mers um io 1/2 und Winters um eilf Uhr anfangen, und in beiden Jahreszei­ten um halb ein Uhr geendiget seyn.

IV. Der Nachmittags - Gottesdienst für die Protestanten nimmt in jeder Jah­reszeit um ein Uhr seinen Anfang, und man hat sich an das Zeichen, das ohne­hin zum Gottesdienst in der Stadtkirche gegeben wirb, auch bey der Bnrgkirche

zu richte». Er muß um halb drey Uhr geendiget seyn.

V. Der Nachmittags - Gottesdienst der Katholischen nimmt sofort um Drey Uhr seinen Anfang, wozu es keines wei­teren Zeichens bedarf.

Nach dieser Anordnung wird Sonn­tags den 2yten dieses zum erstenmal pro­testantischer und katholischer Gottesdienst in der Burgkirche gehalten werden.

Giesen den tytenJulii 1S04.

Landgraflich Hessijcher Kirchen - und Schulrath daselbst.

2) Nachdem da§ dem Burger und Fuhrmann Jakob Noll zugehörige, ohn, weit dem Stockhaus gelegene Wohnhaus, nebst Scheuer, Höfchen und hinter dem Haus befindlichen Miststalle, so wie auch nachfolgende Gürerjrücke

i/4Morg. 2vRut. ig Sch. Acker, stößt auf den Haddersgraben , neben Joh. Friedrich Müller u Konrad Schwan, giebt 2'Mest. 5 i/2 Ge>ch. med. zur Landgrast. Kellerei,

1/2 M. ii R. 2Sch. Acker am Krof- dorfer Weg, neben Konrad Schwan, giebt 2 1/2 Mest. med. an Hrn. V. Onn hausen,

!/2 M. I2R 2Sch. über dem Schwal- bachischen Acker, neben v. Schmal- kalderischeu Hrn. Erben und Georg Schubdecker von Krofdorf, giebt 1 Mest. med. zur Laudgrafl. Kellerei, 37 SR. 2 Sch. ein Sluck am Schwal- bachischen Gut im Katzenfell), neben Magnus Benner und Konrad Schä­fer von Krofdorf,

1/4 M. 28 9t 12 Sch. Acker an der Weilbnrgischen Grenz, neben Kon­rad Pfeifer.von Gleiberg und Kon­rad Schwan, giebt 5 Vz Gesch. stän­dig Korn und 51J3 Gesch. ständ. Ha­fer zur Landgrafl. Kellerei,

r/rM. 8N. 9 Sch. daselbst, neben 3oh.