Ausgabe 
19.5.1804
 
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Ediktalvorladung.

Da über das Vermögen des hie­sigen Buchhändlers Heinrich Gottfried Stamm der Concursproceß erkannt und Folge dessen terminus ad liquidandmn auf Montag den 25. Junius 1804. Vor­mittags 9 Uhr anberaumet worden, so wird, unter der Verwarnung, daß die Nichrerscheinenden von der Concursmasse ausgeschlossen werden sollen, allen den­jenigen , welche an dieselbe rechtliche An­sprüche haben, hiermit aufgegeben, sol­che in besagtem Termin, entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte, anzuzeigen und richtig zu stellen, sich sodann des Versuchs eines gütlichen Vergleichs in dessen Entstehung aber wei­terer rechtlichen Verfügung zu gewärti­gen. Giessen den 21 teil April 1804.

Landgräflich Hessisches Universi- tätsgericht das.

Bekanntmachungen.

1) Die bereits bestehende Verord­nung, daß alle fremde Personen, welche hier eintreffen, und entweder bei Anver­wandten oder Bekannten sich aufhalten, von denjenigen Einwohnern, wo sie auf- genvmmen werden, angezeigt werden sol­len , wird hiermit nochmaleu mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß Jeder­mann, ohne Ausnahme, in dergleichen Fallen einen Nachrzettel an das Wall» thor einschicken, gegenfalls sich zu ge­wärtigen habe, daß ihm die bestimmte Strafe angesetzet werde.

Giessen den 7teil Mai 1804.

Landgräfl. Hess. Polizeidepu­tation das.

2) Den sämtlichen Herbergsvätern dahier wird hierdurch wiederholt aufge» geben, keine andre Personen zu beher­bergen, als die zu solchen Zünften ge­

hören, wovon sie die Herberge haben, auch keinen länger als eine Nacht beher­bergen, im Gegenfall aber, und wenn ein Handwerksbursche lange hier bleiben sollte, sogleich davon die Anzeige zu. thun. Giessen den 7ten Mai 1804.

Landgräfl. Hess. Polizeidepu­tation das.

3) Nachdeme Dienstags den 22ten dieses Vormittags y. Uhr zu Rodheim in den dasigen Markwaldungen ohngefähr 8c>. Klafter Holz, welche allenfalls gegen einen noch zu bestimmenden billigen Fuhr- lohn anhero gebracht werden können, ge­gen baare Zahlung versteigt werden sol­len : so wird solches hiermit bekannt ge­macht, damit sich die Steiglusiige zur bestimmten Zeit zu Rodheim, wo ihnen der Plaz im Wald genauer angegeben werden wird, einfinden, und dem Ver­strich beiwohnen können. Giessen den issren Mai 1804."

Landgräflich Hess. Landamt das.

4) Nachstehende von dem verstorbe­nen Kandidaten Kempf herrührende Gü­therstücke, als

1/4 Morgen 37 Ruten Garten auf dem Gartenfeld, neben Andreas Walz, flieht i fl. 28 Alb. 2 Pf. .Zins zur Kellerey,

i Morgen, lZ Nut. 7 Sch. Wiese im Weier, neben Joh. Jungen Wittib zu Kleinliuden, giebt Fischer-Zehen- den,

1/2 Morgen, 2g Rut. 8 Sch. Wiese auf der Au über der Gansbach, neben Georg Melchior Schwan und Peter Vogt, giebt 4 Si'tl) Wachs zur L. Kellerey, .

sollen künftigen Donnerstag den 24fe« dieses, Nachmittags 2 Uhr in des Hru. Wald-Inspektor Seipen Behausung öf-

fent-