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Ediktalvorladung.
Da über das Vermögen des hiesigen Buchhändlers Heinrich Gottfried Stamm der Concursproceß erkannt und Folge dessen terminus ad liquidandmn auf Montag den 25. Junius 1804. Vormittags 9 Uhr anberaumet worden, so wird, unter der Verwarnung, daß die Nichrerscheinenden von der Concursmasse ausgeschlossen werden sollen, allen denjenigen , welche an dieselbe rechtliche Ansprüche haben, hiermit aufgegeben, solche in besagtem Termin, entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, anzuzeigen und richtig zu stellen, sich sodann des Versuchs eines gütlichen Vergleichs in dessen Entstehung aber weiterer rechtlichen Verfügung zu gewärtigen. Giessen den 21 teil April 1804.
Landgräflich Hessisches Universi- tätsgericht das.
Bekanntmachungen.
1) Die bereits bestehende Verordnung, daß alle fremde Personen, welche hier eintreffen, und entweder bei Anverwandten oder Bekannten sich aufhalten, von denjenigen Einwohnern, wo sie auf- genvmmen werden, angezeigt werden sollen , wird hiermit nochmaleu mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß Jedermann, ohne Ausnahme, in dergleichen Fallen einen Nachrzettel an das Wall» thor einschicken, gegenfalls sich zu gewärtigen habe, daß ihm die bestimmte Strafe angesetzet werde.
Giessen den 7teil Mai 1804.
Landgräfl. Hess. Polizeideputation das.
2) Den sämtlichen Herbergsvätern dahier wird hierdurch wiederholt aufge» geben, keine andre Personen zu beherbergen, als die zu solchen Zünften ge
hören, wovon sie die Herberge haben, auch keinen länger als eine Nacht beherbergen, im Gegenfall aber, und wenn ein Handwerksbursche lange hier bleiben sollte, sogleich davon die Anzeige zu. thun. Giessen den 7ten Mai 1804.
Landgräfl. Hess. Polizeideputation das.
3) Nachdeme Dienstags den 22ten dieses Vormittags y. Uhr zu Rodheim in den dasigen Markwaldungen ohngefähr 8c>. Klafter Holz, welche allenfalls gegen einen noch zu bestimmenden billigen Fuhr- lohn anhero gebracht werden können, gegen baare Zahlung versteigt werden sollen : so wird solches hiermit bekannt gemacht, damit sich die Steiglusiige zur bestimmten Zeit zu Rodheim, wo ihnen der Plaz im Wald genauer angegeben werden wird, einfinden, und dem Verstrich beiwohnen können. Giessen den issren Mai 1804."
Landgräflich Hess. Landamt das.
4) Nachstehende von dem verstorbenen Kandidaten Kempf herrührende Gütherstücke, als
1/4 Morgen 37 Ruten Garten auf dem Gartenfeld, neben Andreas Walz, flieht i fl. 28 Alb. 2 Pf. .Zins zur Kellerey,
i Morgen, lZ Nut. 7 Sch. Wiese im Weier, neben Joh. Jungen Wittib zu Kleinliuden, giebt Fischer-Zehen- den,
1/2 Morgen, 2g Rut. 8 Sch. Wiese auf der Au über der Gansbach, neben Georg Melchior Schwan und Peter Vogt, giebt 4 Si'tl) Wachs zur L. Kellerey, .
sollen künftigen Donnerstag den 24fe« dieses, Nachmittags 2 Uhr in des Hru. Wald-Inspektor Seipen Behausung öf-
fent-


