Ausgabe 
7.7.1804
 
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Von den Mondfinsternissen.

(Beschkus.)

Daß die Sonnenfinsternisse bei Nacht, And die Mondfinsternisse bei Tag uns un­sichtbar find, giebt die gesunde Vernunft, weil wir in dem ersten Falle die Sonne, und in dem andern Falle den Mond nicht sehen können. Denn weder die Sonne noch bei* Mond kann auf einmal den gan­zen Erdboden bescheinen, weil er rund wie eine Kugel ist, oder eine kugelför­mige Gestalt har. Daß aber auch eine Sonnenfinsternis bei Tage unsichtbar seyn kann, da sie doch wirklich da ist, und die Sonne am Himmel stehet, kommt daher, weil der Mond viel kleiner ist als die Erde, und auch so entfernt ist, daß er die eine Hälfte der Erdkugel, welche ihn siebet, nicht überschatten kann. Daher fallt der Schatten nur über einige ge­wisse Oerter oder Theile der Erde, und anderwärts bleibet die Sonne hell und frei von der Finsternis. Derowegen ist eine Mondfinsternis viel weiter zu sehen, als eine Sonnenfinsternis. Denn jene erstrecket sich wenigstens über die halbe Erde; diese aber, wenn sie ganz auf die Erde fällt, nicht viel über em Viertel der Erde.

Die Lange des Erdschattens erstre­cket sich fast viermal so weit als der Mond von uns, entfernt ist.

Die Schatten des Mondes und der Erde laufen hinter sich spitzig zu.

Bei gänzlichen Mondfinsternissen er­scheint der Mond in hell oder dunkelro- ther Farbe. Zuweilen verschwindet er Völlig.

Daß nicht allemal km Neumonde Sonnenfinsternisse/ und im Vollmonde Mondfinstermste Vorfällen, kommt daher,

weil die drei Körper, Sonne, Mond und Erde, nur selten genau in einer geraden Linie zu stehen kommen, welches";» Er­zeugung der Finsternisse erforderlich ist.

Die Anzahl der Finsternisse kann in einem Jahre höchstens 7 seyn, alsdann treffen sie im Jänner, JulmS und De» zember ein. Und wenigstens müssen sich in einem Jahre zwo Sonnenfinsternisse eiustellen.

Nach einer Periode von 19 Jahren kommen die Finsternisse in eben der Ord­nung wieder.

Bekanntmachungen,

1) Da auf Ansuchen der Johann Adolph Flettischen Erben das denensel- ben bisher an noch gemeinschaftlich znge- ftanbene, in der Ringmauer neben Bal­thasar Möhl und Johann Melchior Loos steheiibe Wohnhaus, sodann die am Burg­graben stehende Scheuer, öffentlich ver­gantet werden soll, und hierzu Termin auf Dienstag den loten Iulii Nachmit­tags um 2 Uhr anberaumr worben ist ; so wird dieses hierdurch bekannt gemacht, damit sich die Liebhaber dazu an besag­tem Termin auf dem Rathhaus, wo die Versteigerung vorgenommen, und die nä­here Bedingungen bekannt gemacht wer­den sollen, einfinden können.

Giesen den 2c)ten Juni 1804* Dietz.

2) Da das von des Georg Hartmann Benners Wittib hinterlassene Wohnhaus und Stall, in der Neustadt neben Schreiner Wirth, Dienstags den loten Iulii Nach­mittags um 2 Ul)t auf dem Nakhhaus da­hier öffentlich an den Meistbietenden ver­gantet werden soll; so wird solches hier­durch öffentlich bekannt gemacht, damit die Srcigiustige sich au besagtem Termin und Ort' einfinden, und die alsdann noch bekannk