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ais auch Bftnstamme, ttm den billige» Preis, das Stück zu 24fr. verkauft werden. Für das Ausmachen werden pr. Srück 2. fr. bezalt. Liebhaber melden sich Ükfälligst^^^ Melchior Wormbser.
6) Es wird ein Logis gesucht von einer schönen Stube, ohne Menbles, auf einer lebhaften Straft, äusser dieser noch eine Stube, oder groft Kammer; zwei kleine Kammern können auch diese Stelle ersetzen; eine kleine Küche oder Behälter um Caffee zu koche»; eine« verwahrten Plaz, Holz zu legen; nur alles ebne Rauch. Zwei Frauenzimmer von stiller Lebensart, die sich speisen lafien, und auswärts waschen, suchen dieses Logis, und wünschen es im April künftigen Iah, res beziehen zu können. Es wäre ihnen am liebsten über dem Markt nach der Wallthvrstrase hin. Die Anzeige beliebe man bei Ausgebern zu machen.
7) In der Brau Nischen Universitäts- buchdrukkerei allbier, sind Exemplare der Landgrüfl. Hess. Stempelpapier-Ordnung zu bekommen.
8) 70 Gulden liegen zum Ausleihen parat, gegen gewöhnliche Zinsen, Wo? erfahrt man bei Auegebeu.
9) Zweihundert Gulden Pupillen, sind dahier gegen gerichtliche Sicherheit und 5 PCt. zu verlehnen. Bei Ausgebern das Nähere.
10) In Nro. 716. auf dem Markt, sind zwei Stuben auf einem Gang, ein Stübchen u iw er m Dach , wie auch eine Kammer, Küche, Holzplaz, nndeinver-
*5) Aus der allhiesigen Stadt-Baumschule sollen mehrere Hundert mit den peste« Obstsorten gepfropfte svwol Aepfel- fts Logis bezogen werden.
schiossener Keller, zu verimetben. Mit Anfang künftigen Jahrs 1805. kann die-
Jurisdiction unterworfenen Familie" Milirair-Wittwen und nnlitar- Waisenkinder gegenwärtig beschaf- t!aet ist, von jenen aber, welche keine Pension qeniefen, die meisten unbekannt finö so werden sämtliche Pension,rre so- wolals lnchtpensionirte Militair-Fami, Neu ^üittwen und Waisen beiderlei Geschlechts, hierdurch aufgefoderr, sich auf nachfolgende Läge, als am Zten, gten und-zten Oecember d. I. auf der Hauptwache dahier Nachmittags von 2 bis 4 Uhr nach und nach eiuzustnden, und daselbst ihre Haus-Nummer, ihr Alter, ihr Gewerbe rc. anzuzeigen: dann werden zu gewisserer Erreichung dieses Zwecks alle Hauseigenthümer gebeten, solchen M-litair - Miet hl in gen diese Vorladungen bekannt zu machen. Gielen den ZOten November 1804«
Von Garnisonsgerichts wegen.
Vogt, Staabsauditeur.
a) Da bei der Berichtigung der da- biesigcu Nachlassenschaft des verstorbene« Herrn Obrist von Buftck zu wissen nöthig ist, l)b jemand noch eine Anforderung an dieselbe zu machen habe, so wirb hierzu eine Zeitfrist von vierzehen Tagen anberaumet, sich diesfalls bei dem dahiesigen Garnisvnsgei ichte zu melden , im Entftehungsfalle aber zu gewärtigen , daß solche damit nicht mehr dahier gehöret werden sollen. Giessen den 26ten Nov. 1804.
Von Landgräfl Garnisonsgerichts wegen.
Vogt, Staabsauditeur.


