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Von natürlichen und künstlichen Ver- besserungs-Mitteln der wiesen.
( Verfolg.)
Alle an den Wiesen angewandte Mühe aber würde vergeblich seyn, wenn man nicht wegen-des fortwährenden Besitzes derselben gesichert wäre. In dem Ende muß er das Vesitzungsrecht auf alle Art zn erhalten suchen, theils durch richtige Abtragung dessen, was er jährlich dafür zu entrichten hat, und durch Zu- rücknehmung der Quittungen, um sich dadurch für Chikanen zu sichern; theils aber auch durch gehörige Auslösung der Meyer- und Erbzinö - Briefe, wobei der Besitzer alle Aufmerksamkeit anzuwenden hat, daß ihm dabei nicht zu nahe geschehen möge.
Der Wohlstand der W esen kann durch äusserliche Umstände sehr unterbrochen werden, aus welcher Ursache denn ihre Besitzer d-e Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, so viel möglich von ihnen enrweder abznhalten oder zu vermindern suchen müssen. .Diese Gefahre» aber entstehen theils von den Elementen, theils von lebenKgen Geschöpfen, theils aber auch von den Vegetabilreu.
Manchen Wiesen verursachet das Wasser großen Nachtheil, und die au Strömen und Bachen liegen, sind der Gefahr am meisten unterworfen. Die Ströme schwellen oftmals an, ergiesen sich über die Wiesen , führen eine Menge Sand über solche her, und nehmen auch wohl das gemähete und beinahe trockene Gras mit sich weg. Am besten beuget man solchem dadurch vor, daß titrtn bie Ufer in Ordnung und Festigkeit erhalt, auch solche wohl'erhöhet. Mau befestiget auch das Ufer, damit es nicht abgerissen werden möge, mit eingeschlageuen Pfählen, welche mit Busch durchflochten
werden, oder man bepflanzt das Ufer dichte mit Weiden oder anderm Buschwerk, die dem andringendeu Wasser widerstehen; oder man bringet solche Verrichtungen an, als bei dem Wasserbau gebräuchlich sind, dazu ein der Sache verständiger Manu zu Hülfe genommen werden muß. Das alles aber muß ohne Zeitverlust geschehen, weil der Schade sonst leicht gröser wird.
(Der Verfolg künftig.)
Bekanntmachung en.
I) Auf Montag als den 2ten Jenner 1804 Vormittags nmy. Uhrwerken i» der Canonie Ewig nächst der Stadt Attendorn im Bilstemer Quartier des Herzog- thnms Westphalen gelegen , nachbe- meldte Güter entweder jedes besonders oder zusammen unter annehmlichen bei der Verpsachtuug bekannt zu machenden Bedingnissen auf mehrere Jahren an den Meistbietenden verpfachtet:
1) Das zur Canonie Ewig gehörige 5?vf =■ und Auch en gut bestehl
a) in circa 150. Morgen des besten Ackerlands, '
b) an Wiesen zu circa 70. Fuder Heu,
c) an Fettweidenzu circa 50. Stück Rindviehe.
2) Der Hof C-steruvl, welcher nicht fern davon abgelegen, besteht
a) in yo. Morgen guten Ackerlands, b) an Wiesen zu 30 Fuder Heu, ' c) au vorzüglich guter Fettweide für 6c>. Stück Rindviehe.
Beide Güter sind mit den erforderlichen Gebäuden , Wohnung , Stallungen, Scheunen, Brauhaus re. in gehöriger Geräumigkeit mnd Bequemlichkeit versehen.
Wegen vorheriger Besichtigung der Güter haben sich die Pachtllebhaber an
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